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Neufassung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung MiLoDokV


Speditions-Forum: Erfahrungsaustausch und Tipps von Spediteuren für Spediteure. Diskussionen über Gehaltsentwicklungen in Speditionen je nach Verkehrsträger und Funktion.


Cargoblog Geschrieben am 04 August 2015



Dabei seit
01 März 2011
195 Beiträge
Die Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (MiLoDokV) ist neugefasst worden und tritt zum 1. August 2015 in Kraft.

Wesentliche Inhalte der neugefassten Verordnung im Überblick:

Aufzeichnungs- und Meldepflichten nach MiLoG entfallen, wenn

- das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt brutto 2.958,- Euro überschreitet oder
- das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt brutto 2.000,- Euro überschreitet und der Arbeitgeber dieses Monatsentgelt für die

letzten zwölf Monate nachweislich gezahlt hat.

Aufzeichnungs- und Meldepflichten nach MiLoG und AEntG entfallen für mitarbeitende Familienangehörige

Detaillierte Informationen findet ihr hier

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