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Rücksendung Norwegen / Deutschland nach FOB Lieferung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


SvenWoer Geschrieben am 01 Juli 2014



Dabei seit
30 Juni 2014
2 Beiträge
Hallo Zusammen,

wir haben aktuell ein, in unseren Augen, kompliziertes Thema für das ich unbedingt eure Hilfe benötige.
Folgende Fakten liegen vor:

Unser Kunde aus Norwegen hat über uns einen Container mit einem Artikel als FOB-Geschäft bezogen.
Nun nach einiger Zeit, gibt es einige defekte Geräte welche er uns gerne zuschicken möchte.
Generell besteht mit diesem Kunden eine Vereinbarung das die Ware zurückgenommen wird und er eine
Gutschrift erhält. Allerdings muss er die Ware Frei Haus an uns senden.

Nun das Problem:
Da er die Ware FOB bezogen und dementsprechend er die Verzollung und Versteuerung in
Norwegen abgewickelt hat kann er die Ware doch so gar nicht als Retoure an uns schicken?!

Eigentlich müsste er die Ware jetzt ja per normaler Ausfuhranmeldung an uns schicken, müsste hier allerdings sowohl Zollsatz als auch EuSt zahlen.
Gibt es eine Möglichkeit das zu umgehen?
Kann er uns die Ware als Passive Veredlung zuschicken?
Muss die Ware bei Passiver Veredlung wieder ausgeführt werden oder kann das Thema mit einer Gutschrift abgespeist werden?

Ich würde mich freuen, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen könnte.

Danke im Voraus.

ERGÄNZUNG:Ich muss vielleicht noch dazu sagen, die Ware soll bei uns im Haus wieder repariert werden und als B-Ware wieder in den Verkauf gehen.

Gruß
Sven

CARGOFORUM PARTNER

roliP Geschrieben am 02 Juli 2014



Dabei seit
16 Oktober 2008
445 Beiträge
Hallo SvenWoer,
da Norwegen nicht zur EU gehört, ist es für Euch eine normale Drittlandseinfuhr. Jetzt gibt es drei Möglichkeiten. 1. Abfertigung in den freien Verkehr als Rückware. Voraussetzung innerhalb 3 Jahre und Eure Zollstelle stimmt zu, da die Ware ja nicht mehr in unverändertem Zustand ist. 2. Abfertigung in den freien Verkehr mit EUSt-Erhebung (19%). 3. Wenn Zoll anfällt, Abfertigung zur akt. Ausbesserung (AV).
Was der Norweger nach norwegischem Zollgesetz machen muss, weiß ich nicht. Die Begrifflichkeiten Ausfuhranmeldung und pass. Veredelung stammen ja aus dem EU-Recht (Zollkodex).

Gruß
rolip

SvenWoer Geschrieben am 02 Juli 2014



Dabei seit
30 Juni 2014
2 Beiträge
Hallo roliP,

danke für deine Rückmeldung!
Ich habe noch etwas vergessen zu erwähnen, kam mir leider erst heute morgen.
Der FOB-Container kommt aus Fernost, dementsprechend haben wir die Ware nie bei uns auf Lager gehabt.
Direkte Lieferung Yantian (CN) > Kristiansand (NO)

Das würde einen Rückversand auf normalem Wege doch ausschliessen oder?

Die zuständige Spedition hat mittlerweile auch signalisiert, dass diese Sendung als normale Drittlandseinfuhr
angegeben werden muss. Hier muss allerdings die EUSt + Zölle gezahlt werden.
Aber für defekte Ware die vollen Kosten tragen??

Können wir hier irgendetwas angeben um die Kosten niedriger zu halten?

Gruß
Sven

waldorf Geschrieben am 02 Juli 2014



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Sven, eine richtige Darstellung des Sachverhalts ist halt Gold wert :

Wenn die Ware aus Asien nach NO ging und die schadhaften Waren dann nach DE sollen, um hier repariert und wieder zurück nach NO zu gehen (was auch nicht klar geschildert ist), sieht das so aus :
1. NO kann eine Passive Veredelung machen.
2. Du machst eine Aktive Veredelung, vielleicht als Ausbesserung.
Folge: du zahlst keinen Zoll, NO zahlt nur Zoll auf die Ausbesserungskosten.
Das ist das natürlich mit Aufwand, Kosten und Risiken verbunden: machst du oder der Spediteur einen Fehler, platzten PV und AV. Mein Tipp: Lass die Finger davon, wenn Know-How und Erfahrung fehlen.

Falls die Ware in DE bleiben sollte und du musst Zoll zahlen, kann natürlich ein Wert angemeldet, der den defekten -und nicht den "guten"- Waren entspricht.

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