|
|
|
Proformarechnung - Stempel vergessen
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
lawi03 |
Geschrieben am 12 Januar 2015
|
Dabei seit 12 Januar 2015 1 Beiträge
|
Hallo,
Ich arbeite in einem Lager undhabe heute Mehrwegverpackung zu einem Lieferanten in der Schweiz geschickt. Ich erstelle immer eine Proformarechnung die ich zusammen mit dem Lieferschein und dem Ausfuhrbegtleitpapier der Sendung beilege.
Mir ist jetzt zuhause plötzlich eingefallen, dass ich diesmal vergessen habe die Proformarechnung mit dem Firmenstempel abzustempeln und zu unterschreiben, was ja normal gemacht gehört. Ich werde morgen früh gleich einen gestempelten Scan der RG zur Spedition schicken, aber was kann schlimmstenfalls passieren? Kann es sein, dass die Sendung deswegen an der Grenze nicht weiter kann? Das macht mir jetzt etrwas Sorgen
mit freundlichen Grüßen
lawi03
|
|
|
|
|
|
CARGOFORUM PARTNER
|
|
Schaf |
Geschrieben am 13 Januar 2015
|
Dabei seit 03 Mai 2010 91 Beiträge
|
auch wenn es etwas spät für dich kommen mag, hier meine Meinung als Laie:
Eigentlich dürfte nichts passieren. Meine Proformarechnungen für den deutschen Zoll sind in der Regel weder gestempelt noch unterschrieben. Bisher hat sich noch niemand beschwert...
|
|
|
|
|
|
roliP |
Geschrieben am 13 Januar 2015
|
Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
|
Zitieren:: |
Ich erstelle immer eine Proformarechnung die ich zusammen mit dem Lieferschein und dem Ausfuhrbegleitpapier der Sendung beilege. |
Hallo lawi03, wenn Du mit Ausfuhrbegleitpapier das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) meinst, dann ist ja alles gut! Das ist die korrekte Ausfuhranmeldung, die der Ausgangszollstelle vorgelegt werden muss. Rechnungen sind uninteressant. Nur wenn der Wert unter 1000 Euro wäre, könnte "mündlich" angemeldet werden. In der Regel verlangt der Zoll dann eine Ausgangsrechnung um den Wert und die Zulässigkeit der Ausfuhr prüfen zu können. Ein zusätzlicher Firmenstempel und eine etwaige Unterschrift wird auch in diesem Fall nicht nötig sein.
|
|
|
|
|
|
Andrea_S |
Geschrieben am 14 Januar 2015
|
Dabei seit 02 August 2013 103 Beiträge
|
Für die Ausfuhr brauchst Du es nicht.
Stempel und Unterschrift braucht höchstens der Empfänger, falls Du eine Ursprungserklärung (ohne Bewilligung) auf der Rechnung hast.
|
|
|
|
|
|
Seite 1 von 1
|
Deutschlands
führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte |
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich | |
|