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Incoterm anders als Frankatur
INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden?
Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus?
Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms?
Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms?
Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?
fjs02 |
Geschrieben am 22 Januar 2015
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Dabei seit 22 Januar 2015 39 Beiträge
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Folgender Sachverhalt:
Vertrag mit Kunden im Drittland. Lieferung soll "ex works" erfolgen (Preis ist auch auf dieser Basis kalkuliert)
In der Praxis beauftragen uns jedoch die Kunden damit, den Transport zu organiesieren und die Kosten dafür auf die Rechnung zu setzen.
Wenn dann auf der Rechnung "ex works" steht, ist das doch nicht korrekt, oder? - denn der ausgewiesene Endbetrag der Rechnung (mit Versandkosten), ist doch in dem Fall nicht der ab Werk-Preis sondern ein DAT(Flughafen Istanbul o.ä.)-Preis.
Wie würde man so einen Fall korrekt handeln?
Gruß
fjs02
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CARGOFORUM PARTNER
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betterorange |
Geschrieben am 23 Januar 2015
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Hallo FJS.
Nach meinem Ermessen ändert sich die frankatur nicht.
Du berechnst exw Preis + die beauftragten Transportkosten separat aufgeführt als Dienst, den Du weitergibst.
Sonst ändert sich auch die Haftung im Schadensfall.
Cheers, BO
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HunkyDory |
Geschrieben am 23 Januar 2015
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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Das Thema wurde hier schon öfters behandelt.
Ja, man kann EXW liefern und dem Kunden die Transportkosten in Rechnung stellen. Man kann aber auch CPT Flughafen Istanbul vereinbaren.
Wieso willst du denn DAT liefern? Dann trägt ihr doch auch noch das Transportrisiko.
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fjs02 |
Geschrieben am 26 Januar 2015
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Dabei seit 22 Januar 2015 39 Beiträge
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Aber genau das ist hier im Haus so gewünscht, nämlich dass wir das Transportrisiko bis Ank.-FH tragen.
Nur wird unsere Transportvers. ja niemals etwas erstatten, wenn wir, wie in meinem ersten Beitrag geschrieben, auf der Rechnung ex-works stehen haben.
Ganz unabhängig von der Haftung bin ich aber nach wie vor der Meinung, dass auf einer Rechnung, auf der Transportkosten belastet werden, niemals ex works stehen darf, u.a. auch hinsichtlich der Zollabefrtigung. Ein Zöllner im Empfangsland wird doch den Endpreis der Rechnung als den ex-works-Prais annehmen und dann dem Empfänger noch Transportkosten zur Berechnung des Zollwerts draufschlagen.
Also wir muss die Rechnung aussehen - vllt. hat ja jemand noch einen Tipp zu einer früheren Diskussion hierüber (Link)
Gruß
fjs02
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Sticks |
Geschrieben am 17 Februar 2015
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Dabei seit 04 Februar 2015 14 Beiträge
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Moin, moin,
fjs02 wrote: |
Aber genau das ist hier im Haus so gewünscht, nämlich dass wir das Transportrisiko bis Ank.-FH tragen. |
Dann habt Ihr schon unter Compliance-Gesichtspunkten mit EXW die falsche Incoterms-Klausel gewählt - Praxis hin, Praxis her.
fjs02 wrote: |
Nur wird unsere Transportvers. ja niemals etwas erstatten, wenn wir, wie in meinem ersten Beitrag geschrieben, auf der Rechnung ex-works stehen haben. |
Kommt drauf an. Das A & O in der Warentransportversicherung ist der Nachweis des versicherten Interesses und der Beweis, dass der Schaden während der Dauer der Versicherung eingetreten ist.
Um die meist erfolglos geführten Diskussionen mit dem Versicherer zu vermeiden, wann bzw. zu wessen Gefahrtragung ein Schaden (der oftmals erst am Bestimmungsort entdeckt wird) entstanden sein kann, wird die Transportversicherung gerne "ungeachtet der Gefahrentragung nach vereinbarten Kauf- oder Lieferbedingungen" genommen. Dann kommt es nicht mehr auf den kaum noch zu führenden Beweis an, dass der Schaden zum Zeitpunkt der eigenen Gefahrtragung eingetreten ist. Außerdem ist eine EXW-Sendung über die gesamte Hauptreise und, wenn vereinbart, auch für die Nachreise bis zum Empfänger versichert. Kostet natürlich etwas mehr.
fjs02 wrote: |
Also wir muss die Rechnung aussehen - vllt. hat ja jemand noch einen Tipp zu einer früheren Diskussion hierüber |
Ehrlich gesagt, keine Ahnung. Da spielen neben der reinen Transportrechtsfrage noch andere Rechtsgebiete eine nicht unerhebliche Rolle.
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Der_Frank |
Geschrieben am 18 Februar 2015
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Dabei seit 17 März 2010 6 Beiträge
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Hallo,
meiner Meinung nach sollte man Incoterms, wenn man sie verwendet, auch richtig anwenden.
Diese sind ja zur Vereinfachung gedacht. Wenn ich den Incoterm EXW so verbiege, dass eigentlich fast das Gegenteil dabei raus kommt, kann das nicht richtig sein (abgesehen von irgendwelchen evtl. möglichen Haftungsfragen).
Das ist mein persönlicher Standpunkt. Ich weiß natürlich auch, dass einige Rechnungen in der Praxis, in Sachen Incoterms, teilweise abenteuerlich ausgestellt werden.
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