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ABD Erstellung / Zollbestimmung Dreicksgeschäft
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
mapetob |
Geschrieben am 16 Oktober 2014
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Dabei seit 15 September 2014 5 Beiträge
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Hallo Zusammen,
ich habe folgende Konstellation:
Mein Kunde (Singapore) kauft in Deutschland ein und möchte die Ware direkt nach China versenden.
Der deutsche Absender könnte ein ABD auf den Kunden in Singapore ausstellen und hätte somit einen
Nachweis, dass er die Ware in ein Drittland exportiert hat.
Jetzt sagt mir das Zollamt, dass es so nicht geht da der Empfänger auf dem ABD nicht der endgültige Empfänger
der Ware ist. Ich darf aber dem Absender nicht den endgültigen Empfänger in China aufgeben, da mein Kunde
in Singapore sonnst das Geschäft verlieren könnte.
Hat jemand Erfahrung oder gar eine Lösung?
Danke im Voraus!
MfG
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CARGOFORUM PARTNER
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roliP |
Geschrieben am 16 Oktober 2014
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Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
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Hallo mapetob,
wenn ich die Problemstellung richtig begriffen habe, stellt sich die Frage, wer tritt als Ausführer auf. Der Drittländer kann nicht und der Hersteller soll nicht!
Wenn der Hersteller als Ausführer auftreten soll, wäre der Hinweis in der Dienstvorschrift A 0612 für Iran-Ausfuhren vielleicht ein Möglichkeit?
siehe: www.ifs-institut.de/ne...vsfn16.pdf
"Zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen wird den Wirtschaftsbeteiligten ggf. die Einbeziehung einer Mittelsperson empfohlen."
Dies müsste man mit dem zuständigen Zollamt mal absprechen.
Gruß
rolip
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mapetob |
Geschrieben am 16 Oktober 2014
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Dabei seit 15 September 2014 5 Beiträge
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Hallo Rolip,
danke für die schnelle Antwort.
Der Hersteller kann als Ausführer auftreten, jedoch soll er den endgültigen Empfänger in China nicht erfahren, da mein Kunde Angst hat, dass der Deutsche direkt mit dem Chinesen arbeiten würde.
Gruß
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waldorf |
Geschrieben am 16 Oktober 2014
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Die Ausfuhranmeldung geht nicht mit zum Empfänger - bleiebn ggf. noch Frachtpapiere.
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roliP |
Geschrieben am 16 Oktober 2014
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Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
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Wenn der Hersteller als Ausführer auftritt, muss er ja Angaben zum Empfänger machen. Der soll aber den eigentlichen Empfänger nicht erfahren.
Merkblatt zu Zollanmeldungen:
Anzugeben sind Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift der Person (Personen), der (denen) die Waren auszuliefern sind (zollrechtlicher Empfänger). ................. Ist der im Bestimmungsland der Sendung ansässige Endempfänger nicht bekannt, so ist der letzte dem Anmelder bekannte Empfänger im Bestimmungsland anzugeben.
Vorausgesetzt es handelt sich nicht um eine exportpolitisch sensible Ware, könnte also ein Mittelsmann in China eine Lösung sein. Das Zollamt könnte die Zulässigkeit der Ausfuhr prüfen: Ware - Bestimmungsland mit Empfänger im BL
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