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Überlassung vor Gestellung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Tobbie Geschrieben am 22 Oktober 2014



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28 September 2011
151 Beiträge
Der Hafen Antwerpen wirbt auf seiner Webseite mit schlanken und schnellen Zollprozessen. So weit, so gut. Was mich etwas stutzig macht, ist die Aussage, dass in Antwerpen Waren 7-8 Stunden VOR Schiffsankunft (also nicht gestellte Waren) vom Zoll überlassen werden können.

Dies wäre in der Tat ein eklatanter Vorteil für die Zollabfertigung. Wenn ich 7 Stunden vor Schiffsankunft schon weiß, ob meine Ware überlassen wurde oder eine Kontrolle angeordnet wurde, kann ich die weiteren logistischen Prozesse viel besser planen. Lagergeld, Detention und Demurrage sollten so auf wenige Einzelfälle beschränkt werden.

Nach meiner Kenntnis gibt es für die Verfahrensweise der belgischen Zollbehörden keine Rechtsgrundlage im Zollkodex. Hat jemand Erfahrungen oder Argumentationshilfen, wie man diese Möglichkeit auch in deutschen Häfen umsetzen könnte?

www.portofantwerp.com/...cilitation

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roliP Geschrieben am 22 Oktober 2014



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445 Beiträge
Hallo Tobbie,
ich kenne in der deutschen Zollabwicklung nur die Möglichkeit der Zollanmeldung vor Gestellung

ATLAS-Verfahrensanweisung:
4.6.2.1 Zollanmeldung vor Gestellung
(1) Zollanmeldungen (EZA und vZA) können vom Teilnehmer vorzeitig, d.h. vor der Gestellung übermittelt werden. Sie werden unter einer Arbeitsnummer gespeichert, die dem Teilnehmer mit einer Verarbeitungsmitteilung übermittelt wird. Die ZvG wird erst mit der Bestätigung der Gestellung rechtswirksam.


Bei einer vorzeitigen Zollanmeldung wirst Du informiert, ob die Überlassung (nach erfolgter Gestellung) beabsichtigt ist oder ob eine Kontrollmaßnahme erfolgt.

Tobbie Geschrieben am 22 Oktober 2014



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28 September 2011
151 Beiträge
Hallo rolIP,

bei vorzeitigen Zollanmeldungen (vor Gestellung) gibt es als Rückmeldung bei einer bestätigten ZvG lediglich die Anforderung von Unterlagen, aber keine Beschauanordnung und/oder Durchleuchtung in der CPA.
Diese Informationen bekommt der Teilnehmer erst nach Übermittlung der Gestellungsmitteilung (CUSCON). Dafür muss aber die Ware schon entladen worden sein (nach Auffassung der deutschen Zollverwaltung zumindest).

Das steht auch entsprechend in der Verfahrensanweisung, ebenfalls unter Punkt 4.6.2.1:
Zu einer ZvG können vorab Entscheidungen getroffen werden. Der
Teilnehmer erhält ausschließlich Informationen zu den
Gestellungsmodalitäten.


Auch steht in dem von Dir zitierten Teil der VA, dass die Zollanmeldung erst mit der Bestätigung der Gestellung rechtswirksam wird. Vorher kann nach meinem Verständnis keine Annahme der Zollanmeldung erfolgen, und auch keine Entscheidung bekannt gegeben werden.

waldorf Geschrieben am 22 Oktober 2014



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ist wahrscheinlich von der Marketingabteilung des Hafens etwas ungenau beschrieben. Trotzdem eine gute Idee, für die sich auch deutsche Häfen (warum nicht auch Flughäfen) stark machen sollten. Was spricht dagegen - ausser veraltetes Zollrecht ?
Muss ja nicht jeder von profitieren, aber z.B. ein AEO - wäre dann endlich mal ein handfester Vorteil.

Tobbie Geschrieben am 22 Oktober 2014



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28 September 2011
151 Beiträge
Ich finde die Beschreibung schon ziemlich deutlich:

Declaration at sea
The fact that goods can be cleared
even before they are unloaded
from the sea-going vessel
is due to
the inland location of the Port of
Antwerp: six to seven hours before
the ship’s arrival at the port, the
goods can be cleared and released.

In the meantime, your agent
can arrange for the subsequent
transport to a distribution center
or an inland destination.


Auch in der Grafik steht dann:
7 HOURS
PRIOR TO ARRIVAL
IN THE PORT
- customs pre-clearance
- customs release or selection for inspection


Wenn die Marketing-Abteilung sich da zu weit aus dem Fenster gelehnt hat, würde mich das wundern. Die Aussagen sind doch schon ziemlich konkret.
Mir geht es auch nicht darum, dagegen zu sein, sondern, im Gegenteil, ebenfalls um die Frage, ab wann können wir das auch in Deutschland nutzen?

roliP Geschrieben am 23 Oktober 2014



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16 Oktober 2008
445 Beiträge
Zitieren::

Auch steht in dem von Dir zitierten Teil der VA, dass die Zollanmeldung erst mit der Bestätigung der Gestellung rechtswirksam wird. Vorher kann nach meinem Verständnis keine Annahme der Zollanmeldung erfolgen, und auch keine Entscheidung bekannt gegeben werden.

@ Tobbi: Da bin ich völlig Deiner Meinung. Die einschlägigen Artikel des Zollkodexes gelten auch für die belgische Zollverwaltung.

Zitieren::
Ist wahrscheinlich von der Marketingabteilung des Hafens etwas ungenau beschrieben

Ist vermutlich so wie waldorf schreibt!

waldorf Geschrieben am 23 Oktober 2014



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Wie wäre es mit etwas mehr Kreativität: wir setzen einen Zöllner an die Mündung der Elbe, dort erfolgt eine Art Gestellung im Vorbeifahren und wenn das Schiff im HH-Hafen ankommt, ist die Ware überlassen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das das Prinzip, nach dem Antwerpen arbeitet : "This procedure of customs clearance before arrival at the port is because of the fact that every vessel that enters the river Scheldt must first be identified by our Vessel traffic controllers. The vessels have to inform our VTC which quay they are berthing in Antwerp and will get approval. At that time, the customs manifest will be open for Custom clearance and goods can be custom cleared (or selected for scanning or verification) upon arrival in the port."

Tobbie Geschrieben am 23 Oktober 2014



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28 September 2011
151 Beiträge
Den Zöllner könnte man durch einen kombinierten Einsatz der IT Programme IMP und PRISE ersetzen.
Das Senden einer automatisierten Gestellungsmitteilung nach Entladung funktioniert jetzt schon über IMP.
Mit den zusätzlichen Informationen von PRISE könnte der Zoll sicher stellen, dass das Schiff schon die Elbe hoch fährt.

Arnd Geschrieben am 29 Oktober 2014



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175 Beiträge
waldorf wrote:
... wir setzen einen Zöllner an die Mündung der Elbe, dort erfolgt eine Art Gestellung im Vorbeifahren und wenn das Schiff im HH-Hafen ankommt, ist die Ware überlassen.

Genau so hab ich es von ganz früher bei den Einfuhrabfertigungen auf dem Rhein im Hinterkopf. Wenn das BiSchi bei Emmerich die Grenze passiert, wurde dort eine Einfuhranmeldung abgegeben und die Ware überlassen, bevor sie im weiter oben liegenden Binnenhafen entladen wurde.

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