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Südkorea und nicht EA


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Eule80 Geschrieben am 19 Juni 2014



Dabei seit
19 Juni 2014
8 Beiträge
Hallo,

ich bin ganz neu im Zollbereich und habe außer einer Schulung leider noch keine Erfahrung und darf mich jetzt so da durchwurschteln.
Natürlich gehts gleich los mit nem Sonderfall.
Wir wollen einen Transport nach Südkorea abwickeln. Wir sind NICHT EA sondern nur zugelassener.
Somit fällt die Ursprungserklärung auf der Rechnung weg, soviel hab ich schon verstanden ( Wert ist über 6000 Euro) und der Kunde darft die vollen Steuern zahlen.
Wir versenden nun also die Ware ohne Zollvergünstigungen und ich mache eine Ausfuhranmeldung.

Was ich noch nicht verstanden habe, muss ich jetzt auch ein Ursprungszeugnis über IHK erstellen? Oder fällt das nun auch weg?

Wäre über Hilfe sehr dankbar!

Viele Grüße

CARGOFORUM PARTNER

EuroAccises Geschrieben am 19 Juni 2014



Dabei seit
21 September 2010
273 Beiträge
Hallo

Schnell beim Zollamt den Antrag machen für die EA Bewilligung

In FR gibt es die Möglichkeit eine Kaution zu stellen bis zu Vorlegung der
Rechnung mit präferenziellen Ursprung.

Die Frage ist jetzt, ist das auch in Südkorea möglich.

Dazu gibt es Waren die nicht zum Zollabbau gehören.

MFG

Eule80 Geschrieben am 19 Juni 2014



Dabei seit
19 Juni 2014
8 Beiträge
Das schaffen wir zeitlich nicht mehr mit der Bewilligung und ist auch nicht gewünscht... Der Kunde weiß Bescheid und es ist für ihn ok, dass er die Steuern zahlen muss, die Frage ist nur wie ich mich richtig verhalte.
MUSS ich über die IHK ein Ursprungszeugnis erstellen? Ich möchte nur vermeiden, dass die Ware vor dem Zoll steht und nicht nach Südkorea rein darf. ;)

HunkyDory Geschrieben am 19 Juni 2014



Dabei seit
27 Februar 2012
247 Beiträge
Nein, ein UZ braucht ihr nicht ausstellen.
Wie hoch ist denn der Warenwert?

Eule80 Geschrieben am 20 Juni 2014



Dabei seit
19 Juni 2014
8 Beiträge
Der Wert liegt bei 9000 Euro...

HunkyDory Geschrieben am 20 Juni 2014



Dabei seit
27 Februar 2012
247 Beiträge
Wenn die Möglichkeit besteht bzw. wenn es sich finanziell lohnt, könnte man zwei Lieferungen à EUR 4500,00 daraus machen und auf jede Rechnung eine UE abgeben.

waldorf Geschrieben am 23 Juni 2014



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Hallo EuroAccises,

"schnell beim Zollamt den Antrag für den EA machen" geht in DE leider nicht. Du musst eine umfangreiche "Arbeits- und Organisationsanweisung" erstellen, einen sog. "Gesamtverantwortlichen" benennen etc.

Mich würde interessieren, welche Anforderungen man in anderen Mitgliedstaaten wie LU oder FR erfüllen muss. Es scheint dort deutlich einfacher zu sein, oder ?

EuroAccises Geschrieben am 23 Juni 2014



Dabei seit
21 September 2010
273 Beiträge
Hallo waldorf

Eine generelle Voraussetzung FR Siret / LU TVA N° + EORI ( Economic Operators Registration and Identification)

FR oder LU den Antrag muss man auch bei Zoll einreichen

FR : Die Erlangung des Status kann in weniger Tagen sein
Es kommt darauf ist er Warenherstellers oder wieder Verkäufer
in komplexe Sachen gibt es Zoll Beihilfe

Da gibt es auch Formularen zum download, ich wurde sagen
für ein Exporteur ist das ein muss Sache.

LU : Ist ein kleines Land da kennt jeder jeden

MFG

WeberleinGuenter Geschrieben am 24 Juni 2014



Dabei seit
24 Juni 2014
1 Beiträge
Ich denke auch nicht, dass das ganz so einfach ist!

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