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EURo 1 rückwirkend ausstellen
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
exportler33 |
Geschrieben am 08 Juli 2015
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Dabei seit 02 Juli 2015 5 Beiträge
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Hallo zusammen,
ist es möglich eine Euro1 rückwirkend auszustellen. Wir haben einen Kunden in Georgien der dieses wünscht. Die Bestellungen liegen teilweise 8 Monate zurück. Da für Georgien eigentlich kein EURO 1 benötigt wird, stell sich bei mir gleichzeitig die Frage wofür er es benötigt. Ich habe mal gehört das dieses Dokument, bei Ländern die nur ein einseitiges Abkommen mit der EU haben, nicht rückwirkend ausgestellt werden kann.
Bitte um Hilfe!
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Zollpetze |
Geschrieben am 08 Juli 2015
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Dabei seit 08 Juli 2015 4 Beiträge
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Hallo Exportler33
ich vermute der Kunde meint kein EURO 1 sondern ein EUR1, also einen Präferenznachweis mit der er die Ware in GE begünstigt oder zollfrei einführen kann.
dies kann auch nachträglich erstellt werden
vgl. Art. 17, Protokoll I des Abkommens der EU mit GE
www.wup.zoll.de/wup_on...&position=
oder auch EurLex L261 / 2014.
vermutlich aber nur 4 Monate nach Lieferung. Wichtig ist der Zeitpunkt der physischen Lieferung, nicht die Bestellung.
mit Vorlage der entsprechenden Nachweise kann dein Binnenzollamt dann die EUR1 nachträglich ausstellen.
Eintrag "ISSUED RETROSPECTIVELY" ist notwendig.
einfach mal mit der Ausfuhr beim Zollamt reden, die sollten das wissen.
Gruß
Frank
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