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EDV-Hardware von DE nach CH


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Logistika Geschrieben am 17 Juli 2014



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18 Februar 2009
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Hallo zusammen,
ich versende regelmäßig IT-Hardware in die Schweiz. Nach unserer letzten Aussenwirtschaftsüberprüfung kam das Thema auf mit der Rechnungsstellung im Falle einer Lieferung an den Endkunden und nicht unseren Kunden.

Bisher habe ich immer die Rechnung unseres Kunden beigelegt und dessen Werte auch in der ABD so eingetragen (bin ZA).
Der Zollprüfer meinte dass wir dies noch einmal überdenken sollten...

Weil dadurch nicht der Wert in der ABD steht den wir an unseren Kunden berechnen sondern der Wert den unser Kunde dem Endkunden berechnet (wir versenden immer per DDU und mit UPS).

da scheint irgendetwas nicht korrekt zu sein nur was?!

Grüsli

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Logistika Geschrieben am 17 Juli 2014



Dabei seit
18 Februar 2009
27 Beiträge
Es handelt sich in diesem Sinne um ein Reihengeschäft.
Kunde in CH bestellt Ware die wir direkt an seinen Kunden mit seiner Rechnung liefern.
An diesem Aspekt hatte der Zollprüfer sich beschwert ohne mir mitzuteilen wie es besser oder richtig wäre.

Logistika Geschrieben am 17 Juli 2014



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18 Februar 2009
27 Beiträge
Nach dieser Beschreibung die ich hier gefunden habe dürfte der Ablauf so wie ich ihn erläutert habe richtig sein... Frage mich was dann nicht korrekt sein solle wie es der Zollprüfer sagte. Hmm

www.iww.de/mbp/archiv/...ung-f11394

Logistika Geschrieben am 22 Juli 2014



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18 Februar 2009
27 Beiträge
Die Zollprüfer sind aktuell im Haus und jetzt muss ich von den letzten vier Jahren alle Reihengeschäfte heraus suchen und die ABDs mit den zugehörigen Rechnungen drucken.
Weil das so nicht passt und der Firma jetzt zur Last gelegt wird.

Ich solle doch mit UPS eine Vereinbarung treffen bzw. die Firma damit die Rechnung von der Sendung gelöst wird und somit nicht beim Endkunden ankommt. Sowas gibt es doch nicht?! Hää

waldorf Geschrieben am 22 Juli 2014



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Womit haben die Prüfer eigentlich ein Problem - gegen welche Vorschrift sollst du verstossen haben ? Wollen die jetzt ein Verfahren einleiten, weil du mit deinen zu hohen Werten die Außenhandelsstatistik Deutschlands verfälschst hast ??? Ich würde mal höflich nachfragen.

Ich bin zwar schon der Meinung, dass die Prüfer recht haben, mir fällt aber ad hoc dazu aber keine eindeutige Rechtsvorschrift ein. Der Logik nach muss es der grenzüberschreitende Preis sein. Bei Reihengeschäften kennt außerdem häufig der dt. Verkäufer nur den Preis, den er an seinen Kunden berechnet, nicht den des Weiterverkaufs.
PS: dein Link sagt m.E. nichts zu deinem Problem aus, sondern sieht lediglich die Umsatzsteuer.

Logistika Geschrieben am 22 Juli 2014



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18 Februar 2009
27 Beiträge
suche die Vorgänge heraus und lasse mich überraschen was dabei rum kommt.
Da ich nur Anweisungen durchführe liegt die Verantwortung woanders...

Find ich auch gut so, weil das Geld dafür bekommt die Verantwortliche Kollegin und nicht ich der sich auskennt...
Evtl. ändert sich das ja hinterher. Würd mich sehr freuen.

Logistika Geschrieben am 23 Juli 2014



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18 Februar 2009
27 Beiträge
werde vorraussichtlich (welch eine Überraschung) bei dem Abschlussgespräch mit den Zollprüfern mit dabei sein.
Mal sehen was dabei rum kommt und was alles und wie es dann umgesetzt werden soll.

Updates folgen..

Logistika Geschrieben am 25 Juli 2014



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18 Februar 2009
27 Beiträge
kommenden Mittwoch ist es soweit.
spätestens Donnerstag gibts also Neuigkeiten..
Bis denne

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