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Rückwaren aus CH nach DE ohne ABD


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Pregunta Geschrieben am 12 Januar 2016



Dabei seit
12 Januar 2016
1 Beiträge
Hallo zusammen

Ich, als Neuling, in der Abfertigung habe folgendes Anliegen:

Seit Oktober betreibt mein Mann ein kleines Autoersatzteilhandel in der CH mit aus DE importierter Ware. Die Ware ist mehrheitlich ohne ABD aus der EU exportiert worden, da unter 1000 EUR.

Jetzt hat sich eine Menge von ca. 20 Artikeln aus verschiedenen Lieferungen angesammelt, die wir zur Gutschrift an unseren Lieferanten in Deutschland zurückbringen möchten. Natürlich wäre auch die Erstattung in der CH bezahlter MwSt und Zölle wünschenswert.

Bei der Anmeldung am Zoll bin ich auf einige Probleme gestossen:

1. Die Rückwareneinfuhranmeldung für DE kann man anscheinend nur über eine Spedition ausfüllen lassen. (Die Ausfuhr aus der CH habe ich selbst ausgefüllt) Stimmt das? Wenn ja, muss es eine Spedition aus der CH, DE oder jede beliebige sein?

2. Das grösste Problem: Die angefragten Speditionen verlangen die ursprünglichen Ausfuhrdeklarationen, die wir nicht haben, da der Warenwert immer unter 1000 EUR lag. Am Zoll selbst sagte man mir, dass die abgestempelte Rechnung und die Einfuhrdeklaration ausreichen würde. Speditionen wollten davon nichts hören und haben mich schnell abgewimmelt.

3. Zum Teil handelt es sich um Ware mit Präferenz, ist bei der Rückwarenausfuhr auch etwas besonderes diesbezüglich zu vermerken?

4. Eine Spedition hat noch das Formular T1 erwähnt, welches auszufüllen wäre, wenn wir bei Au/Lustenau über die Grenze fahren. Hat das auch seine Richtigkeit und kann sie ebenfalls nur von der Spedition ausgefüllt werden?

Da wir noch ein ganz junges Unternehmen sind, ist das Geld bei uns sehr knapp. Ich befürchte, dass wir für die Dienstleistung einer Spedition so viel zahlen müssen, dass es sich nicht lohnt. Der Warenwert der Rückware beträgt ca. 700 EUR.

Habt ihr eventuell Tipps für mich. Würde mich über jeden Beitrag freuen.
Danke

CARGOFORUM PARTNER

betterorange Geschrieben am 13 Januar 2016



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Mein besonderer Tipp, wende Dich bitte an einen Zollagenten wie Zollimpex o-ä., die kennen sich langfristig aus.

waldorf Geschrieben am 13 Januar 2016



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Hallo Pregunta,

bei einem Warenwert von 700 EUR könntest du über die Rückwarenabfertigung vielleicht 70 EUR Zoll sparen.
Der Aufwand dafür (deine Zeit, Zusatzkosten bei Speditionen, etc.) ist definitiv höher. Bei Rückwarenabfertigungen musst du mit hoher Wahrscheinlichkeit auch mit einer Kontrolle/Beschau durch den Zoll rechnen, die dann vielleicht noch Gebühren kostet und/oder neue Probleme aufwirft.

Mein Tipp: Auch wenn das Geld knapp ist, verzichte auf die Rückwarenabfertigung, zahl die Zölle und konzentriere Dich auf wichtigere Aufgaben.

Arnd Geschrieben am 15 Januar 2016



Dabei seit
22 Juni 2011
175 Beiträge
Kurz zu Punkt 3, wo man ohne viel Aufwand etwas Geld sparen kann:

Für die Artikel, für die ihr vom Lieferanten eine Rechnung mit Präferenzerklärung vorliegen habt, könnt ihr auf Eurer Proforma-Rechnung auch die Präferenz-Erklärung eintragen, so dass auf deutscher Einfuhrseite die Zölle wegfallen.

Projektlogistiker Geschrieben am 17 Januar 2016



Dabei seit
11 Januar 2016
4 Beiträge
Wenn die Ware im Rahmen einer Rückwarenabwicklung
als Rückware anerkannt ist, ist diese auch in Deutschland befreit von den Einfuhrabgaben (also befreit von Zoll und in der Regel auch von der Einfuhrumsatzsteuer).

Die EUR1 ist soweit relevant, dass diese als Teil der Dokumente benutzt werden kann,
welche die ursprüngliche Eigenschaft als Gemeinschaftsware und die Nämlichkeit nachweist,
neben Dokumenten wie Ausfuhrvermerk auf dem ABD, Handelsrechnung, CMR etc.

waldorf Geschrieben am 18 Januar 2016



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Arnd wrote:
....ohne viel Aufwand....
???
Hallo Arnd,
das man das Präferenzrecht "ohne viel Aufwand" nutzen kann, ist mir neu. Es ist ja nicht damit getan, dass man die Ursprungserklärung auf die Rechnung schreibt, man muss auch die entsprechenden Nachweise bringen.

Arnd Geschrieben am 18 Januar 2016



Dabei seit
22 Juni 2011
175 Beiträge
Ich stelle es mir so vor, dass die guten Menschen einen Leitz-Ordner "Einkauf" im Schrank stehen haben, in dem alle Lieferantenrechnungen (mit dazugehörigen Präferenzerklärungen) säuberlich abgelegt sind.
Nun kurz die Proforma-Rechnung für die Retoure daneben gelegt and abgehakt, für welche Artikel eine Vorerklärung vorliegt. Das dürfte nicht länger als 10 Minuten dauern, würde ich meinen.

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