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Zwei MRN Ausfuhranmeldungen - eine Sendung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Nordlicht010208 Geschrieben am 03 Juli 2014



Dabei seit
01 Februar 2008
192 Beiträge
Moin !

welche Möglichkeiten gibt es, um bei dem o.g. Fall die korrekte
MRN ordnungsgemäß zu beenden ?

Ware wurde mit MRN A überlassen, jedoch aufgrund von Problemen
an der Grenze mit neuer MRN B verschickt - AGV für MRN B liegt
vor und wurde als Basis für die Rückware genutzt.

MRN B wurde vom grenzansässigen Spediteur erstellt, Rückware
auch in seinem (!!) Namen abgefertigt.

In MRN B und der Rückwarendeklaration wurden nicht die Empfänger/Versender
von MRN A genommen.

Somit gibt es ausser den Warenwerten und -gewichten keinerlei
Bezug der MRN zueinander.

Unnötig zu erklären, daß der Aussteller der MRN A , die jetzt unerledigt offen ist,
diese Form der Abwicklung nicht gewollt hat.

Kurz : eine Sendung wurde nicht mit der richtigen MRN ausgeführt, sondern
durch eigenmächtig handlenden Dienstleister mit einer anderen.

Problem ist ja auch, daß die Überlassung der Waren für MRN A auch
physisch durchgeführt wurde.

mal sehen, was Euch so einfällt - danke für die Hilfe im voraus

Gruß aus dem Norden.

CARGOFORUM PARTNER

Brooktor Geschrieben am 04 Juli 2014



Dabei seit
13 August 2013
41 Beiträge
Hallo Nordlicht,
wenn das Problem eine angeordnete Beschau o.ä. war und deshalb zur Umgehung eine zweite AM aufgemacht wurde, hängt der erste Vorgang beim Zoll immer noch im Bearbeitungszustand. Dann kann man den Fall nur mit dem Zoll lösen.
Sollte das Problem aber nicht der Zoll gewesen sein, sondern nur das "Kompetenzgerangel von Spediteuren o.ä." wie es bei Schiffsausrüstern gelegentlich vorkommt, kann man den Vorgang ganz praktisch lösen durch Nichtstun: Der Vorgang läuft dann beim Zoll ins Follow-up und wird bei ausbleibender Antwort für ungültuig erklärt. Die zollrechtliche Anmeldepflicht wurde ja auch durch die zweite AM erfüllt.
Gruß

Laphia30 Geschrieben am 06 Juli 2014



Dabei seit
06 Juli 2014
25 Beiträge
Hallo Nordlicht, darf ich fragen, was sind MRN A und MRN B?


Danke schön und schönes Wochenende.

Gruß

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