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Gründe für nachträglich ausgestellte EUR1


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


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CARGO_DAN Geschrieben am 11 November 2014



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25 Mai 2012
23 Beiträge
Alle sagen, es ist kein Problem, nachträglich eine EUR1 auszustellen - bei uns scheitert dies lediglich an der Begründung dafür (alles andere ist immer korrekt: ABD/Ausgangsvermerk, Nachweise wie LLE o.ä.).
Das HZA lehnt unsere Begründung ab:
Zeitlicher Engpass zwischen Fertigstellung Produktion und Liefertermin.
WAS kann man den generell als Begründung angeben?

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waldorf Geschrieben am 11 November 2014



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Rechtlich sieht das so so aus (www.zoll.de)

"Die nachträgliche Ausstellung ist nur möglich, wenn der Präferenznachweis

- infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt wurde oder
- im Einfuhrstaat aus formalen Gründen nicht angenommen wurde, weil z.B. eine obligatorische Angabe oder der Stempelabdruck fehlte.

Der Antrag auf nachträgliche Ausstellung ist formlos und im Regelfall bei der Zollstelle zu stellen, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Sitz hat.

Die Gründe für die nachträgliche Ausstellung können entweder auf dem Antrag der entsprechenden WVB vermerkt oder durch geeignete andere Aufzeichnungen dokumentiert werden."

Praktisch sollten da nicht zu hohe Massstäbe angelegt werden. Der betr. Zöllner versagt einem Steuerzahler letztlich eine Exportförderung. Vielleicht war es eher so, dass der MA, der sich auskannte, nicht da war und eine unerfahrene Ersatzkraft versehentlich den Urspungsnachweis vergessen hat, oder ?

CARGO_DAN Geschrieben am 12 November 2014



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25 Mai 2012
23 Beiträge
Hallo und vielen Dank für die Antwort - den Textauszug kannte ich bereits. ;-)
Es steht ja wirklich viel Information zu diesem Thema im Internet...

Es geht mir darum:
ich kann wohl nicht einfach "IRRTUM" schreiben - oder?
Bei uns ist einfach ein zeitliches Problem - die Ware wird zu knapp produziert,
der Liefertermin ist zu eng- das ZA ist in einem anderen Bundesland,
die EUR1 muss immer auf dem Postweg hin- und her gesendet werden.
Es klappt ja auch alles - bis auf die Begründung: das ZA akzeptiert unser
Zeitproblem nicht, obwohl das ausnahmen sind und wir schon seit vielen Jahren 'bekannt' sind -
allerdings (noch) keine EA haben. :-/

waldorf Geschrieben am 12 November 2014



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Der EA ist die Lösung und scheint ja beantragt zu sein. Für die Übergangszeit würde ich mal mit dem übergeordneten HZA vorsprechen, ob dafür die nachträgl. EUR.1´en doch möglich sind.

CARGO_DAN Geschrieben am 12 November 2014



Dabei seit
25 Mai 2012
23 Beiträge
nun, das beantwortet noch immer nicht meine Frage... :-(
Ich wüsste gerne Begründungen anderer, die hier ähnlich verfahren...
das ganze völlig unabhängig vom status des EA...

Arnd Geschrieben am 12 November 2014



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22 Juni 2011
175 Beiträge
"Zeitlicher Engpass" ist ja nun mal kein vorgesehener Grund. Vorgehsehen ist z.B. "Irrtum". Also tu doch dem Zöllner den Gefallen und schreibe was von Irrtum.

Bei uns sah das dann so aus:
Aufgrund eines Irrtums des Sachbearbeiters (wahlweise Kunden) wurde kein Präferenznachweis beantragt. Erst jetzt fiel auf, dass eine WvB nötig ist.

waldorf Geschrieben am 12 November 2014



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Das Problem ist wohl eher, dass es sich nicht um einen einmaligen Ausnahmefall, sondern einen Regelprozess handelt. Und jeden Tag oder jede Woche ein Irrtum ist nicht glaubwürdig.

Tobbie Geschrieben am 12 November 2014



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28 September 2011
151 Beiträge
Das stimmt. Ich denke der Vorschlag von waldorf, mit dem HZA gemeinsam eine Lösung für die Übergangszeit zu suchen, mit der beide leben können, ist der einzig sinnvolle Weg.

Brooktor Geschrieben am 13 November 2014



Dabei seit
13 August 2013
41 Beiträge
Moin,
möglicherweise ist ein anderes Zollamt schneller zu erreichen. Dann könnte man mit dem HZA auch über eine Ausnahme von der Zuständigkeit verhandeln.
Im Übrigen sollte man beachten, dass der Prüfungsdienst vom Zoll auch nicht blind ist und "Dauerfehler" nicht unentdeckt bleiben. Also lieber mit dem Zoll zusammenarbeiten.

CARGO_DAN Geschrieben am 13 November 2014



Dabei seit
25 Mai 2012
23 Beiträge
waldorf wrote:
Das Problem ist wohl eher, dass es sich nicht um einen einmaligen Ausnahmefall, sondern einen Regelprozess handelt. Und jeden Tag oder jede Woche ein Irrtum ist nicht glaubwürdig.

Nun, wenn das 3 mal im Jahr vorkommt (bei fast täglicher Ausfuhr) halte ich dies schon für eine Ausnahme ;-)
Wenn dies ständig wäre müsste wir im Unternehmen etwas ändern ;-) - es sind Ausnahmen.

Aber generell bin ich auch für realistische Aussagen -
das Problem ist nur, der eine sagt so (HZA KA) der andere so (HZA Saarbrücken).

Was ich nicht begreife: da wir bekannt sind und so viel Ausfuhren machen -
das einem als Unternehmer dann doch Steine in den weg gelegt werden und u.U eine Ausfuhr / Umsatz
damit verhindert wird....das lässt sich mit keinem noch so weit gefassten 'Kundenservice'
(auf die Zusammenarbeit AIHK/Zoll/Unternehmen/DE anspielend) vereinbaren.)
Das 'Beamtentum' überwiegt hier so manches mal, was schade ist...

Vielen dank für eure Rückmeldungen - immer wieder schön, hier Hilfe zu finden :-)

waldorf Geschrieben am 13 November 2014



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Hier zeigt sich einmal mehr, dass Menschen, aber insbesondere Beamte gerne wesentlich mehr Zeit in Begründungen investieren, etwas nicht zu tun als schnell mal etwas zu erledigen.

Leider fehlt in der Zollverwaltung eine klare Ansage der Führung, dass die in Reden gerne benutzte Aussage "Zoll als Partner der Wirtschaft" auch "an der Front" ankommt und gelebt wird.

CARGO_DAN Geschrieben am 13 November 2014



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25 Mai 2012
23 Beiträge
waldorf wrote:
Hier zeigt sich einmal mehr, dass Menschen, aber insbesondere Beamte gerne wesentlich mehr Zeit in Begründungen investieren, etwas nicht zu tun als schnell mal etwas zu erledigen.

Leider fehlt in der Zollverwaltung eine klare Ansage der Führung, dass die in Reden gerne benutzte Aussage "Zoll als Partner der Wirtschaft" auch "an der Front" ankommt und gelebt wird.

exakt...!
Aber - was nicht ist kann noch werden....

Tobbie Geschrieben am 13 November 2014



Dabei seit
28 September 2011
151 Beiträge
Das zu verallgemeinern finde ich nicht gerecht. Es gibt schliesslich auch Zollbeamte, mit denen man wunderbar zusammenarbeiten kann. Außerdem gibt es diese "Sorte Mensch" auch in der freien Wirtschaft zur genüge...

CARGO_DAN Geschrieben am 13 November 2014



Dabei seit
25 Mai 2012
23 Beiträge
Tobbie wrote:
Das zu verallgemeinern finde ich nicht gerecht. Es gibt schliesslich auch Zollbeamte, mit denen man wunderbar zusammenarbeiten kann. Außerdem gibt es diese "Sorte Mensch" auch in der freien Wirtschaft zur genüge...

selbstverständlich - die gibt es in der Tat :-)

Aber ich habe in 3 Bundesländer mit ZA / HZA zu tun,
und stelle fest:
jedes Jahr, wenn die neuen Azubies eingearbeitet werden,
lernen Sie wohl zuallererst:
blos nicht nett sein und wir grüßen mal garnicht ;-)
(mein persönlicher Eindruck)
Dennoch sollte man nicht verallgemeinern, da gebe ich dir Recht

waldorf Geschrieben am 13 November 2014



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Tobi, ich habe ganz bewusst nicht verallgemeinert. Ich stimme voll zu, dass es viele freundliche und hilfsbereite Zöllner/innen gibt und bewusst alle Menschen genannt, weil ich auch Kollegen/innen habe, die genauso denken.
Zu den Auszubildenden: leider stelle ich fest, dass die Bereitschaft zu eigenständigen Entscheidungen abnimmt, je jünger die Nachwuchskräfte werden. Was nicht ausdrücklich in Gesetz oder Dienstanweisung steht, wird nicht entschieden - schon gar nicht zum Vorteil des Wirtschaftsbeteigten - wie die uns nennen. Liegt wohl an der Ausbildung, die offenbar zu wenig Praxisnähe vermittelt.

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