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Indossierung


Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?


MK1985 Geschrieben am 20 September 2015



Dabei seit
20 September 2015
9 Beiträge
Hallo Zusammen,

Ein Hamburger Außenhandelsunternehmen hat die Dokumente gegen Zahlung aufgenommen und die einzelnen Teilsendungen betreffenden Konnossemente an die jeweiligen Nachkäufer gegen Zahlung weitergegeben.

Der Nachkäufer der auf dem beiliegenden Konnossement verbrieften Sendung will die für ihn bestimmten Güter im Löschhafen abnehmen und auf sein Lager verbringen.

Meine 1. Frage lautet: ob mit Weitergabe dieses Konnossementes an den Nachkäufer der Hamburger Aussenhandelsunternehmen das Dokument mit einem Indossament versehen muss. Begründung?

2.Frage: Schilderung der Abwicklung des Geschäftes von der Aufnahme der Dokumente durch den Nachkäufer bis zur Auslieferung der Güter.

meine Antwort auf die 1te Frage, bitte sagt mir ob dass richtig ist. (bei den 2ten brauch ich Hilfe)

Muss nicht. „an order“ ausgestellte Konnossemente müssen vom Ablader, in diesem Fall (der Firma Nippon Sales Ltd. in Japan) indossiert werden. Wird der Name des Indossatars nicht angegeben, handelt es sich um ein Blankoindossament. Hier kann jeder, der das Dokument besitzt, dessen Rechte geltend machen. Zur Übertragung der Rechte aus diesem Konnossement ist lediglich Einigung und Übergabe erforderlich.


Danke

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thomasj Geschrieben am 21 September 2015



Dabei seit
24 Januar 2005
487 Beiträge
Moin, moin,

Ohne den Vertrag genau zu kennen, und ohne zu wissen wer in welchem zu einander steht, wird es schwierig hier eine Antwort zu geben die jetzt 100% korrekt ist. Von daher kann man hier auch nur mit den schon allseitsbekannten Vorschriften winken. Also, nicht der Ablader, sondern der Empfänger bzw, um es genauer zu sagen der Consignee muss das BL indosieren.
Soweit ich das u.s. verstehe ´handelt es scih um ein "Order" Bl und es wird während der Seereise weiterverkauft. In sofern muss jeder neue Empfänger der Ware (neue Consignee) das BL indosieren (Indorsment Kette). Diese Indorsment Kette muss auf dem original BL nachvollziehbar sein. Der letzte der das BL indorsiert hat ist dann für das Schiff auch der Empfänger der Ware.
Der Ablader indorsiert erst mal gar nichts, es sei denn er ist auch Empfänger. Er gibt höchstens die BL Vorgaben.

Gruss
Thomas

MK1985 Geschrieben am 21 September 2015



Dabei seit
20 September 2015
9 Beiträge
Hallo thomasj,

Danke für dein Antwort,

genau, Hier handelt es sich um ein Order BL und es wird während der Seereise weiterverkauft.

dass heißt, da das Hamburger Außenhandelsunternehmen die Ware nicht selbst empfängt sondern während der Seereise weiterverkauft, den B/L nicht indossieren muss, sondern der Nachkäufer.

stimmt?

Das Hamburger Außenhandelsunternehmen ist nur als Notify party im Konnossement.

P.S.: Im Konnnossement stehen folgende Angaben:
Combined Transport bill of lading
Shipper: der japanische Lieferant
Consignee: to order
Notify Party: Hamburger Aussenhandelsunternehmen
Ocean vessel: Kamakura
Place of receipt: Kobe CY
Port of loading: Kobe, Japan
POrt of discharge: Hamburg
Place of delivery: Hamburg CFS
,,SHIPPER'S LOAD & COUNT ,, ,, SAID TO CONTAIN,,
one of 5 part cargoes n the container
Cont.,, MOLU 246238(5)
SEAL MOL 383960
,,FREIGHT PREPAID,,
SAY: ONE (1) CONTAINER ONLY
Fracht: Prepaid Rate... USD
CAF = Prepaid Rate ... USD
BAF = Prepaid Rate 0,00 USD
LCL Charge = ...Collect
Prepaid at: Osaka, Japan
Payable at: destination
Laden on board the vessel
No.of original b(s) L: three(3)
Place and date of Issue: Osaka, Japan

Danke nochmal.

thomasj Geschrieben am 22 September 2015



Dabei seit
24 Januar 2005
487 Beiträge
Moin,

also der Notify indossiert nicht. Aber der Käufer der Ware muss dieses indossieren. Sollten die Ware fortlaufend weiterverkauft werden, muss jeder Käufer das Original BL indossieren. Die Indorsment Kette muss nachvollziehbar sein. Der Letzte auf dem BL als Indorsment genannte ist dann auch der Empfänger der Ladung. Von daher ist die Indorsmentkette wichtig.

Gruss
Thomas

cobra9.0 Geschrieben am 25 September 2015



Dabei seit
19 März 2012
266 Beiträge
Hallo Zusammen,

vielleicht noch einmal zur Klarstellung: Bei einem Order-Konnossement muss man in der Praxis zwei Alternativen auseinanderhalten:

1) Wenn im B/L-Feld "Consignee" eine Firma steht z.B. "Import GmbH" or ORDER, dann erfolgt die Übertragung der Ansprüche und Rechte durch ein Indossament des EMPFÄNGERS.

2) Wenn im B/L-Feld "Consignee" nur "TO ORDER" steht, dann erfolgt die Übertragung der Ansprüche und Rechte durch ein Indossament der im Feld "Shipper" genannten Firma.

In dem von MK1985 beschriebenen Beispiel handelt es sich also um den Fall 2.

Je nach dem wie das Indossament erfolgt, kann es sich um ein Vollindossament oder ein Blankoindossament handeln. Ein Vollindossament könnte wie folgt lauten: "Für uns an die Order der Firma XYZ AG, München", Unterschrift je nach Fall 1 oder 2. Üblicherweise erfolgt aber ein Blankoindossament, mit der Folge, dass jeder Inhaber eines solchen Order-Konnossementes als Berechtigter gilt und weitere Indossamente dann nicht mehr erforderlich sind.

Nicht mit einem Indossament zu verwechseln ist der Vorgang, dass eine Reederei von demjenigen, der die Waren tatsächlich ausgeliefert bekommen möchte, erwartet, dass dieser das B/L abstempelt und unterschreibt.

Gruß

MK1985 Geschrieben am 29 September 2015



Dabei seit
20 September 2015
9 Beiträge
Danke für eure Hilfe

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