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Dokumente in Papierform zwecks Zollabfertigung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


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Chev Geschrieben am 19 Januar 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Crosslog oder andere User: Könnt ihr hier meine letzten Ausführungen und Fragen noch kommentieren?

Danke vorab.

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Chev Geschrieben am 15 Februar 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Crosslog,

kannst du nochmal kurz Stellung zu den einzelnen Punkten beziehen? Oder kann jemand anderes helfen?

Danke und Gruß

Crosslog Geschrieben am 17 Februar 2016



Dabei seit
12 Februar 2015
13 Beiträge
Hallo Chev,
ich war länger nicht hier und habe dein Post erst jetzt gesehen.
Das Szenario welches Du beantwortest haben willst, ist theoretisch denkbar, in der Praxis aber absurd.
Kein KEP-Dienstleister oder Sammelgut-Spediteur wird mit Dutzenden (Speditons-Sammelverkehr) oder gar hunderten (KEP-Verkehr) ABD's/MRN oder Rechnungen (falls der Warenwert unt. 1000€) bei der Grenzzollstelle abfertigen. Die Grenzzollstellen sind auf diese Massen personell nicht eingerichtet. Stundenlange Wartezeiten wären das Resultat, man kann das Gedankenspiel so weitertreiben, daß "worst case" der Warenverkehr z.B. an der Deutsch/Schweizer Grenze zusammenbrechen würde, weil die Zollhöfe mit wartenden LKW's verstopft wären.
Ausgenommen Grenzzollstellen an den Express - HUB's Köln-Bonn (UPS,Fedex) und Leipzig (DHL), wo eigene Zollstellen mit dutzenden Beamten das Massenvolumen abfertigen.
Ich bin mir ziemlich sicher, daß an dem Tag, an dem ein KEP Dienst auf die Idee kommen würde, dies so zu machen, der Amtsleiter der Grenzzollstelle ihm deutlich machen würde, daß er auf einen solchen Irrsinn verzichten soll und die dafür vorgesehene Möglichkeit der Abfertigung bei seinem Binnenzollamt mit Überführung in das NCTS Verfahren nützen soll.
Seine Regellaufzeiten könnte der KEP Dienstleister in diesem Moment auf den Drittlandsrelationen um 1-2 Tage verlängern.

In der Praxis läuft es so wie in meinem Post beschrieben:
Am Export HUB des KEP Dienstleisters wird dieser als zugelassener Versender beim Binnenzollamt ein T1/NCTS Verfahren eröffnen, die ABD/MRN werden dort vergelegt. Beim Status zugelassener Versender geschieht dies im nachhinein nach Eröffnung des NCTS Verfahrens. Die Binnenzollstelle wird damit zur Ausgangszollstelle und erledigt den Ausgangsvermerk in ATLAS.
Der LKW passiert die Grenze im Transit mit T1 ohne Verzug und profitiert von den teilweise erweiterten Abfertigungszeiten für Transitsendungen. Die Einfuhrzollabfertigung im Bestimmungsland erfolgt beim Binnenzollamt des Import-Gateways des KEP Dienstes.
Importseitig ist der Ablauf spiegelbildlich der selbe

roliP Geschrieben am 18 Februar 2016



Dabei seit
16 Oktober 2008
445 Beiträge
@Crosslog
Zitieren::
Am Export HUB des KEP Dienstleisters wird dieser als zugelassener Versender beim Binnenzollamt ein T1/NCTS Verfahren eröffnen, die ABD/MRN werden dort vergelegt.

Für Gemeinschaftswaren eröffnet er ein T2-Versandverfahren!

Gruß
rolip

Chev Geschrieben am 17 April 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Crosslog,

du hattest folgendes geschrieben:

Zitieren::

In der Praxis läuft es so wie in meinem Post beschrieben:
Am Export HUB des KEP Dienstleisters wird dieser als zugelassener Versender beim Binnenzollamt ein T1/NCTS Verfahren eröffnen, die ABD/MRN werden dort vergelegt. Beim Status zugelassener Versender geschieht dies im nachhinein nach Eröffnung des NCTS Verfahrens. Die Binnenzollstelle wird damit zur Ausgangszollstelle und erledigt den Ausgangsvermerk in ATLAS.
Der LKW passiert die Grenze im Transit mit T1 ohne Verzug und profitiert von den teilweise erweiterten Abfertigungszeiten für Transitsendungen. Die Einfuhrzollabfertigung im Bestimmungsland erfolgt beim Binnenzollamt des Import-Gateways des KEP Dienstes.
Importseitig ist der Ablauf spiegelbildlich der selbe

Das kann ich noch nicht nachvollziehen. Was hat ein T1 bzw. das NCTS-Verfahren mit der Ausfuhr und dem ABD zu tun? Mir geht es erstmal nur um den Export - wie hier die Prozesse beim Grenzübertritt laufen. Das hattest du gut erklärt, allerdings ist mir immer noch unklar, welche Dokumente beim "Massenversand" an der Ausgangszollstelle vorgelegt werden (oder wird das Fahrzeug aufgrund der vielen Sendungen "durchgewunken"?) und wer letztendlich die Erledigung der vielen ABD's vornimmt...


Importseitig wäre dann noch die Frage - auch zum Thema Massenversand (Stückgut / KEP) - wann die T1-Papiere eröffnet werden (müsste ja im Vorfeld passieren). Bei KEP wird meines Wissens häufig an der Grenze schon zum freien Verkehr abgefertigt --> wie läuft das ab, sodass jedes Paket erfasst ist??

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