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DGR Änderung bei der Beförderung von Lithiumbatterien per Luftfracht


christine Geschrieben am 07 September 2015



Dabei seit
11 Februar 2005
80 Beiträge
Hallo zusammen,

ich stelle gerade fest, dass es bei Lufthansa Änderungen beim Transport von Sendungen mit Lithium Ionen Batterien und Lithium Metall Batterien gibt.

Die Info ist sicher für alle interessant die Sendungen mit Lithium Ionen Batterien und Lithium Metall Batterien per Luftfracht verschicken.

Die Änderungen basieren wohl auf einer Empfehlung seitens der IATA für alle Fluggesellschaften. Von anderen Airlines haben wir aber bis dato noch keine Info. Vielleicht wisst ihr da was?

Die Änderungen bei Lufthansa Cargo lauten wie folgt:

1) Beförderungsverbot und Annahme freigestellter Lithiumbatterien ohne Ausrüstung Teil II von PI 965 und PI 968

Die nachstehend genannten Lithiumbatterien werden nicht mehr für den Luftfracht Transport an Bord von Frachtflugzeugen oder Passagierflugzeugen des Lufthansa Konzerns angenommen.

UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien
gemäß Teil II von PI 965 Teil II (ELI)
UN 3090 Lithium-Metall-Batterien
gemäß Teil II von PI 968 Teil II (ELM)

Die nachstehend genannten Batterien wird Lufthansa Cargo auch weiterhin an Bord von Frachtflugzeugen und Passagierflugzeugen transportieren:

UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen verpackt oder in Ausrüstungen
gemäß Teil II von PI 966 und PI 967 (ELI)
UN 3091 Lithium-Metall-Batterien mit Ausrüstungen verpackt oder in Ausrüstungen
gemäß Teil II von PI 969 und PI 970 (ELM)

2) Verbot nicht freigestellter Lithiumbatterien (volles Gefahrgut) (Abschnitte I/IA/IB von PI 965 – PI 970) an Bord von Passagierflugzeugen

Lufthansa Cargo wird in Zukunft keine als volles Gefahrgut klassifizierten Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien für den Transport per Luftfracht an Bord von Passagierflugzeugen des Lufthansa Konzern mehr annehmen. Das Verbot gilt für Lithiumbatterien ohne Ausrüstung, mit Ausrüstungen verpackte Lithiumbatterien und Lithiumbatterien in Ausrüstungen.
Als volles Gefahrgut klassifizierte Lithiumbatterien wird Lufthansa Cargo auch in Zukunft für die Beförderung in Frachtflugzeugen und im Rahmen von Luftfrachtersatzverkehren RFS annehmen.

Sendungen, die nachstehende Lithiumbatterien beinhalten, müssen immer als Cargo Aircraft Only CAO gebucht, deklariert und angeliefert werden; Sendungs Packstücke sind mit dem CAO Label zu kennzeichnen. Diese Einschränkung gilt auch für Packstücke mit einer zulässigen Nettomenge für den Transport an Bord von Passagierflugzeugen gemäß IATA-Gefahrgutvorschriften.

UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien
gemäß den Abschnitten IA und IB von PI 965 (RLI)
UN 3090 Lithium-Metall-Batterien
gemäß den Abschnitten IA und IB von PI 968 (RLM)
bereits beschränkt auf „Cargo Aircraft Only“ gemäß IATA-Gefahrgutvorschriften
UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen verpackt oder in Ausrüstungen
gemäß Teil I von PI 966 und PI 967 (RLI)
UN 3091 Lithium-Metall-Batterien mit Ausrüstungen verpackt oder in Ausrüstungen
gemäß Teil I von PI 969 und PI 970 (RLM)

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