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Lieferung an Kunden in D und der schickt weiter in kritisches Land


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


Törti Geschrieben am 12 März 2015



Dabei seit
18 Oktober 2010
59 Beiträge
Hallo Community,

könnt Ihr vll helfen?

Wir haben eine Anfrage für eine indirekte techn. Unterstützung für ein kritisches Enverwenderland..

Wir haben ein Produkt an einen deutschen Kunden geliefert, der dann weiter in o.g. Land zusammen mit seiner Anlage.
Jetzt ist unser Teil defekt und wir sollen TU leisten.
Wir möchten das aber nur dem deutschen Kunden mitteilen und der soll es natürlich verantworten wenn er es in das kritische Land weiterleitet, aber wir wissen ja das dies den Tatbestand einer mittelbaren Bereitstellung darstellt.

Wir wissen das der Kunde Exportkontrollrechtlich gut aufgestellt ist und machen uns keine Sorgen, wollen aber auch nicht haftbar gemacht werden, wenn Richtlinien bezüglich Exportkontrolle außer acht gelassen werden sollten.

Wie geht Ihr da vor? Gibt es irgendwo ne schöne Rechtsklausel zum nachlesen
die ihr in solchen Fällen den deutschen / EU-Kunden bzw dem Ausführer mitgebt?

ne Idee für das weitere Vorgehen?

Noch zur Info: Den Endkunden kennen wir sogar und der ist NICHT gelistet, es ist keine kritische Endverwendung i.S.d Art. 4 DU-VO und es handelt sich auch um keine Dual-Use-Ware !
Ich will aber trotzdem nicht das ganze Embargo lesen, weil ich ja egtl nicht der Ausführer bin.
Ist einfach nur das ich weiß das das Land kritisch ist und möchte das der deutsche Kunde alle exportkontrollrechtlichen Regularien beachtet und wir nicht belangt werden, wenn die das nicht richtig machen.

Versteht Ihr was ich meine?

vielen Dank für jede Hilfe und Grüße ;-)

CARGOFORUM PARTNER

mahdey Geschrieben am 26 Mai 2015



Dabei seit
26 Mai 2015
4 Beiträge
Ich denke da ganz simpel. Ihr habt das Produkt an den deutschen Kunden ausgeliefert, also ist seid ihr dem sein Ansprechpartner. Was er mit anderen Kunden vereinbart, kann euch im Grunde egal sein.

Also kümmert euch nur um den deutschen Kunden. Den Rest muss er halt erledigen!

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