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Versandverfahren
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Schnieber |
Geschrieben am 02 März 2016
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Dabei seit 18 Februar 2016 14 Beiträge
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Folgende Aufgabenstellung:
Gemeinschaftswaren von Amsterdam auf dem Landweg über die Schweiz nach Italien. Welches Zolldokument:gemeinschaftliches T1, gemeinschaftlichesT2, Carnet TIR, gemeinsames T1.
Ich würde Carnet TIR nehmen.
ist das richtig?
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CARGOFORUM PARTNER
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Robin |
Geschrieben am 02 März 2016
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Dabei seit 18 März 2015 72 Beiträge
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Hi,
hier nimmst du das T2-Verfahren, da es sich um Gemeinschaftsware handelt die von einem EU-Land in ein anderes EU-Land, aber über die Schweiz (EFTA-Staat) geht.
Das Carnet-Tir benutzt du bei der Ausfuhr in ein Drittland (nicht EU-Land) z. B. von Deutschland nach Russland.
Gruß Robin
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Schnieber |
Geschrieben am 02 März 2016
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Dabei seit 18 Februar 2016 14 Beiträge
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Vielen Dank. Ich sitze an meinem Prüfungsaufgaben für "Fachkraft für die Zollabwicklung" und bin unsicher was die Versandverfahren angeht. Hier noch zwei Beispiele.
Nichtgemeinschaftswaren sollen aus Zollager in Frankreich mit einem Zollpapier über Schweden nach Oslo wiederausgeführt werden. Welches Zollpapier?
Gemeinsames Versandverfahren T1
Gemeinschaftliches Versandverfahren T2
Carnet TIR
Carnet ATA
Ich würde das gemeinsame Versandverfahren T2 nehmen, da Norwegen und Schweden EFTA Länder sind.
Ist das korrekt?
und hier die dritte Aufgabe.
Nichtgemeinschaftswaren von Kasachstan unverzollt auf dem Landweg nach Hamburg
Gemeinschaftliches Versandverfahren T1
Gemeinschaftliches Versandverfahren T2
CARNET TIR
Gemeinsames Versandverfahren T1
Hier würde ich das CARNET TIR nehmen.
Schon vorab vielen Dank für die Hilfe
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Robin |
Geschrieben am 02 März 2016
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Dabei seit 18 März 2015 72 Beiträge
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Ich bin auch noch in der Ausbildung zum Speditionskaufmann....sollte einer hier noch was ergänzen wollen, kann er das gerne tun. ;)
Zuerst zur dritten Aufgabe:
Die Ware aus Kasastan (Drittland) müsste an der EU-Grenze in das T1 Versandverfahren überführt werden bis nach Hamburg.
Dort kann es dann zum freien Verkehr oder Zolllagerverfahren z. B. überführt werden.
T1 ist immer für Drittlandsware die in die EU kommen soll und NICHT an der EU- Außengrenze verzollt werde soll, sondern wie in deinem Beispiel unverzollt bis nach Hamburg gebracht wird und erst da verzollt wird.
Carnet-TIR ist für Waren aus der EU in ein Drittland.
Carnet ATA für die vorrübergehende Verwendung. z. B. Messegüter die von DEutschland nach Russland (also in ein Drittland gehen), dort aber nicht verändert (verarbeitet werden) und somit unverändert nach einer gewissen Zeit wieder nach Deutschland zurückkommen.
Bei der ersten bin ich mir selbst nicht 100% sicher:
Da es ja NICHTGEMEINSCHAFTSWARE ist, wurde Sie noch nicht verzollt und befindet sich deshalb im Zolllagerverfahren, dass heißt wir können mit der T1 (da die Ware ja vorher aus einem Drittland gekommen sein muss) bis nach Oslo in Norwegen bringen, da es ein EFTA Staat ist.
Schweden ist EU :) Aber spielt hier keine Rolle.
Hoffe soweit etwas klarer.
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roliP |
Geschrieben am 02 März 2016
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Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
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Hallo Schnieber,
Grundsatz: T2-Verfahren für Gemeinschaftswaren - T1-Verfahren für Nichtgemeinschaftswaren
1.Grundsatz: internes gemeinschaftliches Versandverfahren T2 = Gemeinschaftswaren EU/Drittland/EU (oder Sonderfall)
2.Grundsatz: externes gemeinschaftliches Versandverfahren T1 = Nichtgemeinschaftswaren innerhalb EU
3.Grundsatz: internes gemeinsames Versandverfahren T2 = Gemeinschaftswaren EU/EFTA,Türkei,Serbien
4.Grundsatz: externes gemeinsames Versandverfahren T1 = Nichtgemeinschaftswaren EU/EFTA,Türkei,Serbien
Zitieren:: |
Gemeinschaftswaren von Amsterdam auf dem Landweg über die Schweiz nach Italien. |
= Grundsatz 1
Zitieren:: |
Nichtgemeinschaftswaren sollen aus Zollager in Frankreich mit einem Zollpapier über Schweden nach Oslo |
= Grundsatz 4
Zitieren:: |
Nichtgemeinschaftswaren von Kasachstan unverzollt auf dem Landweg nach Hamburg |
= Grundsatz 2 ab EU Außengrenze oder Carnet TIR ab Kasachstan bis Hamburg
Gruß
rolip
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Robin |
Geschrieben am 02 März 2016
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Dabei seit 18 März 2015 72 Beiträge
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Also war ich im Prinzip ja nicht verkehrt :D
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Schnieber |
Geschrieben am 02 März 2016
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Dabei seit 18 Februar 2016 14 Beiträge
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Ganz herzlichen Dank an alle.
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