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Zollanmeldung für Komponenten zur Modifikation in Deutschland


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Projektkoordinator Geschrieben am 06 August 2015



Dabei seit
14 Mai 2009
249 Beiträge
Guten Morgen,

unsere Niederlassung in der Schweiz hat uns zwei Komponenten zur Modifikation in das Werk geschickt. Die Maschinen wurden zuvor in die Schweiz ausgeführt haben also den Status einer Gemeinschaftsware verloren. Nun haben sie die Kollegen ohne weitere Zollanmeldung einem Mitarbeiter mitgegeben und dieser hat sie nach Deutschland zurück gebracht.

Ich bin jetzt nicht der Importspezialist aber die Überführung in ein Zollverfahren wäre hier notwendig gewesen oder sehe ich das falsch?

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Esmit Geschrieben am 06 August 2015



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20 August 2009
159 Beiträge
Wenn die Komponenten über 22€ wert sind siehst Du das richtig.

waldorf Geschrieben am 06 August 2015



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Esmit - selbst bei einem Wert unter 22 € darf man m.E. nicht einfach ohne Zollanmeldung einreisen.
(das hat sich inzwischen als falsch erwiesen, siehe unten)
Projektkoordinator: die Kollegen haben schlicht und einfach geschmuggelt und ihr müsst jetzt entscheiden, ob ihr das beim Zoll anzeigt.


Zuletzt bearbeitet von waldorf am 06 Aug 2015 - 16:32, insgesamt einmal bearbeitet

Esmit Geschrieben am 06 August 2015



Dabei seit
20 August 2009
159 Beiträge
Hi Waldorf! Hat man mir mal auf einem Seminar mitgeteilt, da gings um Abgrenzung Freimengen Privat undUnternehmen... Auf die Schnelle hab ich die Rechtsgrundlage allerdings nicht gefunden...

Esmit Geschrieben am 06 August 2015



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20 August 2009
159 Beiträge
Gefunden: www.zoll.de/DE/Fachthe..._node.html

waldorf Geschrieben am 06 August 2015



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Esmit, du hast recht. Für die 22 EUR-Freigrenze kann man eine "konkludente" Zollanmeldung abgeben und dies wird durch Benutzung des grünen Ausgangs erfüllt; Art. 230/233 ZKDVO.

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