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Ausfuhrbescheinigung
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
sisqonrw |
Geschrieben am 11 Dezember 2014
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Dabei seit 28 Dezember 2010 139 Beiträge
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Hallo,
wenn wir eine Sendung mit einem Wert von unter 43€ in die Schweiz versenden
möchten, was für eine Ausfuhrbescheinigung müssen wir von Hermes, Deutsche Post oder DHL bekommen, damit wir später keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen.
Kennt sich da jemand gut aus?
Grüße
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CARGOFORUM PARTNER
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Tobbie |
Geschrieben am 11 Dezember 2014
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Dabei seit 28 September 2011 151 Beiträge
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Durch einen "handelsüblichen Beleg (z.B. Frachtbrief, Rechnung oder Lieferschein). Die Ausfuhrbestätigung muss durch einen Vermerk (Dienststempelabdruck der Grenzzollstelle mit Datum) z. B. auf der Rückseite
des Belegs bestätigt sein. Auf dem Beleg müssen zusätzlich Name und Anschrift des liefernden Unternehmers (also ihr), sowie handelsübliche Bezeichnung und die Menge, der Ort und der Datum der Ausfuhr enthalten sein.
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sisqonrw |
Geschrieben am 12 Dezember 2014
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Dabei seit 28 Dezember 2010 139 Beiträge
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OK aber wie soll das bei Versand mit Hermes, Deutsche Post oder DHL funktionieren? Senden die die Rechnungen abgestempelt wieder zurück?
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cobra9.0 |
Geschrieben am 12 Dezember 2014
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Dabei seit 19 März 2012 266 Beiträge
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Schau mal hier. Dort steht:
"(4) Tracking and Tracing: In den Fällen, in denen der Sendungsverlauf elektronisch überwacht wird (Kurierdienste), genügt zur Nachweisführung die schriftliche oder elektronische Auftragserteilung sowie ein vom Kurierdienst erstelltes Protokoll, das den Transport lückenlos bis zur Ablieferung beim Empfänger nachweist. Bei Postsendungen, in denen dies nicht möglicht ist, genügt eine Empfangsbescheinigung eines Postdienstleisters über die Entgegennahme der an den Abnehmer adressierten Sendung und der Nachweis über die Bezahlung der Lieferung. Laut BMF-Schreiben wurde beim tracking and tracing (Kurierdienstleistungen) eine Vereinfachungsregelung für Warensendungen mit einem Gesamtwert von max. 500 Euro aufgenommen (Abschnitt 6a.5 Abs. 5 Satz 3): Danach kann in diesen Fällen auf das tracking-and-tracing-Protokoll verzichtet werden, wenn der Nachweis über die Bezahlung der Lieferung geführt werden kann. Zudem kann bei Kurierdienstleistungen hinsichtlich der schriftlichen bzw. elektronischen Auftragserteilung auf schriftliche Rahmenvereinbarungen oder schriftliche Bestätigungen des Kurierdienstes verwiesen werden (Abschnitt 6a.5 Abs. 6 S. 2 und 3)."
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sisqonrw |
Geschrieben am 12 Dezember 2014
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Dabei seit 28 Dezember 2010 139 Beiträge
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Hmm mal wird gesagt, dass man die Einlieferungsbeläge und die erfolgreiche Sendungsverfolgung vom Kurier akzeptiert mal nicht. Bin jetzt durcheinander.
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Chev |
Geschrieben am 14 Dezember 2014
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Für die steuerliche Nachweisführung ist meines Wissens der Warenwert unerheblich (sofern er nicht bei 0 EUR liegt).
Bei Ausfuhren in Drittländer gilt in erster Linie der Ausgangsvermerk des Zolls, sofern ihr die Ausfuhranmeldung selbst abgegeben habt. Liegt dieser vor, sind keine weiteren Belege erforderlich. Liegt dieser nicht vor, kann er ggf. nachträglich angefordert werden (alternative Erledigung) - falls nicht möglich, dann sollten KEP-Dienstleister in der Lage sein, eine Ausfuhrbescheinigung über diese Lieferung zu erstellen und euch zuzusenden, welche dann die Steuerfreiheit nachweist.
Besten Gruß
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sisqonrw |
Geschrieben am 14 Dezember 2014
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Dabei seit 28 Dezember 2010 139 Beiträge
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ja dann frage ich mal die Deutsche Post ob die diese Ausfuhrbescheinigung gibt.
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cobra9.0 |
Geschrieben am 15 Dezember 2014
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Dabei seit 19 März 2012 266 Beiträge
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Die von mir o.g. Ausführungen der HK finden sich auch in einem BMF-Schreiben vom 13.09.2013 wieder.
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Chris84 |
Geschrieben am 15 Dezember 2014
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Dabei seit 12 Juni 2012 47 Beiträge
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Ich kenne es auch so wie cobra es geschrieben hat.
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sisqonrw |
Geschrieben am 15 Dezember 2014
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Dabei seit 28 Dezember 2010 139 Beiträge
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Was wäre die Empfangsbescheinigung vom Kurier oder der Deutschen Post z.B.?
Die Rechnung, die wir bezahlt haben? oder der Einlieferungsbeleg?
Kannst du mir konkret das nennen bitte.
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Chris84 |
Geschrieben am 15 Dezember 2014
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Dabei seit 12 Juni 2012 47 Beiträge
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Also unser Zoll hat gesagt, dass der Einlieferungsbeleg ausreicht in Verbindung mit einem Ausdruck aus dem tracking, wo steht das die Sendung zugestellt wurde.
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sisqonrw |
Geschrieben am 15 Dezember 2014
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Dabei seit 28 Dezember 2010 139 Beiträge
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