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Verzollung mit Vorerwerberrechnung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Anfänger Geschrieben am 15 Mai 2015



Dabei seit
21 November 2013
18 Beiträge
Hallo,

wir haben folgende Konstellation:
Unternehmen A aus Kanada verkauft Waren an Unternehmen B aus US.
Die Ware wird jedoch an Unternehmen C, Deutschland verschickt.
Die Rechnung ist entsprechend ausgestellt.
Unternehmen B belastet die Kosten auch nicht weiter an Unternehmen C.
Können wir (Unternehmen C) die Sendung jetzt mit dieser Rechnung auf unsere EORI-Nummer verzollen?
Oder wie wäre es richtig?
Benötigen wir jetzt eine Proforma-Rechnung vom Unternehmen A wo wir als Rechnungsempfänger stehen?

Vielen Dank im Voraus

CARGOFORUM PARTNER

Erzi4 Geschrieben am 15 Mai 2015



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Auch ein fröhliches Hallo!

Die Rechnung von A an B kann im Prinzip schon von C für die Ermittlung des Zollwertes verwendet werden. Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 147 Zollkodex-DVO. Danach ist den Zollbehörden allerdings nachzuweisen, dass dieser Verkauf bereits im Hinblick auf die spätere Bestimmung der Waren für die EU erfolgt ist.

Der deutsche Zoll nennt folgende Beispiele als Nachweis des sog. "Vorerwerberpreises":
- die Vertragsunterlagen lassen die Bestimmung der Waren für das Zollgebiet der Gemeinschaft erkennen,
- die betreffenden Waren wurden speziell für einen Käufer in der EG hergestellt,
- bestimmte Waren werden bei einem Zwischenhändler bestellt, der die Waren seinerseits bei einem Hersteller in Auftrag gibt. Die Waren werden direkt von diesem Hersteller in die Gemeinschaft geliefert,
- die Waren wurden gemäß Spezifikationen für das Zollgebiet der Gemeinschaft hergestellt,
- es wird festgestellt (z. B. anhand von Kennzeichnungen für Produktsicherheit usw.), dass die Waren für das Zollgebiet der Gemeinschaft gedacht sind.

Nach aktuellem Stand soll allerdings mit Anwendung des UZK ab Mai 2016 Schluss sein mit dem Vorerwerberpreis, da die neuen Vorschriften diese Regelung schlicht nicht mehr enthalten. Wenn das so kommt, muss ab dann mit dem Rechnungspreis von B an C gearbeitet werden.

Beste Grüße
Erzi4

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