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Export CITES - Umsetzung in der Praxis


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


MOHI Geschrieben am 20 Januar 2016



Dabei seit
07 Januar 2016
1 Beiträge
Hallo,

wir sind ein Handelsunternehmen im Bereich Textil. Bislang wurde nur innerhalb EU geliefert, nun soll aber auch exportiert werden.

In unserem Sortiment befinden sich diverse Lederartikel (z. B. auch Schlangen-, Krokodil- oder Pythonleder). Diese wurden von den ersten Exportsendungen bislang ausgenommen.

Nun meine Fragen. Wer hat praktische Erfahrungen mit CITES-Genehmigungen und kann mir hier Tipps geben. Wie wird in der Praxis mit CITES umgegangen?

Problematisch ist für uns schon die Prüfung ob die Waren unter die Genehmigungspflicht fallen oder nicht, da einige Hersteller keine klaren Angaben über das Material machen.Wie kann man also den Klassifizierungsprozess optimal und vor allem rechtskonform gestalten?

Welche Erfahrungswerte gibt es bei der Einholung von CITES-Genehmigungen?

Gibt es irgendwo Schulungen zu diesem Thema?

Meine ersten Google-Ergebnisse waren nicht gerade hilfreich deswegen hoffe ich hier auf Tipps aus der Praxis.

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Grüße

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 21 Januar 2016



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Wir mussten uns in der Vergangenheit in sehr seltenen Ausnahmen mit dem Thema CITES auseinandersetzen. Hier einige Erfahrungen:

1. Wenn Waren unter den Artenschutz fallen, muss eigentlich der Lieferant die erforderlichen CITES-Dokumente zur Verfügung stellen können. Sonst ist da eigentlich schon etwas schief gelaufen.

2. Entscheiden, ob Waren unter CITES fallen oder nicht, kann eigentlich nur der ursprüngliche Lieferant des Materials. Der sollte wissen, welche Art das ist und wo das Leder herkommt. Nach meiner Erfahrung wird aber selbst dort tw. sehr fahrlässig gearbeitet. Dass dir irgendein Designerlabel Infos liefert, kannst du abhaken. Die halten selbst "Polyurethan" für eine ausgestorbene Schlangenart.

3. Selbst wenn du alle Dokumente hast, kannst du die Lieferungen nicht in deine normale Supply Chain integrieren, weil du Zeit für die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung hier (1-2 Wochen) brauchst. Die Zollabfertigungen können nicht in den bewilligten vereinfachten Verfahren erfolgen, weil die Abfertigungen von CITES-Waren nur an bestimmten Zollämtern, die das Know-how haben (sollten) durchgeführt werden dürfen.

4. Du wirst nur schwer einen Logistik-Dienstleister -und schon gar keinen Kurierdienst- finden, der CITES-Ware befördert und/oder abfertigen wird. Das ist denen viel zu risikoreich und zu aufwändig.

5. Das Problem endet aber nicht mit deiner Ausfuhr. Auch dein Kunde muss auf Basis deiner Ausfuhrgenehmigung eine Einfuhrgenehmigung beantragen. Das kann -je nach Land- mehrere Wochen dauern. Wenn du z.B. online direkt an Privatkunden lieferst, kannst du das deinem Kunden eigentlich nicht zumuten, ihm aber auch nicht abnehmen.

6. Auch dein Kunde muss in der Lage sein, den rechtmäßigen Erwerb und Besitz eines geschützten Produktes immer nachzuweisen, sonst könnte es z.B. passieren, dass ihm seine Krokotasche vom Zoll am Flughafen abgenommen wird.

7. Zusätzlich musst du eine besondere Buchführung für den Handel mit solchen Produkten führen.

8. Außerdem sollte man nicht vergessen, dass bei Fehlern in diesem Bereich empfindliche Strafen drohen. Wenn du ein Produkt aus der höchsten Schutzstufe ohne Genehmigung handelst (was zugegeben sehr selten ist), sieht das Bundesnaturschutzgesetz in § 71 (1) Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz ausschließlich Haftstrafen vor. Daneben macht es sich fürs Firmenimage nicht gut, wenn die Presse über eine Bestrafung des Geschäftsführers der Fa. XY wegen Verstosses gegen Artenschutzbestimmungen berichtet.

9. Infos zu bekommen, ist extrem schwierig. Das Bundesamt für Naturschutz gibt Auskunft zur Rechtslage. Die regional zuständigen Behörden (Regierungspräsidium ?) glänzen bei diesem "Exotenthema" idR mit Ahnungslosigkeit. Einen Berater, der die vernünftige und rechtssichere Prozesse erklären kann, kenne ich nicht.

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