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Häufige Prüfungsanordnungen zu Einzel Präferenzprüfungen
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
MagNet-99 |
Geschrieben am 15 September 2015
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo zusammen,
wir bekommen in den letzten 2 Jahren ca. alle 2-3 Monate eine Prüfungsanordnung gem. Artikel 33 Protokoll Nr. 4 zum Abkommen zwischen der EG und Marroko. Jedes mal der gleiche Käufer und Verkäufer sowie die gleiche Ware. Die Prüfer kommen jeweils zu zweit für mehrere Tage und prüfen immer das gleiche. Alle bisherigen Prüfungen waren ohne Beanstandungen. Der Warenwert ist lächerlich.
Die Prüfer sagen das ist eine offizielle Anfrage (Amtshilfeersuchen ?) aus Marokko, die sie erfüllen müssen.
Das beschäftigt jedesmal unsere Mitarbeiter und verschleudert Steuergelder....
Habe ich da irgendwelche Möglichkeiten Beschwerde einzulegen ?
Was würdet Ihr tun ?
Gruss
MagNet-99
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Esmit |
Geschrieben am 15 September 2015
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Dabei seit 20 August 2009 159 Beiträge
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Hallo MagNet-99,
wenn ich auch die Details der Vereinbarungen zur Amtshilfe nicht kenne, muss m.E. bei Zollprüfungen immer eine Verhältnismässigkeit gegeben sein. Ich würde die Prüfungen einmal chronologisch darstellen und das zuständige HZA bitten dazu Stellung zu nehmen, da ihr die erwähnte Verhältnismässigkeit nicht erkennen könnt.
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waldorf |
Geschrieben am 16 September 2015
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Ich würde einfach mal Einspruch wg. Unverhältnismäßigkeit gegen die Prüfungsanordnung einlegen, damit die Zollverwaltung über ihre Zentralstelle Ursprungskontrolle Kontakt mit dem marok. Zoll aufnimmt und fragt, was das soll. Es sollte wohl ausreichen, wenn mehrere Nachprüfungsersuchen nicht zu Beanstandungen geführt haben.
Kleiner Tipp: verwendet man statt EUR.-Formularen eine Ursprungserklärung könnte die Wahrscheinlichkeit der Einleitung eines Nachprüfungsersuchens deutlich sinken. Bei dem Formular muss der Zöllner nur auf der Rückseite ein Häkchen setzen, bei der UE einen Brief schreiben, übersetzen lassen etc. - und auf alles, was zusätzliche Arbeit verursacht, verzichtet ein Beamter gerne (-;
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MagNet-99 |
Geschrieben am 17 September 2015
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Danke für die Tips.
Bei der nächsten Prüfungsanordnung werde ich beides kombiniert umsetzen. Mal sehen was dann passiert.
Gruss
MagNet-99
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