Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.036 registrierte User - 0 User online - 31 Gäste online - 61.028 Beiträge - 2.430.728 Seitenaufrufe in 2022



B/L Ausstellung und allgemeiner Ablauf


Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?


Chev Geschrieben am 13 Juni 2015



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

das B/L durchläuft ja einen bestimmten Weg durch die Beteiligten zwischen der Reederei im Abgangshafen nach Abgabe der Ware bis hin zur Reederei im Empfangshafen vor Übernahme der Ware.

Hierzu habe ich ein paar Fragen:

1. Gibt es Unterschiede bei der B/L-Abwicklung entsprechend der Incoterms? Oder ist die Wahl des Incoterms unabhängig?
2. Wann wird das B/L zeitlich erstellt? Sofort nach Verladung des Containers an Bord? Oder vorher schon?
3. Wer stellt das B/L letztendlich aus bzw. in welchen fällen tun das die folgenden Beteiligten:

- A: Die Reederei, welcher das Schiff angehört?
- B: Die Beauftragte Reederei, welche zu einer Allianz gehört und das Schiff einer anderen Reederei mitbenutzt?
- C: Reedereiagenten?

Danke vorab & VG

CARGOFORUM PARTNER

thomasj Geschrieben am 22 Juni 2015



Dabei seit
24 Januar 2005
487 Beiträge
Moín, moin,

also es gibt mehrere Arten von B/Ls, die aber erst einmal nichts mit den Incoterms zu tun haben. Incoterms sind nur zwischen Käufer und Verkäufer der Ware während das BL ein Dokument zwischen Reeder und seinem Kunden darstellt. Der Kunde des Reeders muss aber nich zwangsläifig etwas mit dem Kauf oder Verkauf zu tun haben.
Bez. der B/Ls gibt es standard B/ls wie z.b. das Conline und Gencon B/L. Das Conline B/L is basierend auf liner terms während das Gencon B/L auf FIOS basiert. Darüberhinaus gib es aber noch z.b.
- Übernahme B/L. Das wird ausgestellt wenn Vefrachter und Ablader sich einig sind bereits vor der Verschiffung ein BL auszustellen. Dies ist regelmässig bei FCL Container der Fall. Es wird dann als Intermodal BL ausgestellt, und mit dem Vermerk "shipped on board" zu einem Bord BL
- Werden BLs als Wertpapier ausgestellt handelt es sich meist um ein Order BL. D.h. der Empfänger ist namentlich nicht benannt und nur als "to order" eingesetzt. Dieses BL wird meist ausgestellt wenn es sich um Waren handelt die noch während der Seereise verkauft werden (z.b. an Warenterminbörsen).

Allgemein gilt das BL als Beweisurkunde, und zeigt auf, was und wieviel Verschifft wird und in welchem Zustand die Laduing sich befindet (Abschreibungen). Nur gegen die Vorlage eines BL kann die Ware ausgeliefert werden.

Das standard BL wird meist dann ausgestellt, wenn die komplette Ladung an Bord verladen ist.

Das BL wird meist durch den Reeder oder einer vom Reeder beauftragte Person (Agentur z.B.) ausgestellt. Dieses BL ist basierend auf dem Frachtvertrag auszustellen.

Die Ware kann nur gegen Vorlage des Original BLs ausgehändigt werden.

Es gibt aber auch BLs marke Eigenbau. Oft in der Trampschiffahrt und der Schwergutschiffahrt üblich.

Hoffe konnte weiterhelfen.

Gruss
Thomas

Chev Geschrieben am 22 Juni 2015



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo thomasj,

Danke schon einmal für deine Antworten. Viele deiner Anmerkungen kannte ich aber schon. Jedoch sind mir ein paar Sachverhalte immer noch nicht ganz klar. Ich formuliere die Fragen nochmal anders:

1. Druchläuft ein B/L (unabhängig davon, was es für ein B/L ist) unterschiedliche Beteiligte, wenn unterschiedliche Incoterms vorhanden sind? Sprich: Ist der Weg des B/L bei EXW und z. B. bei DAP derselbe? Oder gibt es Unterschiede in Abhängigkeit vom Incoterm? (es geht mir hierbei nur um das Thema Incoterms, generelle B/L-Unterschiede sind mir bekannt)

2. In welchen Fällen wird ein B/L vor Verladung der Ware an Bord erstellt? Müssen die Container bei An-Bord-Konnossementen vor Ausstellung verladen sein?

3. In welchen Fällen stellen folgende Beteiligte das B/L aus?
- A: Reederei, welcher das Schiff (auf welchem verladen wurde) gehört?
- B: Vom Sped. beauftragte Reederei (welcher ggf. das Schiff nicht gehört, sondern einer anderen Reederei aus der Allianz)
- C: Reedereiagenten?
- D: Spediteure?

Benötige exakt zu diesen Fragen eine Antwort :-)

Danke vorab

Chev Geschrieben am 03 Juli 2015



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Servus,

kann sich hierzu ein Seefracht-Experte nochmal äußern?

Danke vorab.

cobra9.0 Geschrieben am 06 Juli 2015



Dabei seit
19 März 2012
266 Beiträge
Hallo,

zu 1)
Welche "Stationen" ein B/L durchläuft, hängt regelmäßig von den Zahlungsbedingungen (z.B. L/C, CaD o.ä.) ab. Zahlungsbedingungen sind nicht Gegenstand der Incoterms.

zu 2)
Ein Übernahme-Konnossement kann ausgestellt werden, wenn der Verfrachter die Güter übernommen, aber noch nicht an Bord eines Seeschiffes verladen hat. Ist das Gut an Bord genommen worden, so hat der Verfrachter das Konnossement mit der Angabe auszustellen, wann und in welches Schiff das Gut an Bord genommen wurde (Bordkonnossement) vgl. § 514 HGB.

zu 3)
Du verwendest den falschen Begriff. Eine Reederei ist der Eigentümer eines Schiffes. Diese kann, muss aber nicht gleichzeitig auch Verfrachter sein.

Als Verfrachter wird im deutschen Seehandelsrecht derjenige bezeichnet, der den Transport über See durchführt. Er ist der Frachtführer in der Seeschifffahrt.

Ein Linienagent (Reedereiagent) ist im Sinne des HGB (vgl. §§ 86 ff) ein „Handelsvertreter“, der Frachtverträge für den Verfrachter vermittelt und in dessen Namen abschließt.

Ein Spediteur, der ein Konnossement ausstellt erhält die Rechte und Pflichten eines Verfrachter, sofern er diese nicht bereits schon vorher erhalten (durch festen Preis, Sammelladung, Selbsteintritt).

Gruß

Chev Geschrieben am 11 Juli 2015



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo cobra9.0,

auch bei diesem Thema besten Dank für die Antwort. Bei meiner Frage 3. hattest du die Beteiligten erklärt.
Meine Frage zielte jedoch darauf ab, in welchen Fällen diese Beteiligten das B/L erstellen:

- A: Reederei, welcher das Schiff (auf welchem verladen wurde) gehört?
- B: Vom Sped. beauftragte Reederei (welcher ggf. das Schiff nicht gehört, sondern einer anderen Reederei aus der Allianz)
- C: Reedereiagenten?
- D: Spediteure?

Zu A und B: Ich denke das sollte so verständlich sein, wie ich die Frage gestellt habe. Daraus geht hervor, dass die Reederei, welcher das Schiff gehört ggf. nicht die Reederei ist, welche vom Spediteur beauftragt wurde, sondern es ist eine Partnerreederei aus der gleichen Allianz (das kommt doch vor oder nicht?). Hierzu wäre die Frage, wer das B/L dann ausstellt: Die Reederei, welcher das Schiff gehört oder die Reederei, welche beauftragt wurde (falls diese abweichend ist)?

Grundsätzliche Frage, um es evtl. zu vereinfachen: Welche Beteiligte können ein B/L ausstellen und warum ist das so (welche Gründe hat es, dass es unterschiedliche B/L-Aussteller gibt)?

thomasj Geschrieben am 12 Juli 2015



Dabei seit
24 Januar 2005
487 Beiträge
Moin nochmal,

also um noch einmal darauf zurück zukommen. Ersteinmal, die Incoterms haben rein garnichts mit dem BL zu tun. Das ist eine Sache zwischen Käufer und Verkäufer einer Ware, aber nicht mit dem Verfrachter. Und nun zu Deinen Fragen oben.

Der Reeder oder eine vom Reeder beauftragte Person stellt das BL aus und zwar so wie der Reeder es will. Die Art des BLs ist abhängig vom Frachtvertrag (nicht Incoterms).

Bezüglich der Allianzen, es kommt darauf an was für eine Allianz das ist. Ist es ein reiner Pool oder tritt die Allianz als solches als eigenständige Firma auf? Wenn es nur ein Pool ist, dann wird das BL nach Vorgabe des Reeders ausgestellt. Tritt die Allianz als eigenständige Firma auf und somit als Verfrachter, kann Sie BLs ausstellen. I.d.R. sind die BLs, vor allem im Bereich Container standartisiert.

Gruss
Thomas

Chev Geschrieben am 15 Juli 2015



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo nochmal,

besten Dank für die Infos, habe aber noch Unklarheiten:

Zitieren::
Wenn es nur ein Pool ist, dann wird das BL nach Vorgabe des Reeders ausgestellt.

Nehmen wir an, der Reeder beauftragt keinen Spediteur oder Agenten, sondern stellt das B/L selbst aus - wer würde das B/L im folgenden Fall ausstellen:

Vom Spediteur beauftragte Reederei (APL = G6-Allianz), Seeschiff ist aber die Hamburg Express (gehört zu Hapag Lloyd = ebenfalls G6-Allianz).

Und warum ist es überhaupt so, dass Reedereien die B/L's z. T. nicht selbst sondern z. B. von einem Spediteur ausstellen lassen? Was ist der Hintergrund bzw. der Vorteil? In welchen Fällen besteht evtl. sogar eine Pflicht für den Reeder, das B/L selbst auszustellen bzw. in welchen Fällen wäre das sinnvoll?

Habe es noch nicht im Detail verstanden, da die Detail-Abwicklung noch relativ neu für mich ist.

Danke vorab.

thomasj Geschrieben am 15 Juli 2015



Dabei seit
24 Januar 2005
487 Beiträge
Moin,

also du buchst den Container mit der G6 Allianz und Happag lloyed verschifft. So wird Happag Lloyed das BL auch ausstellen, bzw. Jemanden beauftragen dieses zu tun.

Warum Reederein BLs nicht selber ausstellen. Das ist nicht nur in der Containerbranche so, sondern fast überall. Selbst in der Breakbulk Branche (in de rich arbeite) machen wird das so. Nun das gibt es mehrere Punkte:

1. Die Anzahl der BLs die ausgestellt werden müssen. Stell die mal eine Tripple EKlasse mit 14000 Container vor. Dann das ganze 3 mal als original plus BL Kopien. Da müsste man eine riesige Abteilung für die Dokumentation aufbauen. Wenn man das aber deligiert, kann der Reeder Personal sparen (outsourcing)

2. Sehr oft wissen die Reeder gar nicht was in den Containern verladen ist, und wieviele Teilpartien im Container verladen sind. Meist bekommen sie nur ein generelles BL in dem der Spediteur als Ablader und ein Consignee des Spediteurs angegeben ist. Die eigentlichen Ladungspartien werden als in-house BL des Spediteurs and die Ladungs Parteien ausgegeben.

3. Oft sind Containerumläufe sehr schnell, Ladungen werden evtl. noch während des Transportes weiterverkauft. Etc. Da ist es dann einfacher, die BLs im Löschhafen auszustellen und sicher zu sein, dass ein BL vorgelgt wird.
Mitlerweile machen aber die grossen Container Reeder elektronische BLs.

Die Pflicht Transportpapiere auszustellen, nach deutschem Recht laut HGB. Aber es gibt auch internationales Recht, Versicherungen etc. die Transportpaiere verlangen. Es steht aber nirgendwo das der Reeder es selber machen muss. Er kann die Aufgabe deligieren. Ausserdem, wie in jedem Geschäft üblich, ist das BL der Nachweis, das eine Ladung verschifft wurde, und das der Empfänger ein Anrecht auf die Ladung hat wenn er das BL vorlegt (nicht vorher).

Gruss
Thomas

Chev Geschrieben am 15 Juli 2015



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Also kann man sagen, dass immer die Reederei, welcher das Seeschiff angehört auch das B/L ausstellt (bzw. diese Aufgabe evtl. auch delegiert), unabhängig davon ob eine andere Reederei (in diesem Fall "APL") durch den Spediteur beauftragt wurde?

Rechtlich haftet dem Spediteur gegenüber dann trotzdem APL, richtig? Und gegenüber APL haftet dann Hapag Lloyd? Oder wie ist das bei Allianzen?

thomasj Geschrieben am 16 Juli 2015



Dabei seit
24 Januar 2005
487 Beiträge
Im Grunde ist das so. Es kann sein das APL ein BL an seinen Kunden ausstellt und HL and APL. Aber im Grundsatz ist es immer der Reeder, oder besser gesagt, der Carrier.

cobra9.0 Geschrieben am 17 Juli 2015



Dabei seit
19 März 2012
266 Beiträge
Reedereien, die in einer Allianz zusammenarbeiten, haben untereinander ein sog. "Vessel Sharing Agreement" oder "Slot Charter Agreement" gezeichnet. Darin sind alle Details wie z.B. die Haftung etc. geregelt. Daher werde i.d.R. unter Allianz-Reedereien keine B/L für Verladungen ausgestellt.

Gegenüber Verladerkunden stellt jede Reederei ihre eigenen B/L aus. Ein Verlader hat nur mit der Reederei zu tun, mit der er einen Transportauftrag abschließt, unabhängig davon, ob die Sendung später auf dem eigenen Schiff der Reederei oder dem Schiff einer anderen Reederei transportiert wird. Alles andere braucht den Verlader auch nicht zu interessieren.

Lediglich im Schadenfall gibt es im deutschen Seehandelsrecht die Möglichkeit, Ansprüche aus Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist beim ausführenden Verfrachter (vgl. § 520 HGB) gelten zu machen. Vertraglicher Verfrachter und ausführender Verfrachter haften als Gesamtschuldner.

Chev Geschrieben am 17 Juli 2015



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
thomasj und cobra: besten Dank für diese klarstellenden Informationen

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich