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Einfuhr aus der Ukraine in die EU, wirtschaftliche passive Lohnveredelung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Messi7 Geschrieben am 07 Oktober 2015



Dabei seit
07 Oktober 2015
7 Beiträge
Hallo Zusammen,

durch Zufall bin ich das Forum hier gestoßen.

Ich hoffe, dass mir hier jemand weiter helfen kann.

kurze Vorstellung: Unsere Firma stellt Hitzeschutzbekleidung her. Aktuell lassen wir in Deutschland als auch in Polen fertigen. Bei einer Fertigung in Polen, handelt es sich um eine passive Lohnveredelung! Da Polen zu der EU gehört, ist das ohne weiteres problemlos möglich.

Derzeit lassen wir einen Testauftrag in Ukraine fertigen. Das es sich erstmal um einen Testauftrag handelt, haben wir uns für die wirtschaftliche passive Lohnveredelung entschieden und nicht die zollrechtliche passive Lohnveredelung.

Das Hauptzollamt Duisburg hat mir gesagt, dass wir die wirtschaftliche p. Lohnveredelung ohne Probleme durchführen können da,

a) unsere Vormaterialen alles aus der EU stammen
b) die EU ein einseitiges Abkommen mit Ukraine hat

Bei Kriterien sind erfüllt, d.h. wir dürfen die fertigen Produkte bei der Wiedereinfuhr Zollfrei einführen (lediglich Umsatzsteuer auf die Lohnrechnung wird erhoben)

Jetzt zu meine Frage:
Sämtliche Roh- Hilfsstoffe sind mit einer Ausfuhranmeldung (vorübergehende Ausfuhr Code 22) angemeldet.

In Zwei Wochen wird die Fertige Ware eingeführt, außerdem werden Abfälle vom Veredelungsunternehmen mit zurückgeschickt)

Das Hauptzollamt in Duisburg hat mir damals mitgeteilt, dass wenn die Fertige Ware wieder eingeführt wird, es genügt eine Lohnrechnung mit Ursrpungserklärung beim Zollamt vorzulegen. Wie sieht es überhaupt mit den Abfällen aus? Die müssen doch bei der Einfuhr auch angemeldet werden?

Hat jemand grundsätzlich Erfahrung mit einer wirschatflichen passiven Lohnveredelung?

Wäre um kurfristige Antworten sehr dankbar.

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 08 Oktober 2015



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Hallo Messi7,

es fehlt eine wichtige formelle Voraussetzung noch: für die Lieferung des Vormaterials in die UA musst du neben der Ausfuhranmeldung ebenfalls einen Präferenznachweis (EUR.1 oder Ursprungserklärung) ausstellen. Ohne den wird in der UA kein Präferenznachweis erstellt. Das kannst du auch nachträglich tun.

Leider sind Zollthemen in der UA sehr kompliziert und bürokratisch. Mit Problemen und Verzögerungen musst du permanent rechnen.

Ich kann da nur empfehlen, dich an einen kompetenten Verband (oder Berater) zu wenden, der dir da insgesamt helfen kann. GermanFashion e.V. ist da z.B. sehr kompetent.

Messi7 Geschrieben am 08 Oktober 2015



Dabei seit
07 Oktober 2015
7 Beiträge
Guten Tag,

Danke für die Antwort.

Ja genau, unsere Proforma Rechnung beinhaltet auch die UE (Wert unter 6000 €).

Werde mich dann ggfs. an German Fashion wenden. Vielen Dank.

Sie haben auch recht, die UA ZollBehörde ist wirklich schwierig und kompliziert:-)

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