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Zollanmeldung für Komponenten zur Modifikation in Deutschland
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Projektkoordinator |
Geschrieben am 06 August 2015
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Dabei seit 14 Mai 2009 249 Beiträge
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Guten Morgen,
unsere Niederlassung in der Schweiz hat uns zwei Komponenten zur Modifikation in das Werk geschickt. Die Maschinen wurden zuvor in die Schweiz ausgeführt haben also den Status einer Gemeinschaftsware verloren. Nun haben sie die Kollegen ohne weitere Zollanmeldung einem Mitarbeiter mitgegeben und dieser hat sie nach Deutschland zurück gebracht.
Ich bin jetzt nicht der Importspezialist aber die Überführung in ein Zollverfahren wäre hier notwendig gewesen oder sehe ich das falsch?
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CARGOFORUM PARTNER
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Esmit |
Geschrieben am 06 August 2015
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Dabei seit 20 August 2009 159 Beiträge
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Wenn die Komponenten über 22€ wert sind siehst Du das richtig.
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waldorf |
Geschrieben am 06 August 2015
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Esmit - selbst bei einem Wert unter 22 € darf man m.E. nicht einfach ohne Zollanmeldung einreisen.
(das hat sich inzwischen als falsch erwiesen, siehe unten)
Projektkoordinator: die Kollegen haben schlicht und einfach geschmuggelt und ihr müsst jetzt entscheiden, ob ihr das beim Zoll anzeigt.
Zuletzt bearbeitet von waldorf am 06 Aug 2015 - 16:32, insgesamt einmal bearbeitet |
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Esmit |
Geschrieben am 06 August 2015
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Dabei seit 20 August 2009 159 Beiträge
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Hi Waldorf! Hat man mir mal auf einem Seminar mitgeteilt, da gings um Abgrenzung Freimengen Privat undUnternehmen... Auf die Schnelle hab ich die Rechtsgrundlage allerdings nicht gefunden...
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Esmit |
Geschrieben am 06 August 2015
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Dabei seit 20 August 2009 159 Beiträge
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waldorf |
Geschrieben am 06 August 2015
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Esmit, du hast recht. Für die 22 EUR-Freigrenze kann man eine "konkludente" Zollanmeldung abgeben und dies wird durch Benutzung des grünen Ausgangs erfüllt; Art. 230/233 ZKDVO.
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