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Ausfuhranmeldung mit IAA Plus bei unbekanntem Empfäger ausserhalb der EU
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Carlk |
Geschrieben am 24 Juli 2015
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Dabei seit 24 Juli 2015 2 Beiträge
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Moin zusammen,
wir benutzen für die Zollanmeldung unserer Exportsendungen die ATLAS Internetzollanmeldung IAA Plus. Bei der Anmeldungen unserer Ersatzteilsendungen stehen wir gelegentlich vor folgendem Problem:
Die Sendung (Gemeinschaftsware) ist für ein Schiff aus einem Drittland bestimmt. Wir sollen gemäß Kundenauftrag die Ware aber an eine Spedition z.B. in den Niederlanden liefern, die dort unsere Sendung mit anderen Sendungen von verschiedensten Lieferanten für das gleiche Schiff zusammenpackt. Diese Kombisendung wird dann entweder:
a) in den Niederlanden an Bord des Schiffes verbracht
oder
b) von den Niederlanden in ein Drittland verflogen.
Bei Versendung der Ware an die Spedition in den Niederlanden, wissen wir weder ob a) oder b) der Fall ist, bzw. in welches Drittland die Ware verflogen wird.
Wie kann ich eine ordentlich Zollanmeldung mit IAA Plus für diesen Fall machen?
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CARGOFORUM PARTNER
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roliP |
Geschrieben am 27 Juli 2015
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Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
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Handelt es sich bei den Waren um Schiffsbedarf oder wird sie mit dem Schiff bzw. Flugzeug in ein Drittland befördert?
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Carlk |
Geschrieben am 27 Juli 2015
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Dabei seit 24 Juli 2015 2 Beiträge
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Es handelt sich um Schiffsersatzteile (kein Proviant oder "Supermarktartikel"). Die Teile werden hauptsächlich per Flugzeug in ein Drittland befördert....oder eben auch gelegentlich in der Gemeinschaft auf ein Schiff aus einem Drittland verbracht. Leider wissen wir das meist nicht vorher.
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WiedmannD |
Geschrieben am 27 Juli 2015
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Dabei seit 27 Juli 2015 4 Beiträge
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Hallo,
1. Frage: Handelt es sich bei den Teilen um Dual-Use Güter bzw Teile der Teil 1A Liste?
2.Frage: Due Dillengence Prüfung?
Es gab eine Neuerung in Feld 8 der IAA, dort müsst ihr den euch bekannten Endempfänger angeben.
Ich würde aber generell bei solchen Konstelationen mal beim Kunden nachfragen bezüglich Exportkontrolle sprich, Endverwendung, Endverwender und Enddestination.
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roliP |
Geschrieben am 27 Juli 2015
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Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
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