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Fragen zum Unionszollkodex UZK ab 01. Mai 2016
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?Gehe zu Seite 1, 2 Weiter
Cargoblog |
Geschrieben am 08 September 2015
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Dabei seit 01 März 2011 195 Beiträge
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Hallo zusammen,
der Zollkodex der Europäischen Union, auch kurz Unionszollkodex UZK genannt, mit den dazugehörigen Durchführungsvorschriften wird den derzeit gültigen Zollkodex zum 1. Mai 2016 ersetzen. Er wird das gundlegende Zollrecht der Europäischen Union umfassen.
Da der Unionszollkodex UZK wohl das bestimmende Thema der nächsten Wochen und Monate sein kann, möchte ich gerne diesen Thread dazu eröffnen.
Die Fragen zum neuen Unionszollkodex UZK könnten lauten.
Was sind die wesentlichen Rechtsänderungen, respektive Vereinfachungen für
1. Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
2. AEO-Kriterien als Bedingungen für Vorteile
3. Zollschuld
4. Verfahrensvereinfachung bei der Ausfuhr
5. Elektronischer Datenaustausch
Gibt es Übergangsregelungen für den Unionszollkodex UZK?
Gibt es bei euch schon Veränderungen und wie bereitet Ihr euch vor?
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waldorf |
Geschrieben am 08 September 2015
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Ein Seminarveranstalter empfiehlt eine Urlaubssperre im April 2016, weil "kein Stein auf dem anderen bleibt". Gott sei Dank ist Ostern schon Ende März und ich bekomme keinen Ärger mit meiner Familie, wenn ich arbeiten muss )-:
Im Ernst: natürlich muss man sich auf den UZK vorbereiten, aber so gravierend werden die Änderungen auch nicht, zumal es Übergangsvorschriften bis 2019 gibt und die in ATLAS abgebildeten Zollanmeldungen und -verfahren inkl. Bewilligungen können auch nicht von heute auf morgen total verändert werden
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waldorf |
Geschrieben am 11 Januar 2016
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Die aktuelle Ausgabe der FOREIGN TRADE enthält im Fokusthema "UZK" einen sehr guten Überblick über alle wesentlichen Änderungen mit Praxisrelevanz: www.mendel-verlag.de/f...index.htm.
Auch eine gute Quelle die Infos der IHK Stuttgart zum UZK: www.stuttgart.ihk24.de...Neu/675294
Dort sind auch die inzwischen veröffentlichten 2 Durchführungsverordnungen zum UZK verlinkt.
Ausserdem wird noch an einem weiteren Übergangsrechtsakt gearbeitet, der übrigens bereits erste Änderungen des Delegierten Rechtsaktes enthält: ec.europa.eu/transpare...Order=DESC
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gosna2001 |
Geschrieben am 15 Januar 2016
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Dabei seit 10 Juni 2015 9 Beiträge
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mein Tipp: einfach abwarten.
Ich verstehe auch nicht, warum alle UZK- Seminare bereits ausgebucht sind. Die Übergangsfrist ist so lang, das man das ganze noch von der Seite geduldig beobachten kann.
Die Veranstalter verdienen aber momentan ganz gut an der Hysterie. Klar wird es Veränderungen geben aber wir brauchen uns heute und morgen keinen Kopf deswegen zumachen.
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waldorf |
Geschrieben am 18 Januar 2016
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Hallo Gosna,
auch wenn zum 1.5. noch nicht so viele Änderungen durch den UZK spürbar sein werden, finde ich ein UZK-Seminar zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll, um zu wissen, wie sich das neue Recht aufbaut, welche PRAXISRELEVANTEN Themen sich inhaltlich ändern werden (und ob ich davon betroffen bin) und wann damit zu rechnen ist. Mit diesen Informationen kann ich entspannt planen und meine Vorgesetzten beruhigen, falls sie "hysterisches" Werbematerial aus interessierten Dienstleisterkreisen bekommen sollten.
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cobra9.0 |
Geschrieben am 18 Januar 2016
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Dabei seit 19 März 2012 266 Beiträge
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Hallo Waldorf,
die einzigen, die aktuell "hysterisches" Werbematerial versenden, sind Seminaranbieter und Buchverlage. Insofern stehe ich hochpreisigen Seminaren zum gegenwärtigen Zeitpunkt kritisch gegenüber. Um sich einen ersten Überblick über den UZK zu verschaffen, reichen m.E. Infoveranstaltungen von Verbänden und Kammern, die i.d.R. kostenfrei oder zumindest recht günstig angeboten werden, derzeit völlig aus.
Gruß
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ideps |
Geschrieben am 18 Januar 2016
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Dabei seit 08 Juni 2009 247 Beiträge
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waldorf wrote: |
Hallo Gosna,
auch wenn zum 1.5. noch nicht so viele Änderungen durch den UZK spürbar sein werden, finde ich ein UZK-Seminar zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll, um zu wissen, wie sich das neue Recht aufbaut, welche PRAXISRELEVANTEN Themen sich inhaltlich ändern werden (und ob ich davon betroffen bin) und wann damit zu rechnen ist. Mit diesen Informationen kann ich entspannt planen und meine Vorgesetzten beruhigen, falls sie "hysterisches" Werbematerial aus interessierten Dienstleisterkreisen bekommen sollten. |
Da aber weder der EU-Übergangsrechtsakt noch die nationalen Vorschriften stehen (geplant ist zumindest ein Einführungsschreiben) kann doch aktuell NIEMAND in einem Seminar Dir vermitteln, was in der Praxis am 1. Mai 2016 auf Dich zukommt? Wenn es das BMF selbst nicht weiß? Ich frage mich, wer sich aktuell als Referent in solchen Fragen wie äußert?
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waldorf |
Geschrieben am 19 Januar 2016
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Ein Überblick, in welchen Bereichen sich Änderungen ergeben und ab wann diese erfolgen, ist m.E. schon wichtig.
Mindestens genauso wichtig ist die Informationen, in welchen Bereichen keine oder späte Änderungen eintreten. Hier gibt es schon bei vielen Unternehmen Unsicherheiten und ein (vernünftiges, realistisches) Seminar kann hier sicherlich zur Gelassenheit beitragen. Ich finde es schon wichtig zu wissen, dass es z.B. Verschlechterungen beim Zollwert geben wird (Lizenzgebühren) oder dass ich mit Planungen für eine zentrale Zollabfertigung noch mind. 5 Jahre warten kann, auch wenn jetzt noch nicht definiert ist wie Feld 125x in irgendeinem Antrag auszufüllen ist.
Der frühe Vogel fängt den Wurm im Fall des UZK nicht, aber er weiß, wann einer rauskommt, den es sich lohnt zu fangen.
Bis dahin kann er sich entspannt zurücklehen. Das ist doch auch was wert.
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HunkyDory |
Geschrieben am 19 Januar 2016
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Dabei seit 27 Februar 2012 248 Beiträge
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Meine Oma meint:
Es wird nichts so heiss gegessen wie es gekocht wird.
Ruhig Blut bewahren.
Und Sie hat immer Recht ;)
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waldorf |
Geschrieben am 27 Januar 2016
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Sehe gerade eine Seminar-Werbung mit dem Titel "Versandverfahren nach dem UZK". Das ist dann wohl nach einer Minute und dem Satz: "Wenn es ein Thema beim UZK gibt, bei dem sich nichts ändert, dann das Versandverfahren." beendet ???
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Arnd |
Geschrieben am 28 Januar 2016
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Dabei seit 22 Juni 2011 175 Beiträge
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Ich bin da ganz bei waldorf:
Zum 1.5.2016 werden sich nicht viele Änderungen sofort auf die Praxis auswirken. Aber es steht doch fest, was sich wie ändern wird und es gibt Schätzungen wann. Und einige Änderungen werden schon sehr tiefgreifend sein.
Ein Beispiel: Die vorübergehende Verwahrung von Nicht-Unionswaren (zB nach Gestellung einer eingehenden T1) in meinem Betrieb, wird nur noch Unternehmen erlaubt sein, die eine entsprechende Bewilligung haben und Sicherheit hinterlegt haben. Hier ist die Schätzung, dass dies bis Ende 2016 in Kraft treten könnte. Und selbst wenn es 2017 wird, ist das ein Thema, mit dem sich zig-Tausende Unternehmen in Deutschland jetzt schon mal werden befassen müssen.
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fledeboer |
Geschrieben am 09 März 2016
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Dabei seit 29 September 2015 2 Beiträge
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Bei einer bundesweiten Dienstbesprechung der deutschen Zollverwaltung vom 23. bis 25. Februar 2016 zur Einführung des UZK wurden folgende Ergebnisse erzielt, welche wir Ihnen nicht vorenthalten möchten:
- Alle bestehenden Bewilligungen in Atl@s werden systemseitig bis zum 29.04.2019 verlängert, um sicherzustellen, dass alle Bewilligungsinhaber gleichgestellt werden.
- Die im UZK vorgesehene Möglichkeit einer Gesamtsicherheit für verschiedene Verfahren wird in Deutschland zunächst nicht umgesetzt.
- Alle Beteiligte, bei denen in Atl@s ein Verwahrort erfasst ist, gelten ab dem 01.05.2016 als Bewilligungsinhaber eines Verwahrungslagers. Eine Sicherheitsleistung ist zunächst nicht erforderlich.
Diese knappen Informationen haben Brisanz, denn sie klären vorerst folgende Fragen, auf deren Beantwortung die Wirtschaftsbeteiligten schon lange warten.
- Wie wird mit bestehenden Bewilligungen ab dem 01. Mai 2016 umgegangen?
- Wie werde ich die im UZK vorgesehende Gesamtsicherheit nutzen können?
- Wie werde ich zum Bewilligungsinhaber eines Verwahrungslagers?
- Mit welchler Höhe an Sicherheitsleistung muss ich als Bewilligungsinhaber eines Verwahrungslagers zum 01. Mai 2016 rechnen?
Quelle: Informationsschreiben Z 0440 B - B1/ B11 des HZA Kiel
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Tobbie |
Geschrieben am 11 März 2016
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Dabei seit 28 September 2011 151 Beiträge
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Der Einführungserlass zum UZK wurde heute mit E-VSF N 11 2016 Nr. 46 veröffentlicht.
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Walki |
Geschrieben am 14 Juni 2016
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Dabei seit 24 September 2008 15 Beiträge
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Folgender möglicher Fall:
Ausführer möchte Ware an einem anderen Zollamt zur Ausfur anmelden, als dem zuständigen. Hintergrund: Ware wurde dort konsolidiert. Nun weigert sich aber das ZA eine Abfertigung vorzunehmen, da es meint, dass UZK-DVO IA Artikel 221 nicht gilt, weil der Artikel noch nicht in Nationales Recht übernommen worden ist. Meiner Meinung nach absoluter Quatsch. hat Jemand hier mehr Informationen?
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waldorf |
Geschrieben am 15 Juni 2016
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Es ist natürlich Quatsch - UZK und die dazugehörigen Durchsführungsverordnungen sind unmittelbar geltendes Recht und bedürfen keiner nationalen Umsetzung.
Aber was ändert der 221 IA ? Ein logistische Konsolidierung (von verpackter Ware) ist nach wie vor kein Verpacken und Verladen wie es der Zoll auslegt ?
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