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Bewertung von reparierten Geräten
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
FrankOsthoff |
Geschrieben am 29 Januar 2015
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Dabei seit 29 Januar 2015 2 Beiträge
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Eine Frage, wie der Wert von durch uns reparierten Geräten, die ein Kunde zur Instandsetzung geschickt hat, in Rechnungen anzusetzen ist. Zur Sicherheit setzen wir den Verkaufs-Neupreis an, damit machen wir erst einmal nichts falsch.
Die Frage ist aber, ob nicht auch die eigenen Herstellkosten reichen. Wer hat einen verlässlichen Hinweis?
Gruß
Frank
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waldorf |
Geschrieben am 29 Januar 2015
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Die Ware wurde dir doch zur Instandsetzung geliefert. Wie und mit welchem Wert erfolgte da die Zollabfertigung ? Warum benutzt du nicht einfach den Wert der Zollabfertigung bzw. den Wert aus den Lieferpapieren deines Kunden (falls der sich im realistischen Rahmen bewegt) ?
Warum willst du deine Herstellkosten angeben ? Willst du deinem Kunden deine Marge mitteilen ???
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FrankOsthoff |
Geschrieben am 30 Januar 2015
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Dabei seit 29 Januar 2015 2 Beiträge
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Guten Morgen,
nein, wir kommen aus einer anderen Richtung. Unser Ziel ist, reparierte Ware ordnungsgemäß vom Wert her zu deklarieren. Die Ware kommt von Kunden teilweise mit den absonderlichsten Papieren und Werten herein, darauf haben wir nicht immer Einfluß. Trotzdem soll bei der Rückausfuhr alles richtig laufen. Die Frage ist eher ob jemand einen Hinweis hat, was der Zoll selbst vorgibt für diese Fälle. Wir denken mit dem offiziellen Verkaufspreis an den Kunden liegen wir eigentlich richtig. Wir hatten uns nur gefragt, wo wir diese Info gesichert herbekommen. Auch der Zoll hier bei uns gibt selten Auskünfte, schriftlich schon gar nicht. Wer hat eine gute Quelle?
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waldorf |
Geschrieben am 30 Januar 2015
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Was nützt dir eine ordnungsgemäße Deklaration bei der Ausfuhr, wenn die Einfuhr nicht nachvollziehbar ist. Sieht mir wie ein klassischer "Shit in - shit out" - Fall aus, den du nur sauber bekommst, wenn du vorne ansetzt.
Was heist "absonderlich" ? Vermute mal die nicht unüblichen Fälle wie Kurierdienst mit zu niedrigen Werten, vom Vertreter/Monteur mitgebracht etc..
Mein Tipp: schau dir den Gesamtprozess an, beseitige die "Absonderlichkeiten" am Anfang, dann ist die Wiederausfuhr einfach und du hast keine Risiken bei der Einfuhr
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betterorange |
Geschrieben am 30 Januar 2015
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Nebenbei bemerks mag es interessant werden bei einer Betriebsprüfung wenn aus dem nichts Werte erscheinen, die dann nicht in den Einnahmen erscheinen.
Ich würde ganz einfach mal mit ein Paar Mustern zum Zoll gehen und die überholten Geräte Prozentual zum Erschaffungswert deklarieren.
Was Ihr für ein überholtes Gerät nehmt, wisst Ihr doch selbst.
Bei Kaffee Vollautomaten gehen Rückläufer für 70-80 % wieder in den Handel, reparierte ältere Geräte je nach Haltbarkeit 30-50% des ursprünglichen Preises...
Natürlich kannst Du auch einfach die Reparaturrechnung zzgl. Schrottwert der gelieferten Teile nehmen, macht ein anderer unserer Kunden ohne Beanstandung.
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