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Warenfluss anders als Verzollung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


bienleinprof Geschrieben am 13 April 2015



Dabei seit
13 April 2015
2 Beiträge
Hallo alle zusammen,
ich bin neu hier und habe eine Zollfrage, die ich nicht so ohne weiteres selbst beantworten kann.

Aus der Ukraine soll Ware nach Finnland zum modifizieren mit der Bahn verbracht werden. Man wählt die Bahn, da bis Finnland auf dem gleichen Gleissystem gefahren werden kann. Durch die Modifizierung der Ware ändert sich die Zolltarifnummer. Nach erfolgreicher Modifizierung soll die Ware nunmehr von Finnland aus nach Russland verbracht werden, wo der Endverbraucher sitzt.

Verkauft wird das ursprüngliche Produkt aus der Ukraine an eine deutsche Firma. Diese soll die Einfuhrverzollung machen und die Ware zu einem Kontingent-/Windhundverfahren anmelden, da es für diese Ware ein EU - Kontingent gibt, welches Zollfreiheit vorsieht. Berechnet wird die Ware ebenfalls von der Ukraine an die deutsche Firma. Die Modifizierung der Ware geschieht im Auftrag der deutschen Firma, welche dann ebenfalls die Ware ex Finnland nach Russland ausführen soll und die Rechnung an den russischen Endabnehmer bezahlt.

Wie bekommt man das am besten hin.

Hat jemand eine Idee?

Vielen Dank im voraus

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waldorf Geschrieben am 14 April 2015



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Wenn du die Ware in Finnland zum freien Verkehr abfertigen möchtest, kannst du das als EU-Unternehmen tun. Auch die Abgabe einer Ausfuhranmeldung ist möglich. Für beides würde ich mir einen kompetenten Dienstleister als Vertreter suchen.

Alternativ wäre auch eine aktive Veredelung in Finnland möglich, falls das Kontingent nicht zum Zollsatz "frei" führt. Dazu brauchst du aber eine entsprechende Bewilligung - das kann dauern.

In beiden Fällen darfst du die Umsatzsteuer nicht vergessen. M.E. ist eine Registrierung in Finnland erforderlich. Auch hierzu würde ich um kompetenten Rat bei einem Umsatzsteuer-Profi nachfragen.

bienleinprof Geschrieben am 14 April 2015



Dabei seit
13 April 2015
2 Beiträge
Vielen Dank,
es ist doch aber so, dass in Finnland Eust anfällt und wir die Erstattung dort beantragen müssen. Das geht sicherlich über einen Dienstleister, aber ich kenne da keinen. Hat jemand einen Tip, an wen man sich dort wenden kann?

Vielen Dank.

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