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Luftfrachtsicherheit IATA Resolution 651 Consignment Security Declaration


Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?


christine Geschrieben am 14 September 2015



Dabei seit
11 Februar 2005
80 Beiträge
Guten Abend miteinander,

wir erhielten heute ein Schreiben eines Verbandes zum Thema Luftfrachtsicherheit IATA Resolution 651 Consignment Security Declaration. Meine Frage, habt Ihr Kenntnis von dem Sachverhalt und seht Ihr Handlungszwang?

Zum 1. Oktober 2015 setzt die IATA die neue Resolution 651 Consignment Security Declaration in Kraft. Die neue IATA Resolution 651 soll wohl beinhalten, dass sicherheitsrelevante Daten einer Luftfrachtsendung nach einem international anwendbaren Standard übermittelt werden.

Ich zitiere mal aus dem Brief:

Die Gesamtheit aller sicherheitsrelevanten Daten einer Luftfrachtsendung wird international auch als Consignment Security Declaration, CSD oder eCSD, bezeichnet. Die internationale Zivilluftfahrt Organisation ICAO und der internationale Dachverband der Luftverkehrsgesellschaften IATA sind bestrebt, in weitgehender Analogie zu den Anforderungen der EU Luftsicherheitsverordnung 185/2010 einen international anwendbaren Standard zu etablieren, der grundsätzlich für alle Transporte von Luftfracht und Luftpost zu verwenden ist. Die EU Kommission und Vertreter diverser Mitgliedstaaten sind im Rahmen einer ICAO Arbeitsgruppe in diese Aktivitäten einbezogen.

Seitens der ICAO sollen die gemeinsamen Regelungen im ICAO Security Manual beschrieben werden. Die IATA ist bereits einen Schritt weiter: Der Standard für sicherheitsrelevante Daten – sei es als CSD in Papierform oder als eCSD in elektronischer Form – wird ab 1. Oktober 2015 in der Resolution 651, Anlage 1, verbindlich geregelt. Technische Details zur Datenformatierung und Datenübermittlung bei Nutzung der eCSD beschreibt der sogenannte OCI Composition Table Anlage 2.

Im Wesentlichen handelt es sich um die Daten, die in der EU Verordnung 185/2010 in Nummer 6.3.2.6 des Anhangs aufgeführt sind. Somit ergeben sich für Reglementierte Beauftragte RegB und Luftverkehrsgesellschaften in EU Ländern keine gravierenden Neuerungen. Es ändert sich lediglich die Form der Darstellung. Entfallen soll künftig die Integration der Daten in den Air Waybill AWB oder die Übermittlung durch sonstige Dokumente, firmenspezifische Dokumente, Stempel auf AWBs oder anderen Dokumenten. Stattdessen sollen die Daten – sofern nicht elektronisch übermittelt – als CSD im IATA Standardformat (Anlage 3) erfasst und übermittelt werden.

Die Vorteile für die Industrie liegen auf der Hand: Durch die internationale Normierung der Daten werden Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen schneller verifizierbar. Alle Beteiligten der Logistikkette verwenden eine einheitliche Darstellung und standardisierte Inhalte, um zum Beispiel anzuzeigen, welche reglementierten Partner am Transport beteiligt sind, welchen Sicherheitsstatus eine Sendung hat oder welche Technik zur Kontrolle zum Einsatz kam.

Die EU Verordnung 185/2010 erlaubt in Nummer 6.3.2.5 die Darstellung sicherheitsrelevanter Daten auf verschiedene Weise:

• auf einem Luftfrachtbrief AWB,
• auf einem separaten Dokument,
• in einem elektronischen Format oder in schriftlicher Form.

Erklärtes Ziel ist es, die Übermittlung der Informationen weitgehend vom heutigen Papierformat auf elektronische Daten umzustellen. Dass dies mittels eCSD schnell und zuverlässig möglich ist, hat die IATA bereits in mehreren Ländern durch die Umsetzung eines sogenannten Proof of Concept erfolgreich bewiesen. Auch in Deutschland wurde ein solcher Nachweis unter Beteiligung des Luftfahrt Bundesamt LBA erfolgreich erbracht. Das LBA bestätigt dies auf seinen Internetseiten in den News für reglementierte Beauftragte RegB:


Electronic Consignment Security Declaration (e-CSD) in Deutschland akzeptiert mit Datum v. 21.10.2013

Nach abschließender Vorstellung der Electronic Consignment Security Declaration e-CSD durch die International Air Transport Association (IATA) wurde das Verfahren vom Luftfahrt-Bundesamt bestätigt. Das von der IATA vorgestellte Verfahren zur papierlosen Übermittlung der Sicherheitserklärung kann nun auch in Deutschland genutzt
werden.

Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nutzung des elektronischen Verfahrens organisatorisch sichergestellt werden muss, dass den Auditoren des Luftfahrt Bundesamtes die entsprechenden Dokumente eCSD auf Anforderung als Ausdruck oder in elektronischer Form, zum Beispiel Einsicht am PC, kurzfristig zur Verfügung gestellt werden können. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Kontrollen am Luftfahrzeug stattfinden.

Das LBA weist darauf hin, dass die entsprechenden Verfahren im Sicherheitsprogramm der reglementierten Beauftragten, wie Spedition, Frachtabfertiger, Fluggesellschaft, detailliert zu beschreiben sind.

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband DSLV ist sich mit dem Abfertigerverband VACAD und der deutschen Airline Organisation BARIG einig, dass bei der Einführung der neuen Regeln folgende Prämissen Berücksichtigung finden:

• Die elektronische Übermittlung der sicherheitsrelevanten Daten (als eCSD im Rahmen einer FWB-Message) soll Priorität haben.
• Sofern die prozessualen und technischen Möglichkeiten bestehen, sollten Unternehmen eine CSD erstellen, falls keine elektronische Datenübermittlung erfolgt.
• Werden Daten nach dem heute üblichen Verfahren übermittelt, erfolgt weiterhin eine Abfertigung ohne Einschränkungen.
• Die Verbände werden die Implementierung durch einen gemeinsamen Arbeitskreis begleiten und ihren Mitgliedern Informationen und Hinweise zur Verfügung stellen.

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