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Rückwarenabfertigung Zoll


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Alex84 Geschrieben am 10 Februar 2015



Dabei seit
10 Februar 2015
14 Beiträge
Hallo zusammen,

ich bräuchte bitte für folgenden Fall eure Hilfe:

Eine Maschine wurde von einer dt. Firma "A" in ein Drittland ausgeführt, nun soll diese wieder Import werden, jedoch verkauft die Maschine die Firma im Drittland "B" an eine andere deutsche Firma "C".

Kann die Rückwarenabfertigung nun auch auf eine andere Firma angewandt werden, als auf jene, die die Waren damals ausgeführt hat ? ( 3-Jahres Frist ist eingehalten )

Falls ja, muss man dann bei der Abfertigung Bersonderheiten beachten ?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus !

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Lisa215 Geschrieben am 11 Februar 2015



Dabei seit
20 Januar 2015
16 Beiträge
Hallo Alex,

also ich konnte auf der Zollseite nichts finden, das gegen eine Rückwarenabfertigung spricht.(http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Rueckwaren/Voraussetzungen/voraussetzungen_node.html;jsessionid=933655C4F7003BC754ABCAB2900942E3)

Hast du schon mit dem Zöllern deines Vertraues gesprochen?

Der Fall ist zumindest ungewöhnlich.

Wie hängen A und C denn zusammen und gibt es einen besonderen Hintergrund für die Wiedereinfuhr (Reparatur, passive Veredelung)?

Stefan1531 Geschrieben am 11 Februar 2015



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
soweit mir bekannt ist, kann eine Rückware nur auf den ursprünglichen Ausführer angemeldet werden. oder wenn zumindest der ursprüngliche Ausführer und der Wiedereinführer rechtlich miteinander verbunden sind.

Ich hatte gerade den Fall:
- Ausfuhr aus UK
- Wiedereinfuhr nach DE
- selbe Firma, aber eben unterschiedliche EORI-Nr.

=> Einführer musste DE-EUST und Zoll zahlen.

waldorf Geschrieben am 12 Februar 2015



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Es ist nicht Voraussetzung, dass Aus- und Einführer der Rückware identisch sein müssen. Auch eine Verbundenheit ist keine Voraussetzung. Es kommt einzig und allein auf die Ware an, für die ein eindeutiger Nachweis der Identität vorgelegt werden muss.

Hier die Dienstanweisung des Zolls und Art. 848 ZKDVO :
Z 0834 (4) Bei Prüfung der bei schriftlicher Zollanmeldung zu erbringenden Nachweise nach Artikel 848 Abs. 1 ZK-DVO ist ein strenger Maßstab anzuwenden; dies gilt insbesondere für die nicht ausdrücklich genannten anderweitig beigebrachten Beweisunterlagen und in den Fällen, in denen der Anmelder mit dem Ausführer nicht identisch ist.

Artikel 848

(1) Als Rückwaren können Waren nur dann anerkannt werden, wenn

- für sie ausser der Anmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr

a) entweder ein dem Ausführer von den Zollbehörden ausgehändigtes Exemplar der Ausfuhranmeldung oder eine von ihnen beglaubigte Durchschrift

b) oder das in Artikel 850 vorgesehene Auskunftsblatt vorgelegt wird.Die Papiere nach Buchstabe a) oder b) werden nicht verlangt, wenn die Wiedereinfuhrzollstelle anhand anderer ihr vorliegender oder vom Beteiligten beigebrachter Beweisunterlagen feststellen kann, daß die zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldeten Waren die nämlichen sind wie die ursprünglich aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführten und daß sie zum Zeitpunkt der Ausfuhr die Voraussetzungen erfuellt haben, um als Rückwaren anerkannt werden zu können;

- oder wenn die Waren mit einem in der Gemeinschaft ausgestellten Carnet ATA eingeführt werden

Alex84 Geschrieben am 17 Februar 2015



Dabei seit
10 Februar 2015
14 Beiträge
Ich habe ebenso in keiner Dienstvorschrift eine Voraussetzung gefunden, dass Aus- und Einführer identisch sein müssen.

Wahrscheinlich wird es auch im Ermessen des Zöllners liegen, ob die Nämlichkeit des ABD / AVM ( durch Warenbeschr. ) zur Rückwarenabfertigung ausreicht.

Danke für eure Antworten !

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