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Export von Leihgut Packmitteln


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


export_import Geschrieben am 27 Mai 2015



Dabei seit
07 Juni 2010
86 Beiträge
Hallo,

wir wollen Eurokästen als Packmittel in einem Kreislauf mit unserem Werk in China benutzen.

Die Kästen wurden nun in Deutschland produziert und müssen (direkt von unserem Lieferanten) nach China verschickt werden. In China werden die dort produzierten Waren direkt darin verpackt, auf einer Palette verschnürt und an uns zurückgeschickt.
Wir wiederum verpacken in Deutschland Material für die Montage in China in die Behälter und schicken diese ebenfalls nach China.

Die Behälter bleiben unser Eigentum und werden nicht verkauft.

Nun ergeben sich aber folgende Fragestellungen:

1. Wir verkaufen die Behälter nicht an unser Werk in China. Die Erstlieferung hat aber einen Wert von ca. 40.000 EUR.
Pro forma Rechnung ist hier ja wohl kaum dem Zoll zu vermitteln?

2. Wie melde ich die Ware bei unserem Zoll an? Endgültige Ausfuhr wäre nicht richtig. Ich habe aber gar keine Ahnung wann welche Menge Behälter zurückkommt. Und dann kommen sie ja als Verpackung und ich würde sie nicht verzollen.
Welches Vrfahren sollte man hier wählen?

3. Das Problem was sich ergeben wird ist, dass China mehr an uns versendet als wir an China. Das bedeutet wir bekommen nicht alle Behälter voll und müssen ggf. auch leere Behälter (wie jetzt) an China verschicken. Auch hier stellt sich wieder die Frage nach der Zollanmeldung.

Kann mit jemand helfen und einen Tipp geben?
Vielen Dank.

Gruß
export_import

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Stefan1531 Geschrieben am 27 Mai 2015



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
Ich habe sehr gute Erfahrungen damit gemacht, mit dem Zoll solche Sachen zu besprechen.

Vom Gefühl her würde ich sagen, die Ausfuhr stellt eine Warenlieferung dar. Also für den Export eine Proforma-Rechnung und EX-A/EX-C.

Für die Wiedereinfuhr und Folgetransporte keine Deklaration, da es sich dann um ein Verpackungsmittel handelt.

waldorf Geschrieben am 27 Mai 2015



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Vorsicht Stefan1531, Verpackungsmittel sind doch nicht per se zollfrei, sondern gehören als Kosten für Umschließungen zum Zollwert.

Wiederverwendbare Behälter, Paletten etc. können nur im Rahmen des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung zollfrei bleiben. Diese sollten dazu ein Identifizierungssystem haben -> Art. 556/557 ZKDVO.
Etwas Vergleichbares gibt es sicherlich auch in China. Also bitte beide Voraussetzungen prüfen, ansonsten besteht das Risiko, dass die Behälter bei jeder Einfuhr zollpflichtig werden.

Wir haben auch mal ein Mehrwehsystem für Verpackungen geprüft. Leider sind die Zollvorschriften bei Beteiligung mehrerer Länder und der interne Kontrollaufwand so komplex, dass wir es nicht umgesetzt haben und weiter mit Einwegverpackungen arbeiten. Das Zollrecht ist halt nicht immer umweltfreundlich.

export_import Geschrieben am 02 Juni 2015



Dabei seit
07 Juni 2010
86 Beiträge
Hallo,

danke für Eure Hinweise. Ich werde mit dem Zoll sprechen.

Gruß

export_import

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