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Gemeinsames - / Gemeinschaftliches Versandverfahren bei Export aus DE


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Alex84 Geschrieben am 15 Juli 2015



Dabei seit
10 Februar 2015
14 Beiträge
Guten Tag zusammen,

wir haben eine Anfrage vorliegen, Waren in die Schweiz und nach Serbien zu transportieren.
Für beide wurde ein ABD erstellt.

Nach Aussage der beiden Empfänger soll nicht direkt an der Grenze, sondern an einem Binnenzollamt verzollt werden.
Sie haben auch beide keine Verzollungsspediteuer an der Grenze genannt.

Ist dies möglich, wenn man für beide Waren das Versandverfahren T2 eröfnnet ?
( da ja eigentlich für Gemeinschaftswaren vorgesehen )

Oder muss in jedem Fall eine Grenzabfertigung vorgenommen werden, bei der dann entweder verzollt oder von dort aus das jeweilige Versandverfahren zum Binnenzollamt eröffnet wird ?

Danke für die Hilfe vorab !

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Tobbie Geschrieben am 16 Juli 2015



Dabei seit
28 September 2011
151 Beiträge
Serbien ist kein Mitgliedstaat der EU. Daher muss, wenn nicht an der Grenze EU/Serbien zum (serbischen) freien Verkehr abgefertigt wird, ein Versandverfahren eröffnet werden. Ein T2 ist dabei nicht vorgesehen, auch wenn Du Gemeinschaftswaren beförderst.
Serbien nimmt auch noch nicht am gemeinsamen Versandverfahren Teil (voraussichtlich ab Herbst 2015), sodass an der Grenze ein nationales Versandverfahren (wie auch immer das in Serbien heißt) eröffnet werden muss.

Alex84 Geschrieben am 16 Juli 2015



Dabei seit
10 Februar 2015
14 Beiträge
Danke hierfür, das leuchtet mir ein.

Wie sieht es dann mit der Schweiz aus, da diese ja am gemeinsamen Versandverfahren teilnehmen.
Kann man hier dann für Gemeinschaftswaren bereits von der Abgangs-Ausfuhrzollstelle ein Versandverfahren eröffnen, ohne dass an der Grenze eine Abfertigung ( freier Verkehr oder Versandverfahren ) erfolgt ?

T2 wäre ja hierfür , meines wissens nach, nur für den Transit durch die Schweiz möglich und das T1 kann man ja eigentlich nur für Nichtgemeinschaftswaren ausstellen.

Kommt man letztendlich also um eine Grenzabfertigung nicht rum, oder ?

Danke für deine Hilfe !!

roliP Geschrieben am 20 Juli 2015



Dabei seit
16 Oktober 2008
445 Beiträge
Zitieren::
Wie sieht es dann mit der Schweiz aus, da diese ja am gemeinsamen Versandverfahren teilnehmen.
Kann man hier dann für Gemeinschaftswaren bereits von der Abgangs-Ausfuhrzollstelle ein Versandverfahren eröffnen, ohne dass an der Grenze eine Abfertigung ( freier Verkehr oder Versandverfahren ) erfolgt ?

Ja, entweder mit eigener Bürgschaft oder über einen Sped.

Zitieren::
T2 wäre ja hierfür , meines wissens nach, nur für den Transit durch die Schweiz möglich und das T1 kann man ja eigentlich nur für Nichtgemeinschaftswaren ausstellen.

T2 für Gemeinschaftswaren in die Schweiz oder durch die Schweiz z.B. nach Italien
T1 für Nichtgemeinschaftswaren

Zitieren::
Kommt man letztendlich also um eine Grenzabfertigung nicht rum, oder ?

der Sinn des Versandverfahrens ist eben, dass keine Abfertigung an der Grenze erfolgt!

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