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Ladungssicherung Welche Massenkräfte wirken auf die Ladung der Verkehrsträger
Mariana |
Geschrieben am 11 Juni 2014
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Dabei seit 27 März 2014 13 Beiträge
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Hallo liebe Foristen,
könnt ihr mir sagen, welche Massenkräfte wirken auf die jeweiligen Ladungen der einzelnen Verkehrsträger Luftfracht, Seefracht, LKW und Bahn? Und welche sind spezifisch oder besonders ausgeprägt für den Verkehrsträger?
Vielen Dank
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CARGOFORUM PARTNER
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Berater |
Geschrieben am 11 Juni 2014
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Dabei seit 06 Juni 2014 20 Beiträge
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Hallo Mariana
Eine passende Frage wie ich finde, da viele Verlader ihre Waren verpacken und verladen, ohne dass bekannt ist, welcher Verkehrsträger genutzt wird. In der Regel passiert dies bei der Verladung in CTU's (Cargo-Transport-Units) die unbekannterweise auf der Schiene weitertransportiert werden.
Im Straßenverkehr muss die Ladung in Fahrtrichtung hierzulande mit 0,8*G (G=Gewichtskraft) gesichert werden. Entgegen der Fahrtrichtung und zur Seite mit 0,5*G.
Im kombinierten Verkehr (Straße/Schiene) muss die Ladung mit 1*G IN- UND ENTGEGEN DER FAHRTRICHTUNG gesichert werden. CTU's (Fahrzeuge/Container/Wechselbrücken) stehen häufig auch "verkehrtherum" auf der Bahn. Zur Seite muss hier ebenfalls mit 0,5*G gesichert werden (Extremsituationen +/- 0,3*G). Zur Info: Rangierstöße können hier bis zu 4*G ausmachen.
Im Seeverkehr gilt in weltweiter Fahrt ein Beschleunigungswert in- und entgegen der Fahrtrichtung von 0,4*G (in Extremsituationen +/- 0,8*G), zur Seite jedoch 0,8*G.
Erleichterungen gelten z.B. im Bereich der Ostsee, mit 0,4*G (hier in Extremsituationen +/- 0,5*G), zur Seite wiederum 0,5*G.
Im Bereich der Nordsee: In- und Entgegen der Fahrtrichtung 0,3*G (Extremsituationen +/- 0,7*G) und zur Seite 0,7*G.
Im Luftverkehr gelten Beschleunigungskräfte in- und entgegen der Flugrichtung von 1,5*G, Vertikal bis zu 3*G.
Insbesonder bei der Stapelfähigkeit der Güter zeigen sich allerdings schon häufig Belastungsgrenzen. Im Ruhezustand kann durchaus gestapelt werden, aber sobald Schwingungen (die unweigerlich vorhanden sind) hinzukommen oder auch Luftfeuchtigkeit, halten Verpackungen den Belastungen nicht mehr Stand. Viele Verlader kennen das Problem, wenn sie mit der Ware mit dem Hubwagen über Verladerampen fahren. Durch hohe Stapelung entsteht ggf. zusätzlich Kippgefahr, die es ebenfalls zu Berücksichtigen gilt.
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Mariana |
Geschrieben am 11 Juni 2014
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Dabei seit 27 März 2014 13 Beiträge
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Super. Danke dir für die ausführliche Antwort. Den Hintergrund meiner Frage hast du gut beschrieben. Wie sieht es mit den auftretenden Kräften und der Ladungssicherung im Bereich der Luftfracht aus?
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Berater |
Geschrieben am 11 Juni 2014
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Dabei seit 06 Juni 2014 20 Beiträge
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Wie oben bereits erwähnt, in- und entgegen der Flugrichtung 1,5*G, vertikal bis zu 3*G.
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airliner |
Geschrieben am 11 Juni 2014
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Dabei seit 24 Januar 2005 590 Beiträge
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Berater wrote: |
Wie oben bereits erwähnt, in- und entgegen der Flugrichtung 1,5*G, vertikal bis zu 3*G. |
Hallo Berater, hast Du hierfür eine Quellenangabe?
Hallo Mariana, die Kräfte im Luftverkehr und die Ladungssicherung deiner Fracht im Flugzeug sind etwas komplexer.
Deine Frachtstücke werden nur in Ausnahmefällen direkt in das Flugzeug verladen und dort dann gesichert. Überwiegend wird deine Fracht mit anderen Frachtstücken auf speziellen Lademitteln für den Flugverkehr verladen. Das können Container, aber auch Flugzeugpaletten sein. Die Fracht auf Paletten wird dann mit einer Folie gegen Regen geschützt und mit einem speziellen Netz zur Ladungssicherung auf der Palette fixiert. Sind unter deiner Fracht besonders schwere Frachtstücke, werden diese noch einmal zusätzlich mit Spanngurten auf der Palette, oder im Container, fixiert bevor das Netz darüber kommt.
Da die Paletten, auf der deine Luftfracht verladen wird, auf Passagiermaschinen quer zur Flugrichtung und im Maindeck von Frachtflugzeugen längs zur Flugrichtung verladen werden, muss in alle Richtungen entsprechend gesichert werden.
Beim Start eines Flugzeugs bewegt sich die Luftfracht nach hinten, muss also nach hinten verzurrt werden. Bei der Landung und bei einem Startabbruch bewegt sich die Fracht nach vorne, muss also auch dort entsprechend verzurrt werden.
Für den Fall von Turbulenzen während des Flugs, haben wir eine Bewegung der Luftfracht nach oben. Daher auch eine entsprechende Ladungssicherung der Luftfracht nach oben.
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Berater |
Geschrieben am 11 Juni 2014
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Dabei seit 06 Juni 2014 20 Beiträge
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Hallo Airliner,
mit deinen Aussagen hast du völlig Recht.
Die Ware wird in der Regel mit anderen Packstücken zusammen auf Paletten oder Luftfrachtboxen o.ä. gepackt und gesichert.
Die Quelle der Aussagen bezüglich Straßen- See- und Bahnverkehr sind VDI 2700, CTU-Packrichtlinien (bald neu: Code of practice)
Luftfahrt, Quelle TIS/GDV
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airliner |
Geschrieben am 11 Juni 2014
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Dabei seit 24 Januar 2005 590 Beiträge
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Berater wrote: |
Luftfahrt, Quelle TIS/GDV |
Danke dir. Der Hintergrund meiner Frage zielte auf die Richtlinien die bei den Airlines intern sehr unterschiedlich sind.
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