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Zeitpunkt der Rechnungserstellung


Cargo89 Geschrieben am 03 Juni 2015



Dabei seit
03 Juni 2015
1 Beiträge
Hallo liebe Cargoforum Gemeinde,

ich würde mich sehr freuen, wenn sich hier ein Experte findet, welcher mir bei dem nachfolgenden Problem weiterhelfen kann.

Wir, Händler keine Spedition, haben über eine Spedition einen Container aus Asien importiert. Bedingungen waren ab FOB bis DAP zu unserem Lager. Aktuell befindet sich der Container im Empfangshafen und wir haben von der Spedition bereits die Rechnung mit Aufforderung zur Vorkasse erhalten. Das vereinbarte Zahlungsziel war "lt. ADSp, spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig".

Nun die eigentliche Fragen:
Ist die vorzeitige Rechnungserstellung vor Auslieferung der Ware rechtens?
Welche Regelungen oder Gesetze greifen in diesem Fall?

Offene Forderungen oder verspätete Zahlungen aus vergangenen Aufträgen gibt es nicht.

Schon im voraus herzlichen Dank :-)

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jarre Geschrieben am 04 Juni 2015



Dabei seit
17 Oktober 2014
111 Beiträge
Hallo,

da es hier um die Rechtsbeziehung zwischen Versender und Spediteur geht, helfen die Incoterms nicht weiter, denn sie gelten für die Rechtsbeziehung (Kosten- und Risikoverteilung) zwischen Käufer und Verkäufer.

Voraussetzung für eine Rechnung ist, dass die darin geforderte Vergütung fällig ist, also vom Spediteur verlangt werden kann. Die ADSp enthalten zur Fälligkeit keine Regelung, deshalb ist auf die gesetzlichen Regeln zurückzugreifen.

Wenn als Vergütung ein bestimmter Betrag vereinbart war (Spedition zu festen Kosten), gelten die § 459 i. V. m. § 420 Abs. 1 Satz 1 HGB. Danach ist die Fracht bei Ablieferung des Gutes zu zahlen.

War kein bestimmter Betrag vereinbart, gilt § 456 HGB: Die Vergütung ist zu zahlen, wenn das Gut dem Frachtführer oder Verfrachter übergeben worden ist.

betterorange Geschrieben am 10 Juli 2015



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Hallo Cargo89, wir arbeiten ähnlich bei Neukunden, die noch nicht durch das Kredit screening gelaufen sind.

Der beauftragte Spediteur geht in Vorkasse für Ankunftsgebühren und Zolle, Steuern.

Er selbst muss zumindest i.d.R. die Ankunftsgebühren auch im Voraus zahlen.

Wann welche Rechnung wie zu zahlen ist kann nach Einschätzen der Zahlungsrisiken miteinander vereinbart werden.

Bei uns steht in den Terms: Unsere Rechnungen sind sofort zu begleichen, Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf. (Ziffer 18 ADSp).

Somit sehe ich den Spediteur im Recht, es wäre besser, er hätte im voraus auf das Procedere hingewiesen.

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