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ATLAS Release 2.3 Wegfall des Datenfeldes Endverwender


ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?


Törti Geschrieben am 05 Oktober 2015



Dabei seit
18 Oktober 2010
59 Beiträge
Hallo zusammen,

mti ATLAS Release 2.3 ist ja das o.g. Feld des Endverwenders weggefallen.

Nach Auffassung der Zollverwaltung ist unabghängig vom bisherigen Feld des Endverwenders als Empfänger die Person zu bezeichnen, an die die Ware ausgeliefert wird. Anzugeben ist der letzte dem Enmelder bekannte Empfänger..

Wie sieht denn das in der Praxis aus?

Szenario z.B.:
1) Rechnungsempfänger Sitz Schweiz
2) Warenlieferung von mir nach Tunesien.
3) Mein Kunde in Tunesien verkauft es bekannter Weise nach Algerien.


Wen gebe ich an in meinem ABD?

Ist es richtig das ich den Algerier benennen muss als Warenempfänger?
Die anderen nicht benennen?

Gruß Törti

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olafschirmer Geschrieben am 05 Oktober 2015



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28 September 2015
11 Beiträge
Hallo Törti,

wie im Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen, Ausgabe 2015, ausgeführt, ist der letzte dem Anmelder "bekannte" Empfänger anzugeben. Sind über den letzten Empfänger nur vage Informationen oder Vermutungen bekannt, ist dieser nicht bekannt.
In Deinem Fall müsste erst einmal geprüft werden, ob die vollständige Anschrift in Tunesien oder Algerien vorliegt.
Alles andere ergibt sich aus dem oben Beschriebenen.

Viele Grüße

Olaf

Törti Geschrieben am 05 Oktober 2015



Dabei seit
18 Oktober 2010
59 Beiträge
Moin Olaf und vielen Dank für die Antwort.
Angenommen ich habe zufällig alle Daten bzw Adressen etc.

D.h. ich gebe als Warenempfänger den Kunden meinen Kundens an mit Empfängerland Algerien, obwohl ich selbst gar nicht dort hin liefere?

Das verstehe ich schon und gleichzeitig auch wieder nicht.

Denn ich habe es ja gar nicht in der Hand wohin die Ware geht, nachdem ich sie in Tunesien abgeliefert habe.
Da würde ich mich ja nur auf Daten verlassen die mir der Kunde sagt.
Verstehe den Zoll da nicht !

Angenommen mein Kunde in Tunesien ist irgendwo gelistet oder auf Frühwarnlisten o.ä. und weil er das weiß gibt er mir
nen harmlosen Endempfänger von ihm an.
D.h. dem Zoll gegenüber würde man den harmlosen Empfänger nennen und den evtl kritischen bekommt der Zoll gar nicht genannt obwohl der ja faktisch die Ware erhält !

Und gibt das auch keine Probleme bei der Abfertigung?
Stehe beim Zoll in Tunesien und habe einen ABD wo Algerien drauf steht...
Und auf der Rechnung habe ich kein Algerien drauf stehen. Ich habe ja nichts mit dem zu tun.

Versteht ihr meine Verwirrung?

Macht nur halben Sinn alles für mich

HunkyDory Geschrieben am 05 Oktober 2015



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27 Februar 2012
247 Beiträge
Schau dir mal den Beitrag von Brooktor an: cargoforum.de/Forums/v...html#52323

Törti Geschrieben am 05 Oktober 2015



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18 Oktober 2010
59 Beiträge
HunkyDory wrote:
Schau dir mal den Beitrag von Brooktor an: cargoforum.de/Forums/v...html#52323
Hilft mir leider nicht wirklich viel weiter.

olafschirmer Geschrieben am 06 Oktober 2015



Dabei seit
28 September 2015
11 Beiträge
Hallo Törti!

Törti wrote:

Angenommen ich habe zufällig alle Daten bzw Adressen etc.
(...)
Da würde ich mich ja nur auf Daten verlassen die mir der Kunde sagt.

Die Adressen sollten sich entweder aus den Dokumenten ergeben oder von Deinem Kunden im Rahmen der Auftragsabwicklung schriftlich vorgegeben werden. Ist beides nicht gegeben, ist der Vertragspartner des Ausführers im Drittland der Empfänger.

Törti wrote:

Angenommen mein Kunde in Tunesien ist irgendwo gelistet oder auf Frühwarnlisten o.ä. und weil er das weiß gibt er mir
nen harmlosen Endempfänger von ihm an.
D.h. dem Zoll gegenüber würde man den harmlosen Empfänger nennen und den evtl kritischen bekommt der Zoll gar nicht genannt obwohl der ja faktisch die Ware erhält !

Die Adressen aller Beteiligten, die Dir bekannt sind, müssen vor Vertragsabschluss einer Compliance-Prüfung unterzogen werden. Ist einer der Adressen von den Personenembargos betroffen, dürfte das Handelsgeschäft nicht abgeschlossen und somit auch keine Ausfuhranmeldung abgeben werden. Für die Prüfung von Adressen gegen diverse Personenlisten ist nicht der Zoll verantwortlich, sondern der "Wirtschaftsbeteiligte". Dieser haftet auch bei Verstößen.


Törti wrote:

Stehe beim Zoll in Tunesien und habe einen ABD wo Algerien drauf steht...
Und auf der Rechnung habe ich kein Algerien drauf stehen. Ich habe ja nichts mit dem zu tun.

Das ABD ist laut Verfahrensanweisung an der Ausgangszollstelle einzuziehen. Es ist nicht zur Verwendung außerhalb der Union bestimmt, auch wenn diese Regelung wegen des Email-Versands der ABD's durch Ausführer, Anmelder und Spediteure in der Praxis regelmäßig umgangen wird. Wenn es nun in Russland und anderen Staaten Probleme bei der Einfuhr gibt, weil nach Ansicht der Behörden im Bestimmungsland ein Dokument der Union Unstimmigkeiten aufweist, liegt es einerseits nicht im Ermessen der dortigen Behörden dies zu beurteilen und andererseits ist diese "Gepflogenheit" der drittländischen Staatsdiener in erster Linie durch diese Praxis geschaffen und manifestiert worden.
Jetzt, da das Kind aber im Brunnen liegt, ist es tatsächlich schwierig, damit umzugehen, zumal Dir von Deinem Kunden dann vorgeworfen werden könnte, dass die Ausfuhranmeldung inhaltlich unrichtig abgegeben wurde. Darauf solltest Du vorbereitet sein und die entsprechenden Dienstvorschriften und Merkblätter parat halten.


Viele Grüße

Olaf

Törti Geschrieben am 06 Oktober 2015



Dabei seit
18 Oktober 2010
59 Beiträge
glaub wir sprechen einfach aneinander vorbei ;-)

Ich hab einfach nur beispiele genannt und wollte mal von jemand anderem wissen ob ich das richtig sehe.

Ich habe alle Adresse von meinem Kunden, der sitzt in Drittland A und ich weiß das er nach Drittland B weiterverkauft.

Ich schicke die Ware aber zu ihm in Drittland A.
Als Warenempfänger gebe ich im ABD aber Drittland B trotzdem an !

So lese ich die Dienstvorschrift und wollte einfach nur wissen ob das so richtig oder falsch ist.

Sorry, nicht böse gemeint, aber benötige keine Doktorarbeit über Exportkontrollvorschrifte oder sonstige Theorie ;-)

Andrea_S Geschrieben am 08 Oktober 2015



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103 Beiträge
An dieser Frage möchte ich doch auch gleich mal dranbleiben. :-)

Wir haben folgende Konstellation:
Es wird von uns Ware nach Dubai geschickt - alle unsere Dokumente (Rechnung usw.) sind auf den Empfänger in Dubai ausgestellt.
ALLERDINGS: Der Endkunde sitzt im Iran. Wir erhalten auch die Zahlung aus dem Iran, obwohl die Rechnung nach Dubai geht.
Der Zahlungseingang wird auch immer von unserer Bank bei der Bundesbank gemeldet.

Bisher haben wir die Ausfuhr wie folgt angemeldet:
Empfänger: AE
Endempfänger: IR

Da jetzt das Feld Endempfänger wegfällt, habe ich von meinem ZA folgende Auskunft erhalten:
"Wenn alle Ihre Doks auf AE ausgestellt sind, dann müssen Sie da nirgends IR eintragen. Das ist dann offiziell eine Lieferung nach AE - der Rest interessiert nicht."
Das kommt mir dann aber doch spanisch vor und ich bin unsicher, wie ich anmelden soll.

Die letzte Ausfuhr habe ich jetzt nur mit Bestimmungsland AE angemeldet.
ABER ich habe zusätzlich die IR-Codierungen eingetragen (wollte meine Chefin so) und habe dann bei den Vermerken eine Notiz eingetragen, dass uns bekannt sei, dass Empfänger die Ware nach IR weiterliefert - daher IR-Codierung).

Wie hättet Ihr das gemacht???

Törti Geschrieben am 08 Oktober 2015



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18 Oktober 2010
59 Beiträge
Genau das ist die Frage !

Und ich habe die Info vom Bundesfinanzministerium das mit Atlas Release 2.3 das Datenfeld "Endverwender" wegfällt.

Und man soll für das Feld 8 Empfängerangaben das Merkblatt zu Zollanmeldungen .... usw zu beachten hat,
demnach der letzte bekannte Empfänger im Bestimmungsland anzugeben ist.
(auch um einer endverwendungsbezogenen Exportkontrolle gerecht zu werden)

Geht die Ware in Ihrem Fall denn in den Iran oder verbleibt sie in UAE?
Sollte sie in den Iran gehen müsste, wie schon in meinen Fragen erwähnt und lese ich aus obigen Text,
das in Ihrem Fall in der Ausfuhranmeldung der IRANER als Empfänger zu benennen ist,
wenn denn vollständige Adressen etc bekannt sind und Sie wissen das die Ware auch dahin geht !
Und der Kunde in Dubai ist gar nicht zu benennen.

Richtig?

Wie oben schon mal erzählt, kann ich es nachvollziehen das der Zoll wissen will,
wo die ware endgültig landet, was ich jedoch nicht verstehe ist das der Zoll nicht wissen will wo die Ware sonst noch hingeht, denn schließlich verschickt man die an jemanden der gar nicht dem Zoll gegenüber deklariert würde dann.

Andrea_S Geschrieben am 08 Oktober 2015



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02 August 2013
103 Beiträge
Wir bekommen eine Bestellung aus Iran mit Lieferanschrift Dubai + Rechnungsanschrift Dubai.
RE-Kopien gehen per Mail in den Iran - die Original-Dokumente schicken wir nach Dubai.
Die Zahlung kommt aus dem Iran.
Es steht zwar in den Verträgen nicht konkret, dass die Lieferung in den Iran erfolgt - allerdings produzieren wir hier eine Marke, die ausschließlich im Iran verkauft wird. Wir wissen also, dass die Ware sicherlich nicht in Dubai bleibt, sondern in den Iran geliefert wird!

Gibt es keine Probleme, wenn ich in der Ausfuhr als Empfänger IR angebe und in ALLEN ANDEREN Dokumenten Empfänger AE aufgeführt ist?
Wie beschrieben: Mein Zöllner vor Ort ist der Meinung -> Zitat: "Die haben das Feld Endempfänger abgeschafft, also interessiert es den Zoll auch nicht. Sie stellen Dokumente an AE aus, daher ist auch Empfänger und Bestimmungsland AE."
Irrt sich da der Zöllner?

Törti Geschrieben am 09 Oktober 2015



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18 Oktober 2010
59 Beiträge
Hi, zwei Sachen.

Einmal vorweg. Im Hinblick darauf das Dubai bekannter Weise eh als Umschlagsplatz für den Iran bekannt ist, kann man vermuten das die Ware da hin geht, aber die genaue Kenntnis fehlt.

Dann kann ich sagen das ich endlich erleuchtet bin, denn im aktuellen Zollprofi wird genau auf die Problematik eingegangen und haben auf 3 Seiten dieses Problem bzw die Unsicherheit die momentan herrscht erläutert.

Wer mir über eine Nachricht seine Mail-Adresse schreibt dem kann ich die 3 Seiten aus dem Zollprofi gerne mailen

Hier kurzer Auszug (Erklärungen wären dann in den 3 Seiten super beschrieben)

Beispiel 1:
Lieferung DE nach CH und DE ist bekannt das die Ware dann an einen bekannten Empfänger in BR geliefert wird.
= als Warenempfänger muss Brasilianer genannt werden !

Beispiel 2:
Lieferung DE nach CH und DE vermutet das die Ware dann nach BR geliefert wird.
= als Warenempfänger muss der Schweizer genannt werden !

Beispiel 3:
Lieferung DE nach CH und DE ist bekannt das die Ware an einen bekannten Empfänger in PL (also Rückeinfuhr in die EU) geliefert wird.
= in der Ausfuhranmeldung ist eine verübergehende Ausfuhr (Verfahren 23) und als Empfänger der Endkunde in PL mit Bestimmungsland CH anzumelden!



Grüße

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