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Prozess der Gestellung, Summarische Anmeldung und Zollanmeldung beim Import


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Chev Geschrieben am 15 Dezember 2015



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10 April 2009
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Hallo,

mir ist aktuell nicht ganz klar, welche zollrechtlichen Prozessschritte beim Import vor der eigentlichen Zollanmeldung (Überführung in ein Zollverfahren) durchlaufen werden.
Kann jemand anhand eines Praxisbeispiels (See-Container-Import in HH) die Begriffe "Gestellung" und "ESumA" genauer erklären?

Fragen dazu:

- an welchem (Zeit-)Punkt, durch wen und wie wird eine Ware im Importhafen gestellt? Was bewirkt dieses?
- an welchem Zeitpunkt und durch wen wird eine ESumA ausgeführt?
- wird zuerst gestellt oder wird zuerst die ESumA ausgeführt?
- wo genau befindet sich die Ware im Hafen, wenn diese gestellt wird bzw., wenn eine ESumA ausgeführt/abgegeben wird?

Ausschlaggebend ist folgender Satz auf Zoll-Online:
Für die Waren ist deshalb, sobald sie gestellt worden sind, eine summarische Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung abzugeben, mit der die vorgeschriebene Frist zum Erhalt einer zollrechtlichen Bestimmung überwacht wird.

Weitere Fragen:
Angenommen, ich bin ein importierendes Industrieunternehmen. Der See-Container befindet sich noch auf dem Seeschiff und ETA ist erst in 2-3 Tagen. Was ist für mich das Signal, die Zollanmeldung über ATLAS abzugeben? Wo befindet sich die Ware zu diesem Zeitpunkt und welche Dokumentation muss mir vorliegen, um die Zollanmeldung durchführen zu können? Wie schnell muss ich sein bzw. zu welchem Zeitpunkt muss ich die Zollanmeldung abgeben, sodass eine ESumA entfallen kann? Oder ist eine ESumA obligatorisch?

Und welche Unterlagen benötigt mein Nachlauf-Spediteur, um den Container aus dem Hafen durch den Zoll zu bekommen?

Danke vorab.

CARGOFORUM PARTNER

cobra9.0 Geschrieben am 16 Dezember 2015



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Hey,

die summarische Eingangsanmeldung (ESumA) ist grundsätzlich vom Beförderer, d.h. von der Person abzugeben, die die Waren in das Zollgebiet der Union verbringt oder die Verantwortung für die Beförderung der Waren übernimmt. Im Seeverkehr ist die i.d.R. die Reederei. Die ESumA ist mindestens 24 Stunden vor dem Verladen im Abgangshafen bei der ersten Eingangszollstelle der Union abzugeben. Anhand der Daten der ESumA wird für Sicherheitszwecke eine Risikoanalyse durchgeführt.

Unabhängig davon müssen alle einkommenden Nicht-Unionswaren mittels einer summarischer Anmeldung (SumA) – zum Zeitpunkt ihrer Löschung vom Schiff – gestellt werden. Die SumA dient – im Gegensatz zur ESumA – der zollrechtlichen Überwachung. Danach befinden sich die Waren in der vorübergehenden Verwahrung und erhalten eine Registriernummer (AT/B/15). Die Verwahrorte – im Hafen sind das regelmäßig die Containerterminals – müssen vom Zoll zugelassen sein. Die Registriernummer – wird als „Vorpapierart“ für die Zollanmeldung benötigt - bekommt der im Schiffspapier (z.B.Konnossement) genannte Empfänger 5 bis 7 Tage vor Schiffsankunft.

Eine (vorzeitige) Zollanmeldung kann max. 30 Tage vor Schiffsankunft abgegeben werden. Da aber ein Vorpapier in der Zollanmeldung benötigt wird, ist das o.g. Zeitfenster realistischer. Durch das vorzeitige Senden kann der Zoll die Zollanmeldungen schon vor der Gestellung vorprüfen. Sobald dann die Waren gestellt werden, wird aus der vorzeitige eine endgültige Zollanmeldung. In 90 Prozent der Fälle sind die Waren sofort mit dem Löschen (zollrechtlich gesehen/mittels Überlassungsnachricht) frei verfügbar.

In den übrigen Fällen erhält der Zollanmelder/Vertreter über das IT-Verfahren ATLAS eine Kontrollanordnung vom Zoll. I.d.R. werden zunächst Dokumente angefordert. In der ATLAS-Nachricht wird eine E-Mail-Adresse genannt, an die die angeforderte Dokumenten zu senden sind.

Welche Unterlagen (z.B. Handelsrechnung, Ursprungszeugis etc.) für eine Zollabfertigung benötigt werden, sind warenabhängig und können nicht pauschal beantwortet werden. Fakt ist, dass ohne eine Zollfreigabe die Containerterminals keinen Container vom Gelände lassen.

Gruß

Chev Geschrieben am 16 Dezember 2015



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10 April 2009
1477 Beiträge
Danke für die hilfreichen Antworten.

Folgende Fragen habe ich noch:

Also ist SumA als Gestellung zu sehen? Wie läuft die Gestellung physisch ab - Container löschen & ins Verwahrlager stellen? Macht der Zoll hier schon Stichproben (mobile Einsatzkräfte auf dem Hafengelände?)?

Wenn die AT/B-Nr. erst durch die SumA vergeben wird, zu welchem Zeitpunkt muss / kann die SumA im Regelfall dann erstellt werden? Übernimmt die SumA auch die Reederei?

Zitieren::
In 90 Prozent der Fälle sind die Waren sofort mit dem Löschen (zollrechtlich gesehen/mittels Überlassungsnachricht) frei verfügbar.
Wird dadurch die SumA ersetzt bzw. kann die SumA hier dann entfallen? Wie erfolgt in diesem Fall die Gestellung?
Welches Ereignis ist hier der Initiator für die Überlassungsnachricht?

Zitieren::
In den übrigen Fällen erhält der Zollanmelder/Vertreter über das IT-Verfahren ATLAS eine Kontrollanordnung vom Zoll. I.d.R. werden zunächst Dokumente angefordert. In der ATLAS-Nachricht wird eine E-Mail-Adresse genannt, an die die angeforderte Dokumenten zu senden sind.
Sind das die Fälle, bei welchen noch Ursprungszeugnisse oder auch z. B. Einfuhrgenehmigungen vorgelegt werden müssen?

Zitieren::
Welche Unterlagen (z.B. Handelsrechnung, Ursprungszeugis etc.) für eine Zollabfertigung benötigt werden, sind warenabhängig und können nicht pauschal beantwortet werden. Fakt ist, dass ohne eine Zollfreigabe die Containerterminals keinen Container vom Gelände lassen.
OK, aber vom Prozess her benötigt mein Nachlauf-Spediteur auch nochmal die Zolldokumentation und Freistellungsinformationen + ggf. Original-B/L?
Woher weiß das Terminal, ob überhaupt eine Zollfreigabe vorliegt? Der LKW muss dann doch eh noch zur Zollstation und kommt anderweitig gar nicht aus dem Hafen raus?

cobra9.0 Geschrieben am 17 Dezember 2015



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266 Beiträge
Zu den Fragen:

1. Also ist SumA als Gestellung zu sehen? > Naja, rein rechtlich kommt die Ankunftsanzeige noch einen Wimpernschlag vorher, aber für die Praxis ist die SumA die Gestellung.
2. Container löschen & ins Verwahrlager stellen? > Das Terminalgelände ist das Verwahrlager
3. Macht der Zoll hier schon Stichproben (mobile Einsatzkräfte auf dem Hafengelände?)? > Die Risikoanalyse für Zollzwecke erfolgt im Vorwege elektronisch. Die Zollfahndung arbeitet sicherlich anders.
4. Wenn die AT/B-Nr. erst durch die SumA vergeben wird, zu welchem Zeitpunkt muss / kann die SumA im Regelfall dann erstellt werden? Übernimmt die SumA auch die Reederei? > Bereits in der ersten Antwort ausgeführt. 5 bis 7 Tage vor Schiffsankunft (vorzeitige SumA) und Reederei bzw. die Terminals im Auftrage der Reederei
5. Wird dadurch die SumA ersetzt bzw. kann die SumA hier dann entfallen? > a) Nein und b) Theoretisch ja. Wenn schon von vornherein feststeht, was mit der gestellten Ware geschehen bzw. in welches Zollverfahren sie überführt werden soll. Praktisch habe ich das noch nie erlebt, dass eine Reederei keine SumA angegeben hat.
6. Wie erfolgt in diesem Fall die Gestellung? > siehe vorherige Antwort
7. Welches Ereignis ist hier der Initiator für die Überlassungsnachricht? > Die physische Gestellung und die vom Zoll in ATLAS hinterlegte Entscheidung ("Überlassung") erzeugen die Nachricht.
8. Sind das die Fälle, bei welchen noch Ursprungszeugnisse oder auch z. B. Einfuhrgenehmigungen vorgelegt werden müssen? > Bereits in der ersten Antwort beschrieben z.B. Handelsrechung, Ursprungszeugnis etc.
9. OK, aber vom Prozess her benötigt mein Nachlauf-Spediteur auch nochmal die Zolldokumentation und Freistellungsinformationen + ggf. Original-B/L? > Wenn die elektronische Zollabfertigung ("freier Verkehr") abgeschlossen ist, benötigt der Nachlauf-Spediteur keine Zolldokumentation oder O-BL für die Abholung.
10. Woher weiß das Terminal, ob überhaupt eine Zollfreigabe vorliegt? Der LKW muss dann doch eh noch zur Zollstation und kommt anderweitig gar nicht aus dem Hafen raus? > Das Terminal wird vom Zoll elektronisch darüber informiert, dass die Verwahrung beendet ist. Wie schon geschrieben, will der Zoll 90 Prozent der Waren überhaupt nicht mehr sehen - d.h. sobald die elektronische Zollabfertigung erledigt ist, kann die Ware - zollrechtlich gesehen - vom Terminal abgeholt werden. Warum sollte man dann noch mal auf den Zollhof fahren? Das ist doch gerade der Vorteil eines Seezollhafen - gegenüber einer Freizone - dass man eben nicht mehr beim Verlassen des Hafengebietes beim Zoll noch einmal anhalten muss, obwohl die Zollabfertigung schon erfolgt ist.
gruß

Chev Geschrieben am 17 Dezember 2015



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OK, die Fragen werden weniger. Ein paar sind es noch:

Zitieren::
7. Welches Ereignis ist hier der Initiator für die Überlassungsnachricht? > Die physische Gestellung und die vom Zoll in ATLAS hinterlegte Entscheidung ("Überlassung") erzeugen die Nachricht.
Was ist hier mit "physischer Gestellung" gemeint?

Zitieren::
9. OK, aber vom Prozess her benötigt mein Nachlauf-Spediteur auch nochmal die Zolldokumentation und Freistellungsinformationen + ggf. Original-B/L? > Wenn die elektronische Zollabfertigung ("freier Verkehr") abgeschlossen ist, benötigt der Nachlauf-Spediteur keine Zolldokumentation oder O-BL für die Abholung.
Das Original-B/L, sofern ein solches für den Seetransport verwendet wurde, muss doch aber beim Terminal vorgelegt werden, um den Container zu bekommen (da Wertpapier)? - jetzt mal unabhängig von den Zollprozessen

Zitieren::
Warum sollte man dann noch mal auf den Zollhof fahren? Das ist doch gerade der Vorteil eines Seezollhafen - gegenüber einer Freizone - dass man eben nicht mehr beim Verlassen des Hafengebietes beim Zoll noch einmal anhalten muss, obwohl die Zollabfertigung schon erfolgt ist.
Klingt logisch, ich hatte nur kurz überlegt, ob auf diese Weise auch noch nicht freigegebene Container evtl. aus dem Hafen am Zoll vorbei "entwendet" werden könnten. Aber wenn die Terminals den zollrechtlichen Status nachhalten, dann ist ja gut.

An dieser Stelle noch eine Frage: Befinden sich die CFS für den LCL-Bereich direkt auf dem Hafengelände/Terminal-Bereich oder schon außerhalb (quasi hinter dem Zoll)? Aus meiner Sicht dürfte ja auch hier das Terminal die Container mit LCL-Ware so lange nicht freigeben, bis die Ware durch die Zollanmeldung als überlassen gemeldet wurde, richtig? Oder gibt das Terminal bei LCL auch unverzollte Container frei und der Spediteur/CFS hat dann die Verantwortung?

cobra9.0 Geschrieben am 18 Dezember 2015



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Es ist offensichtlich, dass viele Deiner Verständnisfragen dadurch entstehen, dass Du Dir noch nie im Hamburger Hafen warst. Wenn Du längerfristig damit zu tun hast, solltest Du mal eine Reise in den Norden machen. Es gibt Hafentouren per Bus, die direkt auf die Containerterminals fahren.

Zu Deinen Fragen:

Was ist hier mit "physischer Gestellung" gemeint? > Du hattest gefragt, wie die Überlassungsnachricht initiiert wird. Das geschieht zum einen durch die Entscheidung des Zolls, die Ware für das betreffende Zollverfahren freizugeben und die körperliche Ankunft ("Löschen") des Containers auf dem Containerterminal.

Das Original-B/L, sofern ein solches für den Seetransport verwendet wurde, muss doch aber beim Terminal vorgelegt werden, um den Container zu bekommen (da Wertpapier)? > Was soll das Terminal, dass nicht am Seefrachtvertrag beteiligt ist, mit dem O-BL? Das benötigt der ausstellende Verfrachter (oder umgangssprachlich die Reederei) zurück. Diese gibt den Container elektronisch am Terminals frei. Der abholende Lkw-Fahrer benötigt für die Übernahme i.d.R. nur die Containernummer und eine PIN.

Befinden sich die CFS für den LCL-Bereich direkt auf dem Hafengelände/Terminal-Bereich oder schon außerhalb (quasi hinter dem Zoll)? > Hier kommen wir wieder auf mein Eingangsstatement zurück. Allein Hafenfläche in Hamburg ist größer als das Fürstentum Monaco. Schau Dir mal den Hafenplan an und wähle die Rubrik Terminals aus. Dann siehst Du, wie weit nur die Terminals verstreut sind, die Schiffsabfertigungen machen. Da sind die Lagerbetrieb und CFS noch nicht dabei. Insofern gibt es nicht vor oder hinter dem Zoll. Der Zoll unterhält zwei Liegenschaften - eine im östlichen und eine im westlichen Teil - des Hafens. Und da fährt man eigentlich nur noch hin, wenn es sich nicht vermeiden lässt (z.B. mit veterinärpflichtigen Waren o.ä.).

Aus meiner Sicht dürfte ja auch hier das Terminal die Container mit LCL-Ware so lange nicht freigeben, bis die Ware durch die Zollanmeldung als überlassen gemeldet wurde, richtig? > Die Terminals geben solange keinen Container heraus, solange sie die Verantwortung für die zollrechtliche Verwahrung haben.

Oder gibt das Terminal bei LCL auch unverzollte Container frei und der Spediteur/CFS hat dann die Verantwortung? > Ja, in Form eines Verwahrerwechsel können "unverzollte" Container vom den Terminals zu den CFS verbracht und dort ausgepackt werden. Andernfalls müsste man mit der Abholung am Terminal ja warten, bis alle Importeure, die eine Sendung in einem Sammelcontainer haben, ihre Zollabfertigung gemacht haben und der Zoll alle Sendungen überlassen hat. Dann würden ja diejenigen, die vernünftig arbeiten, immer solange warten müssen, bis auch der letzte Trottel seine Hausaufgaben gemacht hat......

So, ich denke mal, jetzt dürften alle Fragen geklärt sein. Ansonsten empfiehlt sich die Reise nach Hamburg.
Gruß

Chev Geschrieben am 18 Dezember 2015



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OK, eine letzte Frage noch:

Wenn noch nicht zum freien Verkehr abgefertigt wird, sondern mittels Versandverfahren/T1 - wird dieses auch größtenteils über ATLAS geregelt oder muss hier dann zwecks Nämlichkeitssicherung zu den Zollstationen gefahren werden? Falls ja, welche Dokumente müssen dann vorgelegt werden?

Besten Dank für alle Informationen - kenne die Begrifflichkeiten, habe allerdings nur wenig Praxiserfahrung, wodurch das Vorstellungsvermögen etwas beeinträchtigt ist. Die Infos helfen mir weiter und nach HH werde ich auf jeden Fall fahren.

cobra9.0 Geschrieben am 18 Dezember 2015



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Als zugelassener Versender können Versandverfahren grundsätzlich ohne Beteiligung des Zolls eröffnen werden. Des Weiteren können Versandverfahren entweder auf einer der beiden Liegenschaften des Zolls oder durch eine von vier Zollstationen, die sich direkt auf den großen Containerterminals in Hamburg befinden, eröffnet werden. In der Versandanmeldung muss u.a. die SumA (AT/B) als Vorpapier angegeben werden, damit das Terminal aus der Verwahrung entlassen wird und den Container auch tatsächlich ausliefert.

Chev Geschrieben am 21 Dezember 2015



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Hallo cobra9.0,

bitte entschuldige, folgende Fragen haben sich nun doch noch ergeben:

Zitieren::
Als zugelassener Versender können Versandverfahren grundsätzlich ohne Beteiligung des Zolls eröffnen werden.
Ich eröffne hier aber das T1 elektronisch via NCTS und hole mir dann den Container ab? Bekommt hier das Terminal ebenfalls einen Status oder wie erkennt es, dass es den Container herausgeben darf? Muss ich bei der anschließenden Abfertigung zum freien Verkehr das T1-Papier bei der Binnenzollstelle im Original vorlegen oder läuft dies ebenfalls elektronisch via NCTS ab?

Zitieren::
Des Weiteren können Versandverfahren entweder auf einer der beiden Liegenschaften des Zolls oder durch eine von vier Zollstationen, die sich direkt auf den großen Containerterminals in Hamburg befinden, eröffnet werden
Könntest du die Standorte kurz auflisten?
Bei dieser Abwicklung müssen also "nicht zugelassene Versender" immer zu einer dieser Zollstationen, um die Nämlichkeit zu sichern? Welche Dokumentation ist hier vorzulegen? Und wie viele Tage vor der Fahrt zum Zoll muss ich das T1 im NCTS eröffnen oder ist die Eröffnung auch noch an dem Tag möglich, an welchem die Abholung am Terminal erfolgt?

Und noch eine letzte allgemeine Frage:
Muss die Abholung von Containern beim Terminal avisiert werden oder kann ich mit Containernr. und Abholpin dort zu jeder beliebigen Zeit vorfahren?

Danke nochmals

Chev Geschrieben am 19 Januar 2016



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cobra, kannst du hier nochmals abschließend antworten? Besten Dank

cobra9.0 Geschrieben am 20 Januar 2016



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Hallo,

die Frage 1 hatte ich bereits am 18. Dezember beantwortet. Die Beendigung des NCTS-Verfahrens im Binnenland erfolgt mittels Versandbegleitdokument. Ein Original im klassischem Sinne gibt es nicht mehr.

Zur Frage 2 (Standorte): Es gibt zwei Liegenschaften (Finekenwerder Straße und Indiastraße) sowie Zollstationen auf dem Altenwerder, Burchardkai, Eurogate, und Tollerort). Die Liegenschaften sind 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche geöffnet. Die Öffnungszeiten der Zollstationen sind an die der Terminals gekoppelt. Regelmäßig von Montag morgen bis Samstag mittag durchgehend.

Zur Frage 3 (Abholung Terminals): Derzeit können abholbereite Container noch ohne Voranmeldung abgeholt werden. Das wird sich aber Mitte 2016 ändern.

Gruß

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