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Rückwarenabwicklung nach China


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


andfi Geschrieben am 25 Januar 2016



Dabei seit
25 Januar 2016
2 Beiträge
Moin zusammen,

folgendes Szenario:
Wir fungieren als Import/Export Handelsgesellschaft und haben unter anderem für einen Kunden Taschenrechner in großer Menge importiert. Nachdem der Kunde aber zwischenzeitlich Markenrechtsprobleme mit einem großen Taschenrechner hersteller hat( C....) hat dieser eine gerichte Anordnung verfügt, in welcher alle Taschenrechner vom Markt genommen werden müssen.
Die Taschenrechner sind damals alle rechtmäßig in den zollrechtlich freien Verkehr übergegangen und sollen nun komplett( so viele, wie zum Käufer retourniert wurden sind) zum Verkäufer nach China reexportiert werden.
Meine Frage: Benötigt man für den Export die alten Handelsdokumte/shipping docs des damaligen Imports?
Benötigt man vorab eine Einfuhrgenehmigung für China? Bin generell nicht so Exportaffin.
Den Handelswert der Rechner setze ich analog zur Einfuhr an.
Der Verkäufer muss bei der Annahme der rexportierten Ware in China wieder Zölle zahlen, gibt es da eine Alternative?


Vielen Dank für die Hilfe im voraus.

Gruß

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Stefan1531 Geschrieben am 26 Januar 2016



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
das sollte alles "sein Problem" sein.
Dein Verkäufer hat den Rückruf gestartet und ist somit auch für die Folgekosten verantwortlich.
IMO sogar für die durch Euch gezahlten Steuern und Zölle.
Bevor ihm dann riesige Kosten entstehen, wäre es eventuell sinnvoll, mit ihm zu besprechen, ob Ihr die Ware mit einem Nachweis vernichten lasst.

andfi Geschrieben am 27 Januar 2016



Dabei seit
25 Januar 2016
2 Beiträge
Moin,

danke für die Antwort.
Dass das alles "sein Problem" ist, ist selbstredend. Geht auch nicht um Kosten, sondern um die allgemeine Abwicklung.
Ist es möglich, bei Wiederausfuhr bzw. Vernichtung der Ware unter zollamtlicher Begleitung die Zölle/Eust rückerstattet zubekommen?

Danke für Antworten im voraus.

Projektlogistiker Geschrieben am 04 Februar 2016



Dabei seit
11 Januar 2016
4 Beiträge
Hallo andfi,

die Zollverfahren Wiederausfuhr sowie Vernichtung/Zerstörung
können nur auf Nichtgemeinschaftswaren angewendet werden.

Da die Taschenrechner nun Gemeinschaftswaren sind, sind diese m.E. über
das normale Ausfuhrverfahren auszuführen. Fraglich aber, ob dies überhaupt möglich ist,
da es sich gerichtlich anerkannt um Ware handelt, die das Markenrecht verletzt.


Beste Grüße

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