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Alternative Belegnachweise IgL und Ausfuhr


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Esmit Geschrieben am 14 Juli 2015



Dabei seit
20 August 2009
159 Beiträge
Werte Kollegen,

Ich zerbrech mir gerade zu folgendem Sachverhalt den Kopf und wäre um Euren Input froh:

Wir haben in unserem Unternehmensverbund eine Support Firma welche sich um Logistikprozesse kümmert und diese auch an die anderen Unternehmen verrechnet. Es gibt verschiedene Produktionsstandorte, einen Shuttle Service zu einem Crossdocking Hub, dann Sortierung nach Lane und Verladung auf verschiedene Transportunternehmen. Von der Support Organisation kommen die Prozesse, das operative Geschäft ist outgesourced um die Fixkosten niedrig zu halten.
Meine erste Frage: Ist die Support Organisation Spediteur im Sinne des Gesetzes?

Nun hatten wir einen Fall in welchem die MRN nicht erledigt wurde und wir als Alternativbeleg eine Speditionsbescheinigung des Spediteurs eingereicht hatten, diese wurde vom Zoll nicht anerkannt, da als Verladeort nicht der Produktionsstandort (Ausführer), sondern der Hub genannt ist. Aus meiner Sicht geht es doch in erster Linie darum zu bestätigen das die Waren ausgeführt wurden? Oder geht es darum das der Zoll prüfen will ob eine unterbrochene Lieferung stattgefunden hat?

Dann wird bei uns wird gerade heiß diskutiert ob ein schweizer Spediteur eine Weisse Speditionsbescheinigung für igL ausstellen darf. In der Bescheinigung steht ja dass man diese aufgrund von Geschäftsbelegen erstellt, welche in der EU nachprüfbar sind. Braucht der schweizer Spediteur einen Fiskalvertreter um die Bescheinigungen (auch Gelangensbestätigung) ausstellen zu dürfen? Oder wie sonst kann der schweizer Spediteur die Nachprüfbarkeit in der EU sicherstellen?

Besten Dank furs mitdenken!

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