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Unterschiede der Zolllager des Typs C, D und E


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Lisa0202 Geschrieben am 11 Juni 2014



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Hallo,

Für meine Bachelorarbeit mit dem Thema "Analyse und Implementierung eines Zolllagers unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit" versuche ich Kriterien zusammenzustellen um in meinem Fallbeispiel das effizienteste Lager auswählen zu können. Zur Auswahl stehen Zolllager des Typs C, D und E.

Im Buch "Das Zollager" (1996) wurden u.a. als Kriterien Lagerraumkapazität, technische Ausstattung der Lagerräumlichkeiten, Schnelligkeit des Zugriffs auf die Waren, Warendistribution auf dem Gemeinschaftsmarkt oder Drittlandsmärkten, administrativer Handhabung (z.B. Personalbedarf, Möglichkeit von Verwaltungsvereinfachung), Verantwortlichkeit im Unternehmen, besonderen betrieblichen Risiken (Art der Ware, Abgabenbelastung, Gefahr des Warenverlustes) usw. aufgelistet.

Jedoch finde ich bei den meisten dieser Kriterien keine Unterschiede bei den Zolllagern des Typs C, D und E.
Kann mir jemand sagen wo die Unterschiede hier liegen???

Vielen Dank schonmal.

freundliche Grüße
Lisa

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TheDispatcher Geschrieben am 11 Juni 2014



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sieh hier

www.zoll.de/DE/Fachthe...eines.html

Lisa0202 Geschrieben am 11 Juni 2014



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4 Beiträge
Gibt es keine wirtschaftlichen Unterschiede unter den verschiedenen Lagertypen?
Also kann ich als Kriterien nur den Aufwand (Führen von Bestandsaufzeichnungen), Flexibilität (Entnahme mit oder ohne Mitwirkung einer Zollstelle), Kalkulatorische Sicherheit (Bemessungszeitpunkt Einlagerung/Auslagerung) und Gestaltungspielräume bei der Nutzung von Lagerkapazitäten beim Typ E wählen?

waldorf Geschrieben am 12 Juni 2014



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Hallo Lisa0202,

im Prinzip hast du recht. Zwischen C und D gibt es keine handfesten wirtschaftlichen oder logistischen Unterschiede. Zwischen C/D und E gibt es schon der Vorteil der räumlichen Flexibilität von E, zB wenn es regelmäßig erforderlich ist, Ware vorübergehend aus den eigentlichen Lagerräumen zu entfernen, zB für zugelassene Lagerbehandlungen oder der Verzicht auf kostenpflichtige und fehleranfällige Beförderungen im Versandverfahren von Grenze bis physischem ZL.

Wirtschaftlich viel wichtiger ist, wie ein ZL organisiert ist : separate oder gemeinsame Lagerung, Verpackung und Versand von Zoll- und Freigut, Integration der ZL-Prozesse in ERP/LVM-Systeme oder "Zoll-Parallelwelt" ?
Meine These: ein ZL ist dann optimal organisiert, wenn die Leute, die dort arbeiten, gar nicht wissen, dass es ein ZL ist.

Die Literatur zum ZL ist erstaunlichweise ziemlich dünn, obwohl es m.E. das Zollverfahren ist, mit dem man mit dem geringsten aufwand die höchsten Einsparungen erzielen kann. Ein Tipp: "Zollverfahren / Recht-IT-Praxis" vom Bundesanzeiger Verlag.

Was studierst du - Logistik, BWL, Recht ?

Lisa0202 Geschrieben am 12 Juni 2014



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Hallo Don Jun,

vielen Dank für das Feedback. Ich bin BWL Studentin.
Ist es deiner Ansicht nach möglich, dass ich die ZL Organisation analysiere? Zumal ich noch nie mit einem ZL zutun hatte? Mir scheint das Thema recht kompliziert.

waldorf Geschrieben am 12 Juni 2014



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1705 Beiträge
Wenn es sich um eine BWL-Arbeit handelt, würde ich die eher logistischen Fragen weglassen - zumal es ohne praktische Kenntnisse auch unmöglich ist.
Würde mich an deiner Stelle auf die Frage der wirtschaftlichen Vorteile (Transit-/Kreditfunktion), der Lagertypen und den rechtlichen Voraussetzungen und Einschränkungen konzentrieren. Vielleicht fällt Dir noch was dazu ein, wie ein entsprechendes Projekt zu Einrichtung eines ZL organisiert sein muss: beteiligte Unternehmensbereiche etc.

Literatur gibt es allerdings -ausser dem bereits genannten Werk- dazu nicht.

Lisa0202 Geschrieben am 12 Juni 2014



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okay, dankeschön :)

MatthiasPreisinger Geschrieben am 30 Juli 2014



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11 Beiträge
Hallo,

falls die Bachelorarbeit noch nicht abgeschlossen sein sollte, hier noch einige Hinweise zum Lagertyp E:

Unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit kommt diesem Lagertyp eine besondere Rolle zu.

Von Beginn an wird für die Beendigung des Zollagerverfahrens das Anschreibeverfahren (ASV) von den Hauptzollämtern mitbewilligt (Beendigung durch mitbewilligtes ASV).

Dies bedeutet, dass der Bewilligungsinhaber bei der Auslagerung und Überführung der Lagerwaren in den freien Verkehr der Gemeinschaft keine Einzelzollanmeldungen erstellen muss, sondern diese zusammengefasst für einen Monat abgeben kann.

Außerdem wird beim Anschreibeverfahren der Gestellungsort vom Amtsplatz der Zollstelle zum Unternehmen verlegt.
Die Gestellung der Waren wird durch die Aufzeichnung in der betrieblichen Buchhaltung ersetzt.

Im Ergebnis bedeutet dies, das erhebliche Kosten für Fahrten zum Zollamt und das fertigen von Einzelzollanmeldungen gespart werden können.

In der Praxis kommt es vor, dass Lagerinhaber vom Typ E diesen Komfort in ihrer Bewilligung gar nicht erkennen und weiterhin Einzelzollanmeldungen abgeben.

Sollten für die Bachelorarbeit noch weitere Informationen ggfs. mit Fundstellen aus dem Zollkodex u. a. benötigt werden, kurze Info genügt.

Beste Grüße

Tobbie Geschrieben am 31 Juli 2014



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151 Beiträge
Das trifft aber auch für Typ D zu.

Was viele nicht wissen, die das ASV nutzen: der Bewilligungsinhaber meldet bei Auslagerung im ASV im eigenen Namen und für Rechnung seines Kunden an, und wird damit selber Anmelder.
Es gibt viele Lagerhalter und Spediteure, die sich weigern, als indirekter Vertreter für ausländische Kunden zu agieren, haben aber (aus Unwissenheit) keine Schmerzen damit, für den gleichen Kunden im ASV aus dem Zolllager auszulagern.

Eine absolute Besonderheit bei Auslagerung im ASV, wenn der Bewilligungsinhaber ein Dienstleister ist, ist die Tatsache, dass in diesen Fällen noch die gesetzl. Umsatzsteuer auf die Eingangsabgaben berechnet wird. Das auf Einfuhrumsatzsteuer noch einmal Umsatzsteuer berechnet wird, verstehen dann die meisten Importeure nicht mehr.

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