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Kunde Drittland, Lieferung in die EU


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Log21 Geschrieben am 11 März 2016



Dabei seit
15 Juni 2015
7 Beiträge
Hallo zusammen,

ich brauche mal die Hilfe von Profis und habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Ein Kunde (aus Neuseeland) hat Ware bei uns bestellt. Er möchte, dass wir die Ware von unserem Hausspediteur zunächst nach England transportieren lassen. Lieferanschrift ist eine dort ansässige Spedition. Wir sollen für diese Sendung die vollständigen Unterlagen erstellen, auch das Ausfuhrbegleitdokument. Ich stelle mir nun die Frage, woher ich die Sicherheit haben kann, dass der Kunde die Ware auch tatsächlich nach Neuseeland verbringt. Ab GB kann ich den Verlauf der Ware ja nicht mehr nachvollziehen – ist es sinnvoller die Ware ohne Ausfuhranmeldung zu versenden? (Um nicht in der Verantwortung für eine Wiedervorlage vom Zoll zu stehen etc.)

Danke für eure Hilfe!

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Chev Geschrieben am 11 März 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Log21,

für die Ausfuhr der Ware erhält man ja einen Ausgangsvermerk. Sollte dieser im Anschluss nicht vorliegen, würde ich Kontakt zum Kunden oder dessen Spediteur aufnehmen und ihn fragen, was mit der Sendung passiert ist.

Grundsätzlich ist es ja möglich und auch zulässig, die Waren über einen anderen Mitgliedstaat aus dem Gebiet der Gemeinschaft auszuführen. Der letzte aus dem Kaufvertrag bekannte Warenempfänger ist ja in der Ausfuhranmeldung anzugeben und daher ist es nur eine Frage des Incoterms, wo du die Waren bereit stellst. Hier wäre es z. B. "FCA Manchester". Ähnlich wäre es ja auch bei EXW-Lieferungen, bei denen man ebenso wenig die Hand drauf hat, wann und wie die Ware letztendlich aus der Gemeinschaft ausgeführt wird.

Da der Kunde aus NZ wahrscheinlich nicht in der EU nicht ansässig ist und es gängige Praxis ist, lässt er die Exportdokumentation von euch erstellen. Warum die Ware nach GB soll, weiß aber nur der Kunde selbst - vielleicht konsolidiert er bzw. sein Spediteur dort Ware von EU-Lieferanten oder er hat von dort aus bessere/günstigere Transportmöglichkeiten oder sonstiges...

Hat der Kunde einen Verkehrsträger (Verkehrszweig/Grenze) angegeben?

VG

Log21 Geschrieben am 11 März 2016



Dabei seit
15 Juni 2015
7 Beiträge
Hallo Chev, danke für die ausführliche Antwort!
Der Kunde hat uns als Verkehrsmittel "Seefracht" mitgeteilt,der Incoterm ist demnach FOB.
Laut einer Kollegin gab es in der Vergangenheit schon mal Probleme mit solchen Transporten. Der Ausgangsvermerk lag nicht vor,der Zoll hat daraufhin eine Wiedervorlage erfragt.Der Kunde war plötzlich nicht mehr erreichbar und somit musste die gesamte Ausfuhranmeldung storniert werden.Macht sicherlich nicht den Besten Eindruck...Kann man sich gegen so etwas tatsächlich nicht absichern?
Viele Grüße!

Chev Geschrieben am 12 März 2016



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10 April 2009
1477 Beiträge
Kenne leider aus der Erfahrung heraus keinen ähnlichen Fall. Eine Möglichkeit sich abzusichern wäre evtl. noch, dass man mit dem Kunden vertraglich vereinbart, dass (bei E- & F-Klauseln) eine Ausfuhrbescheinigung durch den (exportierenden) Spediteur des Kunden an euch ausgestellt wird. Damit könntet ihr dann beim Zoll eine "Alternative Erledigung" beantragen, falls der Ausgangsvermerk fehlt.

Beim Thema Verkehrsträger hätte ich jetzt auf Luftfracht getippt, wenn z. B. die Fracht über London Heathrow rausgeht und sich der Vorlauf ggf. aufgrund besserer Abflugmöglichkeiten und Kosten rechnet.
Bei Seefracht ist es aus meiner Sicht ein vermeidbarer Umweg, wenn hier vorher die Ware nach GB umgefahren wird. Aber wie gesagt, evtl. gab es noch andere Gründe, welche wir nicht kennen.

VG

Log21 Geschrieben am 14 März 2016



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7 Beiträge
Zumindest beruhigt es mich, dass andere diesen "Umweg" über GB auch ungewöhnlich finden...;-)
Die vertragliche Vereinbarung bzgl. einer Ausfuhrbescheinigung werde ich auf jeden Fall umzusetzen versuchen, danke für den Tipp! Viele Grüße!

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