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Präferenznachweis EUR 1


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Dopa Geschrieben am 02 Mai 2015



Dabei seit
07 Juli 2014
28 Beiträge
Hallo Zusammen,

braucht man eine Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 wirklich auch bei kommerziellen Sendungen unter 500 Euro (das wäre bei privaten Sendungen die Grenze was ich gelesen habe), da z.B. im Postversand mit Zollinhaltserklärung C23 oder C22 ja sowieso das Ursprungsland draufsteht.

Hat hier jemand zufällig Erfahrungswerte?

Danke im Voraus!

DOPA

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Erzi4 Geschrieben am 03 Mai 2015



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Hallo Dopa,

es gibt im gewerblichen Bereich keine Wertgrenzen, für die eine Befreiung von der Nachweispflicht im präferenziellen Warenverkehr gilt. D.h. Präferenznachweis ab dem ersten Cent. In den Präferenzabkommen ist jedoch immer vorgesehen, dass bis 6.000 Euro von Jedem eine Erklärung auf der Rechnung abgegeben werden darf. Mehr Erleichterung geht kaum, denke ich...

Im Übrigen: Bei Zollwerten unter 500 € sollte man sich immer auch Gedanken über das "Preis-Leistungs-Verhältnis" machen, also der Höhe des tatsächlichen Zolls vs. dem Aufwand für den Nachweis.

Grüße
Erzi4


Zuletzt bearbeitet von Erzi4 am 15 Mai 2015 - 21:10, insgesamt einmal bearbeitet

Nordmann111 Geschrieben am 04 Mai 2015



Dabei seit
03 Mai 2015
1 Beiträge
Oh man, EUR 1 = Warenverkehrsbescheinigung, regeln Zollerleichterungen wenn zwischen Ländern ( i.A. Drittländern, also nicht EU, nicht EFTA > EWG) Präferenzen bestehen. Privat und C23 etc. 500 Euro ist ziemlich daneben. Also was Erzi bereits sagte. Zahl den Zoll + EUSt. und gut ist. Stichwort Aufwand-Nutzen...

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