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ESumA in der Praxis


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Alex84 Geschrieben am 25 Januar 2016



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10 Februar 2015
14 Beiträge
Hallo zusammen,

wir sind zugelassener Empfänger und gestellen regelmäßig Waren im Versandverfahren T1.

Ich lese mich zurzeit genauer in das Zollrecht ein und versuche mir Klarheit der Verfahrensabläufe zu schaffen.

Gerade beschäftig mich die Summarische Eingangsanmeldung. Da wir hauptsächlich LKW Transporte empfangen, habe ich mir die Frage gestellt wie die ESumA in der Praxis abläuft.

Die ESumA ist nach Zollrecht für Straßenverkehr 2 Stunden vor Verbringen bzw. Erreichen der EU-Grenze, vom Verbringer / Beförderer abzugeben, außer die Waren werden in einem Versandverfahren ( sofern bereits vor dem Verbringen in die EU eröffnet ) befördert, eine vorzeitige Zollanmeldung wurde gestellt oder die Waren werden aus der CH oder NO importiert.

Wie verhält es sich aber nun, wenn die Waren nicht bereits vor Verbringen in die EU in ein Versandverfahren überführt worden sind oder nicht vorab eine Zollanmeldung gestellt wurde....
Hat jemand Erfahrung ob dann wirklich eine ESumA vor Eintreffen der Waren abgegeben wird ?
Oder ist das in der Praxis gar nicht umsetzbar ?

Danke für eure Hilfe !

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Walki Geschrieben am 23 Februar 2016



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15 Beiträge
Normalerweise muss eine ESumA abgegeben werden und von einem Zolldeklaranten daraus an der Grenze ein T1 erstellt werden. Damit kommt er dann zu dir.

Seien wir doch einmal ehrlich, woher soll ein LKW-Fahrer diese Praxis kennen, wenn es seine Spedition nicht vorgibt?

In dem Fall könnte ich mir vorstellen, dass der Zolldeklarant an der Grenze dieses Vorpapier zusammen mit der T1 erstellt. Die 2 Stunden Karenzzeit lasse ich einmal als fragwürdig stehen.

Alex84 Geschrieben am 23 Februar 2016



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10 Februar 2015
14 Beiträge
Habe in der Zwischenzeit eine zweite Meinung zu dem Thema eingeholt und es wurde genau das gleiche gesagt, dass der Fahrer sich mit allen notwendigen Dokumenten an der ersten Grenzzollstelle der EU meldet und dort ggf. eine Stunde warten muss.
Dann wird das Versandbegleitdokument eröffnet.

Danke für deine Antwort.

Chev Geschrieben am 28 Februar 2016



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

hierzu hätte ich ein paar Fragen zum Verfahrensablauf. Angenommen, ich bin LKW-Fahrer und komme mit Ware aus der Nicht-EU an eine EU-Grenze. Von wo aus bzw. durch wen wird nun die ESumA abgegeben -> wo meldet sich der Fahrer sodass dieses angestoßen wird?
Da das T1-Papier meines Wissens mit Zollstempel versehen werden muss, wäre auch hier die Frage, von wo aus dieses dann (nach der Abgabe der ESumA) erstellt wird. Machen das Zollagenten oder Spediteure, welche direkt an der Grenze sitzen?

Fährt der Fahrer dann mit dem Papier quasi zum Zollschalter und lässt es stempeln? Wird am gleichen Zollschalter auch das ABD aus dem exportierenden Land gleich erledigt oder erfolgt das vorher schon?

Danke vorab.


Zuletzt bearbeitet von Chev am 01 Mar 2016 - 17:48, insgesamt einmal bearbeitet

Alex84 Geschrieben am 01 März 2016



Dabei seit
10 Februar 2015
14 Beiträge
Hallo,

wie oben bereits erwähnt, wird die ESumA im Landverkehr wahrscheinlich nicht vor Ankunft des LKW abgegeben.
Ich gehe davon aus, dass der Fahrer sich mit allen notwendigen Dokumenten an der Grenzzollstelle meldet und von dort aus ein Grenz-Zollagent / Spediteur das T1 Versandbegleitdokument eröffnet.

Chev Geschrieben am 03 April 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Habe mir hierzu nochmal die Frage gestellt, ob Importabfertigung (ESumA, T1 --> insofern man kein zugelassener Versender ist) am gleichen Zollschalter erfolgen wie die Beendigung des Exportes/ABD für den Ausführer aus dem Drittland. Kann das jemand beantworten, wie das an einer Zollstelle abläuft? Ist das ggf. zwei-geteilt nach Ausfuhr und Einfuhr oder, erfolgt alles an einem Zollschalter?

Andere Frage: falls man eben doch zugelassener Empfänger ist - könnte es dann sogar möglich sein, dass ein LKW eine Drittlands-Grenze ohne Kontaktaufnahme - quasi ohne Anhalten bei der Grenzzollstelle - durchfahren kann?

roliP Geschrieben am 04 April 2016



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16 Oktober 2008
445 Beiträge
Zitieren::
Kann das jemand beantworten, wie das an einer Zollstelle abläuft? Ist das ggf. zwei-geteilt nach Ausfuhr und Einfuhr oder, erfolgt alles an einem Zollschalter?

Das kommt darauf an, wie groß das jeweilige Zollamt und wie die fachliche Aufteilung organisiert ist.

Zitieren::
Andere Frage: falls man eben doch zugelassener Empfänger ist - könnte es dann sogar möglich sein, dass ein LKW eine Drittlands-Grenze ohne Kontaktaufnahme - quasi ohne Anhalten bei der Grenzzollstelle - durchfahren kann?

Hier kommt es auch wieder darauf an, aus welchem Drittland der LKW einfährt ( z.B. Ukraine-Türkei oder Schweiz). Läuft schon ein Versandverfahren oder wird eines erst eröffnet. Durchfahren ohne anzuhalten geht grundsätzlich nicht.

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