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Frage zu Rücklieferung eines reparierten Gerätes
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
asmo |
Geschrieben am 19 Februar 2016
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Dabei seit 18 Februar 2016 1 Beiträge
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Hallo zusammen,
folgender Fall:
Wir erhielten ein Gerät aus einem Drittland, welches kostenlos von unserer Firma repariert wurde (Garantiefall).
Die begleitende Rechnung bei der Einfuhr war auf EUR 6000,- ausgestellt.
Nun besteht der Kunde darauf, dass wir ihm bei der Wiederausfuhr auch eine Rechnung über EUR 6000,- ausstellen.
Dafür müsste ich aber in unserem ERP-System einen Auftrag über EUR 6000,- erstellen, was ja eigentlich nicht richtig ist.
Problem ist, dass die ATLAS-Ausfuhr an das ERP-System gekoppelt ist, ich also auch eine AE/MRN dafür erstellen müsste.
Hat hier jemand einen Vorschlag für eine "saubere" Lösung?
Danke vorab.
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gosna2001 |
Geschrieben am 19 Februar 2016
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Dabei seit 10 Juni 2015 9 Beiträge
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klar besteht er auf die 6.000 €, weil er damit Abgaben sparen möchte. Aber warum sollst du falsche Angaben machen!? Bei einer Außenwirtschaftsprüfung könnte das auffallen- und dann!?
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Walki |
Geschrieben am 23 Februar 2016
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Dabei seit 24 September 2008 15 Beiträge
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Die Frage, die sich noch stellt: Hat das Gerät überhaupt einen aktuellen Zeitwert von 6.000€?
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klopfer.ka |
Geschrieben am 25 Februar 2016
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Dabei seit 06 Juli 2009 73 Beiträge
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Hallo asmo,
wenn das Gerät einen Wert von 6000 EUR hat, dann solltet ihr auch eine entsprechende Rechnung ausstellen. Euer Kunde will natürlich keine Diskrepanz in seinen Unterlagen haben. Bei einem abweichendem Warenwert kommt er evtl. in Erklärungsnöte seinem Zoll gegenüber.
Wenn ihr die Einfuhrmeldung mit der Rechnung 6.000 EUR abgegeben habt, solltet auch ihr ein Interesse daran haben. Wie gesagt, immer vorausgesetzt, dass der Warenwert realistisch ist.
Wie ihr das im System abwickelt, kann ich nicht sagen. Wir haben die Möglichkeit, kostenlose Aufträge/Lieferungen ins ERP einzugeben und damit auch die Ausfuhrmeldung entsprechend abzugeben.
Viele Grüße,
Klopfer
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