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Südkorea und nicht EA
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Eule80 |
Geschrieben am 19 Juni 2014
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Dabei seit 19 Juni 2014 8 Beiträge
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Hallo,
ich bin ganz neu im Zollbereich und habe außer einer Schulung leider noch keine Erfahrung und darf mich jetzt so da durchwurschteln.
Natürlich gehts gleich los mit nem Sonderfall.
Wir wollen einen Transport nach Südkorea abwickeln. Wir sind NICHT EA sondern nur zugelassener.
Somit fällt die Ursprungserklärung auf der Rechnung weg, soviel hab ich schon verstanden ( Wert ist über 6000 Euro) und der Kunde darft die vollen Steuern zahlen.
Wir versenden nun also die Ware ohne Zollvergünstigungen und ich mache eine Ausfuhranmeldung.
Was ich noch nicht verstanden habe, muss ich jetzt auch ein Ursprungszeugnis über IHK erstellen? Oder fällt das nun auch weg?
Wäre über Hilfe sehr dankbar!
Viele Grüße
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CARGOFORUM PARTNER
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EuroAccises |
Geschrieben am 19 Juni 2014
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Dabei seit 21 September 2010 273 Beiträge
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Hallo
Schnell beim Zollamt den Antrag machen für die EA Bewilligung
In FR gibt es die Möglichkeit eine Kaution zu stellen bis zu Vorlegung der
Rechnung mit präferenziellen Ursprung.
Die Frage ist jetzt, ist das auch in Südkorea möglich.
Dazu gibt es Waren die nicht zum Zollabbau gehören.
MFG
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Eule80 |
Geschrieben am 19 Juni 2014
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Dabei seit 19 Juni 2014 8 Beiträge
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Das schaffen wir zeitlich nicht mehr mit der Bewilligung und ist auch nicht gewünscht... Der Kunde weiß Bescheid und es ist für ihn ok, dass er die Steuern zahlen muss, die Frage ist nur wie ich mich richtig verhalte.
MUSS ich über die IHK ein Ursprungszeugnis erstellen? Ich möchte nur vermeiden, dass die Ware vor dem Zoll steht und nicht nach Südkorea rein darf. ;)
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HunkyDory |
Geschrieben am 19 Juni 2014
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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Nein, ein UZ braucht ihr nicht ausstellen.
Wie hoch ist denn der Warenwert?
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Eule80 |
Geschrieben am 20 Juni 2014
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Dabei seit 19 Juni 2014 8 Beiträge
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Der Wert liegt bei 9000 Euro...
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HunkyDory |
Geschrieben am 20 Juni 2014
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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Wenn die Möglichkeit besteht bzw. wenn es sich finanziell lohnt, könnte man zwei Lieferungen à EUR 4500,00 daraus machen und auf jede Rechnung eine UE abgeben.
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waldorf |
Geschrieben am 23 Juni 2014
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Hallo EuroAccises,
"schnell beim Zollamt den Antrag für den EA machen" geht in DE leider nicht. Du musst eine umfangreiche "Arbeits- und Organisationsanweisung" erstellen, einen sog. "Gesamtverantwortlichen" benennen etc.
Mich würde interessieren, welche Anforderungen man in anderen Mitgliedstaaten wie LU oder FR erfüllen muss. Es scheint dort deutlich einfacher zu sein, oder ?
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EuroAccises |
Geschrieben am 23 Juni 2014
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Dabei seit 21 September 2010 273 Beiträge
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Hallo waldorf
Eine generelle Voraussetzung FR Siret / LU TVA N° + EORI ( Economic Operators Registration and Identification)
FR oder LU den Antrag muss man auch bei Zoll einreichen
FR : Die Erlangung des Status kann in weniger Tagen sein
Es kommt darauf ist er Warenherstellers oder wieder Verkäufer
in komplexe Sachen gibt es Zoll Beihilfe
Da gibt es auch Formularen zum download, ich wurde sagen
für ein Exporteur ist das ein muss Sache.
LU : Ist ein kleines Land da kennt jeder jeden
MFG
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WeberleinGuenter |
Geschrieben am 24 Juni 2014
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Dabei seit 24 Juni 2014 1 Beiträge
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Ich denke auch nicht, dass das ganz so einfach ist!
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