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Extrahandelsstatistik - statistischer Wert


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Sonnenschein91 Geschrieben am 08 Juli 2015



Dabei seit
08 Juli 2015
3 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe seit diesem Jahr bei mehreren Ausfuhranmeldungen den statistischen Wert unabsichtlich falsch angegeben.
Um genauer zu sein, bei DDP/CIP zum Rechnungswesen die Frachtkosten dazu gerechnet. Welche rechtlichen Folgen kann das haben bzw. kann man das beim statistischen Bundesamt berichtigen lassen?

Danke für Eure Antworten.


Zuletzt bearbeitet von Sonnenschein91 am 17 Jul 2015 - 09:55, insgesamt einmal bearbeitet

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roliP Geschrieben am 08 Juli 2015



Dabei seit
16 Oktober 2008
445 Beiträge
AHStatDA:
Berichtigung der Anmeldescheine und Nachweisungen
10.
(1) Bereits abgegebene und an das Statistische Bundesamt weitergeleitete statistische Meldungen (z. B. Ausfuhr-/Einfuhranmeldungen, Nachweisungen usw.) sind dann zu berichtigen, wenn
- die Angaben im Zeitpunkt der Anmeldungen unzutreffend waren, d. h. später eintretende Änderungen wie z. B. nachträgliche Vertragsänderungen oder am Jahresende gewährte pauschale Rabatte sind nicht berichtigungspflichtig;
- der Statistische Wert der betreffenden Anmeldepositionen mehr als 5000 Euro beträgt;
- der betreffende Warenverkehr das laufende und/oder vorangegangene Kalenderjahr betrifft, d. h. länger zurückliegende Vorgänge bleiben unberücksichtigt.

(2) Zu berichtigen sind folgende Erhebungsmerkmale:
- Versendungs- bzw. Bestimmungsland,
- Ursprungsland bei der Einfuhr,
- Warennummer und ggf. Warenbezeichnung,
- Eigenmasse bzw. Menge in Besonderer Maßeinheit, wenn sich diese um mehr als 10 % verändern,
- Statistischer Wert, wenn sich der Wert um mehr als 5000 Euro verändert, und
- Verfahren.

(3) Die Berichtigungen nach Absatz 2 sind mitzuteilen

1. ...
2. über Waren, die mit Ausfuhranmeldung angemeldet worden sind, mit dem Vordruck »Berichtigung der Ausfuhranmeldung« (Muster siehe A 68 95). ...

Neben der Verwendung von Berichtigungsvordrucken ist es auch möglich, eine als Berichtigungsmeldung deutlich gekennzeichnete Kopie der ursprünglichen Meldung zu verwenden. In der Kopie sind die notwendigen Änderungen gut erkennbar vorzunehmen.

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