Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.029 registrierte User - 0 User online - 47 Gäste online - 61.021 Beiträge - 1.748.022 Seitenaufrufe in 2022



20 Liter Isopropanol nach China, wer kann mir bitte helfen ?


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


cosi Geschrieben am 11 September 2006





Hallo,

ich komme irgenwie nicht weiter, ich kenne mich zwar aus mit ADR, GGVSE, aber habe noch nie Gefahrgut per Luftfracht verschickt.

Ich muß 20 Liter Flußmittel, UN1219 verschicken im original Bebälter-
Welche Papiere, Umverpackungen usw brauche ich denn da ???

Hat jemand mal ne Checkliste oder sowas.. Ich suche schon 3 Stunden im Internet und komme nicht weiter....

Schönen DAnk erstma...

Cosi

CARGOFORUM PARTNER

RD Geschrieben am 13 September 2006



Dabei seit
15 April 2005
402 Beiträge
hallo cosi,

kein problem. hier mal die ganze sache - hoffe verständlich ausgedrückt.

iata-dgr-handbuch: blaue seiten in kapitel 4, seite 213

technical name: ISOPROPYL ALCOHOL
packing instruction pax (pasagierflugzeug): 305 - max 5 L pro packstück
packing instruction cao (cargo aircraft only): 307 - max 60 L pro packstück

anschließend iata-dgr-handbuch: kapitel 5, gelbe seiten, packing-instrucions nach einzel- oder zusammengesetzten verpackungen checken.

305 für pax - zusammengesetzte verpackung: innenverp. z.b. 1 kunststoffflasche mit max 5 L in ein geeignetes gefahrgutpaket.
in deinem fall dann 4 gefahrgutpakete á 5 L. paket sollte codierung 4G haben und für verpackungsgruppe geeignet sein.

307 für cao - einzelverpackung ok. d.h. 1 kanister, codierung 3A1 oder 3H1.
verwendbar ist auch ein kombigebinde (composite packaging), also innen kunststoff und außen stahl. nicht mehr als 60 L pro packstück.

markierung verpackung: am einfachsten die shippers declaration (bedeutung nächster absatz) auf DIN A5 verkleinern und auf das packstück kleben. da steht consignee mit tel. drauf, shipper, technical name, etc... drauf. zusätzlich auf 2 seiten "pfeile nach oben" und natürlich der gefahrgutlabel 100 x 100 mm. hab ich was vergessen? nein.

benötigte dokumente:
wie immer rechnung, packliste, ausfuhranmeldung + sonstige docs. zusätzlich benötigst du eine shippers declaration in 3 facher originalausführung.
UND NUN DAS SCHMANKERL: du darfst die shippers nur unterzeichnen, wenn du vor dem luftfahrtbundesamt eine prüfung abgelegt hast. selbiges gillt für das verpacken von gefahrgütern per luft.
am besten frägst du deinen luftfrachtspediteur ob er deine verpackung checken kann und die shippers erstellen kann.

ist das halbwegs verständlich? wenn nicht, post nochmal und frag mich.

gruß, RD

IATA-Man Geschrieben am 19 September 2006





RD wrote:
benötigte dokumente:
wie immer rechnung, packliste, ausfuhranmeldung + sonstige docs. zusätzlich benötigst du eine shippers declaration in 3 facher originalausführung.
gruß, RD

Frage am Rande, seit wann dreifach? Früher [03/2005 :-)] haben wir noch zweifach gelernt.

CU

Gast Geschrieben am 19 September 2006





wird auch nur zweifach benötigt. haben wir vorkurzem auf der schulung gelernt und steht zudem auf der shippers mit drauf.

die beiden richtungspfeile dürfen nicht auf irgendwelchen zwei seiten angebracht werden sondern auf zwei GEGENUEBERLIEGENDEN seiten

Gast Geschrieben am 19 September 2006





hallo zusammen,

der spediteur wird die shippers nur dann erstellen wenn er die sendung auch verpackt hat. zudem haftet der spediteur nach den regeln des absenders und ist auch rechtlich voll haftbar, im falle eines unfalls.

ich z.b. arbeite bei einem großen namenhaften luftfrachtspedietuer und bei uns ist es generell untersagt die shippers für den kunden zu erstellen

gruss

RD Geschrieben am 19 September 2006



Dabei seit
15 April 2005
402 Beiträge
zur aufklärung: 3 fach aus dem grund, weil 1 exemplar bei der airline verbleibt, 1 exemplar die sendung begleitet und eines bei meinem spediteur. die LH verlangt teilweise sogar 4 ausfertigungen.
rechtlich - also gemäß iata-dgr werden nur 2 benötigt.

@gast: was ist groß und namenhaft? ist das nicht immer ansichtssache?

bezüglich des verpackens: es gibt spezielle verpackungsunternehmen die das gegen ein gutes entgelt übernehmen. evtl macht es der spediteuer auch selbst. darum: fragen - kostet ja nix.

cosi macht das schon :)

Gast Geschrieben am 19 September 2006





sagen wir es so das wir unter den ersten fünf weltweit sind!

habe ehrlich gesagt noch nie gehört das LH 4 ausfertigungen verlangt. und wenn dein spediteur nur 2 ausfertigungen bekommt sollte es auch kein problem sein. für seine akten reicht normalerweise auch eine fotokopie

IATA-Man Geschrieben am 19 September 2006





So habe ich das auch gelernt.
1 Original zur / bei der Airline
1 Original bei der Sendung.
Ale die sonst eine wollen / brauchen müssen sich kopien machen.

Aber, man lernt nie aus.
Mal sehen wann wir mal was mit LH versenden.

LazarusLong Geschrieben am 26 September 2006



Dabei seit
25 September 2006
186 Beiträge
[quote="RD"]markierung verpackung: am einfachsten die shippers declaration (bedeutung nächster absatz) auf DIN A5 verkleinern
du darfst die shippers nur unterzeichnen, wenn du vor dem luftfahrtbundesamt eine prüfung abgelegt hast. selbiges gillt für das verpacken von gefahrgütern per luft.
am besten frägst du deinen luftfrachtspediteur ob er deine verpackung checken kann und die shippers erstellen kann.

Stimmt leider nicht so ganz, Kollege.
Die "Verkleinerte Shipper's"Lehnt dir JEDER ab, schau mal"unter 7.1.5.5. Oder meinst Du vergrössern????
Eine Prüfung vor dem LBA wird nicht benötigt. JEDER vom LBA zugelassene Traininingsanbieter darf solche Lehrgänge anbieten und auch abnehmen. AUSSERDEM: Wer einen Lehrgang der von einer aussländischen Zulassungsbehörde dort genehmigt ist besteht hat auch in Deutschalnd die Trainingsverpflichtungen erfüllt.

Gast Geschrieben am 26 September 2006





Die verkleinerte Shipper's wird von niemanden abgelehnt ( noch nicht mal von der kleinlichen LH, die empfehlen das sogar noch auf ihren Schulungen ). Das einzigste wo eine Kopie der Shippers ( egal welcher Grösse ) abgelehnt wird ist wenn man bei mehreren Packstücken vergisst die Anzahl auf der Shippers, welche auf das Packstück geglebt wird, zu streichen ( beispielsweise 2 x 4G stehen lässt )

RD Geschrieben am 26 September 2006



Dabei seit
15 April 2005
402 Beiträge
@LAZARUSLONG: ???? also das stimmt mal überhaupt nicht. ich verschick das zeug jeden tag, egal mit welcher airline, weltweit :!:

@gast: die anzahl laß ich immer für die gesamtpackstücke stehen. meine packstücke sind noch nie abgelehnt worden. die checker akzeptieren das so. hattest du schonmal einen solchen fall?

gruß, RD

Gast Geschrieben am 26 September 2006





@RD, hatte den Fall schon das die Sendung abgelehnt wurde weil auf der Shippers 2 Packstücke standen und ich vergessen hatte die 2 zu streichen. Ist aber denke ich mal ansichtssache des Checkers.

@LAZARUSLONG: habe in den DGR richtlinien nochmals nachgeschlagen und das einzige was dein Paragraph in der englischen Fassung aussagt ( und nur die ist gesetzlich bindend ) ist das die Markierung mindestens 12 mm groß sein muss, bzw. bei Packstücken bis zu einem bestimmten Gewicht mindestens 6 mm

LazarusLong Geschrieben am 27 September 2006



Dabei seit
25 September 2006
186 Beiträge
Anonymous wrote:
@RD, hatte den Fall schon das die Sendung abgelehnt wurde weil auf der Shippers 2 Packstücke standen und ich vergessen hatte die 2 zu streichen. Ist aber denke ich mal ansichtssache des Checkers.

@LAZARUSLONG: habe in den DGR richtlinien nochmals nachgeschlagen und das einzige was dein Paragraph in der englischen Fassung aussagt ( und nur die ist gesetzlich bindend ) ist das die Markierung mindestens 12 mm groß sein muss, bzw. bei Packstücken bis zu einem bestimmten Gewicht mindestens 6 mm
Ganz GENAU... davon reden wir doch, oder? Eine Shipper's hat normalerweise eine Punk10, bestenfalls eine Punkt12 Schrift. Das sind ca. 5mm. Wenn ich die jetzt noch verkleinere bin ich nochmal erheblich drunter. Die Fotokopie der Shipper's als Packstueckmarkierung zu nehmen ist schon okay, aber Punkt 1 muss die Mindestmarkierungsgroesse gewahrt bleiben und Punkt 2 die Dauerhaftigkeit muss gegeben sein. Kopie mit zwei Streifchen Tesafilm aufkleben = Ablehnung. Und die Schulungsunterlagen der LH, naja, schweigen wir darueber. Hat schon seinen Grund warum andere Airlines das LH-DGR-Trianing weitraeumig meiden.
Du hebst uebrigens zu recht hervor dass NUR die EWnglische Version massgeblich ist. Die neue 48ste Ausgabe wird die groebsten Fehler korrigiert haben, aber die Deutsche Version ist leider immer noch schlecht und z.T. missverstaendlich uebersetzt.

RD Geschrieben am 27 September 2006



Dabei seit
15 April 2005
402 Beiträge
eine DIN A4 auf DIN A5 verkleinert ist trotzdem austreichend für das packstück. hab anfangs auch zweifel gehabt, aber A5 reicht vollkommen.

Jawie Geschrieben am 16 Mai 2009



Dabei seit
25 Dezember 2006
45 Beiträge
ich denke mal, wenn "cosi" keine Prüfung hat, dann muss sie eine Verpackungsfirma beauftragen. Einmalige Sache, dann geht es schneller und günstiger mit einer Verpackungsfirma...

Wenn die DGR aber ein Teil im Unternehmen sein soll, dann muss Sie den Kurs machen...

gruß

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich