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Warenbezeichnung Lieferantenerklärung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Kevin89 Geschrieben am 18 März 2015



Dabei seit
03 Mai 2011
73 Beiträge
Hallo,

ich hätte mal eine allgemeine Einschätzung zum Thema Lieferantenerklärungen.

Als Großhändler benötigen wir viele Lieferantenerklärungen von unseren Lieferanten.
Reicht es z.B., wenn „Kabel und Leitungen mit Querschnitt 0,5-10mm“ vom Lieferanten angegeben wird?

Wir haben versucht, von jedem Lieferanten eine genaue Auflistung zur LE mit allen einzelnen Artikeln zu erhalten. Das gestaltet sich allerdings als unglaublich aufwendig, da diese bei vielen Lieferanten fast wöchentlich erneuert werden müsste, da immer wieder neue Artikel dazu kommen.

Wenn wir heute dann z.B. Ware von einem Lieferanten erhalten und diese in die Schweiz exportieren, stehen wir vor dem Problem, dass viele Artikel nicht in der LE stehen und wir erst ein Update anfordern müssen, damit wir die Präferenz nach CH ausweisen können.

In der Praxis ist das fast unmöglich – da die Sendungen meist am selben Tag gleich wieder raus sollen.

Wie handhabt ihr das?

Vielen Dank.

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Anfänger Geschrieben am 18 März 2015



Dabei seit
21 November 2013
18 Beiträge
Soweit ich weiß, muss man zwischen den Dokumenten einen eindeutigen Bezug herstellen können bzw. die Nämlichkeit der Ware muss eindeutig feststellbar sein, dies ist z.B. mit einer Artikelnummer der Fall.
Eine allgemeine Warenbeschreibung ist nicht ausreichend.

waldorf Geschrieben am 18 März 2015



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Hallo zusammen,
Anfänger hat recht und der Aufwand ist sehr hoch, wenn sich der Warenkreis permanent ändert.
Kevin89: hast du dich schon mal gefragt, ob Aufwand und Nutzen für die Abwicklung der Präferenz in einem vernünftigen Verhältnis stehen ?
Es gibt nicht wenige Exporteure, die entweder gar nicht wissen, dass die Ausstellung von Präferenznachweisen freiwillig ist und/oder die für das Präferenzmanagement weit mehr ausgeben als Zölle im Exportland eingespart werden.

whitesnuf Geschrieben am 19 März 2015



Dabei seit
04 Mai 2010
98 Beiträge
Ich kann waldorf nur Recht geben, Es werden teilweise wegen Cent-Beträgen komplette Maschinierien in Betrieb gesetzt.

BerlinLog Geschrieben am 19 März 2015



Dabei seit
30 Juli 2009
91 Beiträge
Hallo Kevin89,

zutreffend ist, dass sich -gerade bei Exporten in die Schweiz- es sich oftmals nicht lohnt, einen großen Aufwand zu betreiben, z.B. da die Zollsätze in CH häufig in Snach Gewicht bemessen sind.

Ausreichend ist aber auf der LLE eine handelsübliche Bezeichnung oder Beschreibung, dies es zulässt zu erkennen, welche Waren aus Sicht des Absenders und Erklärungsempfängers gemeint sind. Schreibt eine Lieferant z.B. dort "Schrauben", muss er die Erklärung für alle von Ihm an diesen Kunden gelieferten Schrauben gelten lassen. Schreibt er hingegen "Schrauben aus Kupfer", gilt die Erklärung natürlich nicht für Schrauben aus Stahl. Ändert sich im Laufe der Gültigkeit der Erklärung etwas, z.B. "gilt nur für Schrauben aus Kupfer mit Sechskant ..." müsste er dies gemäß seiner LLE auch mitteilen, vgl. Wortlaut.

Gruß
BL

black_card Geschrieben am 19 März 2015



Dabei seit
09 Oktober 2012
10 Beiträge
Hallo,

Ich stimme BerlinLog zu.
Wir selbst handeln mit verschiedenen Weinen. Auf der Lieferantenerklärung eines Weingutes listet mein Lieferant auch nicht x diverse Weine mit genauer Bezeichnung und Jahrgang und Alkoholgehalt auf. Die meisten Weingüter verwenden den Überbegriff "Wein". Und unser Hauptzollamt akzeptiert das (Wir sind Ermächtigter Ausführer und hatten auch schon Kontrollen vom HZA...).

waldorf: Ich muss aber auch dir recht geben! Kosten/Nutzen stehen oft nicht im Verhältnis.

waldorf Geschrieben am 19 März 2015



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Hallo BerlinLog und black_card,

ich stimme nur eingeschränkt zu. Die geschilderte "Großzügigkeit" kann sich aber schon morgen ändern, wenn ein anderer Zöllner kontrolliert.
Wenn alle Schrauben bzw. Weine Ursprungserzeugnisse sind, funktioniert die allgemeine Bezeichnung meistens. Wenn du aber 2 Schrauben exportierst, bei der Schraube 1 den Ursprung hat, Schraube 2 aber nicht, habt ihr ein Problem.

Kevin89 Geschrieben am 20 März 2015



Dabei seit
03 Mai 2011
73 Beiträge
Das ist genau das, was ich hören wollte!

Wenn wir z.B. von einem Lieferanten diverse Kabel und Leitungen aus Kupfer beziehen, sollte
es demnach ja ausreichend sein, wenn auf der LLE als Bezeichnung "Kabel und Leitungen aus Kupfer"(+evzl. ZTN) steht.

Wir werden dies nun so handhaben und sollte es Zöllner geben, die damit nicht
einverstanden sind, kann man ja immer noch über eine Änderung reden..
Allerdings erleichtert es die ganze Thematik ungemein!

Vielen Dank für die Rückmeldungen!!

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