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Abhloung Kunde Drittland
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
bullabulla |
Geschrieben am 14 September 2014
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Dabei seit 14 September 2014 3 Beiträge
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Hallo,
habe folgendes Problem:
Kunde kommt uns besuchen und will Ware mitnehmen, Rechnung wurde per Vorkasse bereits netto bezahlt. Der Kunde reist nach der Abholung aber nicht direkt ins Drittland sondern über weiteres EU-Land. Die Frage ist nun was ich als Nachweis für die Netto-Rechnung haben muss. Ausfuhranmeldung von meiner Seite wird schwer, da ich nicht weiß wie und wann der Kunde reist. Oder soll der Kunde einfach bei der Ausreise aus der EU beim Zoll die Ware anmelden und mir den Beleg schicken? Oder welche Vorgehensweise / Nachweise sind am sinnvollsten? Danke!
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Andrea_S |
Geschrieben am 15 September 2014
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Dabei seit 02 August 2013 103 Beiträge
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Der Kunde wird vorab irgendwie seine Reiseplanung machen - es müsste sich rausfinden lassen, wie er die EU verlassen wird.
Und falls es noch nicht so ganz 100%ig sicher ist - im 2stufigen Verfahren wird der wahrscheinliche Grenzübergang eingetragen - das kann dann von der tatsächlichen Stelle geändert werden.
Wenn Du selber die Ausfuhr anmeldest, dann hast Du später keinen Stress mit den Belegen. Meiner Meinung nach.
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bullabulla |
Geschrieben am 16 September 2014
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Dabei seit 14 September 2014 3 Beiträge
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Also wenn der Kunde/Abholer mir vorher sagt, wie seine Route ist kann ich online das zweistufige Verfahren Anmelden (mit dem wahrscheinlichen Grenzübergang) und ihm dann die Papiere mitgeben. Und dann war es das für mich?
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Andrea_S |
Geschrieben am 16 September 2014
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Dabei seit 02 August 2013 103 Beiträge
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Und dem Kunden auf jeden Fall einschärfen, dass er sich beim Zoll melden muss, wenn er die EU verlässt - wenn er was im Handgepäck mitnimmt, bekommst Du natürlich keinen Ausgangsvermerk und dann wars umsonst... ;-)
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