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Kein Mitarbeiterscreening bei AEO-C
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Arnd |
Geschrieben am 15 Juli 2014
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Dabei seit 22 Juni 2011 175 Beiträge
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Moin,
sehe ich es richtig, dass der AEO-C kein Mitarbeiterscreening durchführen muss?
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CARGOFORUM PARTNER
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waldorf |
Geschrieben am 15 Juli 2014
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Ja, das ist rechtlich eindeutig geregelt. Die Sicherheitsprüfung von Mitarbeitern ist in Art. 14k (1) -f) ZKDVO geregelt.
Die Voraussetzungen des Art. 14k müssen nach Art. 14a (1) Buchst. -a) und b) ZKDVO nur beim AEO-S/-F erfüllt werden.
Das bestätigt auch der AEO-Fragebogen: das Personalscreening (das übrigens nur in DE für den AEO-S/-F zum Wohle der Softwarelieferanten gefordert wird) wird unter Ziffer 5.2. der Sicherheitsanforderungen abgefragt, deren Beantwortung nach Ziffer 2 der Ausfüllhinweise nicht für den AEO-C erforderlich ist.
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Arnd |
Geschrieben am 15 Juli 2014
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Dabei seit 22 Juni 2011 175 Beiträge
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MagNet-99 |
Geschrieben am 06 August 2014
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Compliance gemäß der EU-Sanktionslisten ist aber auch ohne AEO-Zertifikat gültiges Recht !
Einhaltung der EG - Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 (Anwendung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen zur Bekämpfung des Terrorismus).
Gruss
MagNet-99
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waldorf |
Geschrieben am 06 August 2014
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Hallo MagNet-99,
es ist schon ein Unterschied, ob ich mich ggf. juristisch angreifbar mache, wenn ich gegen die Terroristenlisten verstoße. Man kann doch nicht aus einer gesetzlichen Verbot automatisch organisatorische Maßnahmen zur Einhaltung verlangen - ob ich prüfe oder nicht, ist eine Entscheidung des Betroffenen und wirkt sich dann nur auf ein mögliches Strafmass aus. Das ich für eine AEO-Zertifizierung zwingend einen Prüfprozess brauche, ist etwas anderes.
Ich warte ohnehin gespannt auf den ersten Fall, in dem jemand in einem Strafverfahren vor Gericht steht, weil er jemanden auf der Liste "wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt" hat, der im Regelfall "nur" der Terrorunterstützung verdächtig ist, aber juristisch unbescholten ist.
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MagNet-99 |
Geschrieben am 06 August 2014
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo Waldorf,
alles richtig, danke für die Abgrenzung. Wir wissen das es ohne Personalscreening gegen die Terrorlisten keinen AEO-F gibt.
Jede Firma muss für sich selbst entscheiden ob sie das will oder nicht.
Gruss
MagNet-99
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