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Versand von Gefahrgut


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


chrischi1 Geschrieben am 02 April 2016



Dabei seit
02 April 2016
1 Beiträge
Guten Abend Profis,

ich komme frisch aus der Gefahrgut Prüfung für den Straßenverkehr und muss sagen dass ich doch noch viele Fragen und Verständnis Probleme habe aber nun mal zur den ersten (:D) Fragen...

1.
Wir versenden unter anderem Druckgaspackungen UN1950
Müssen diese Alu-Dosen mit Sprühkopf in eine Innenverpackung oder reicht es wenn ich diese zusammen mit Vermiculite Chips in einen Baustoffgeprüften Gefahrgut Karton verpacken lasse, so das die Chips quasi die Innenverpackung bilden?


2.
Was sollte die Schulung der Personen die mit Gefahrgut zu tun haben mindestens beinhalten?
-> Reicht es die Verpacker zu Schulen oder gehört auch der Wareneingang, der Kommissionierer und das Versandbüro dazu?


Danke schon mal :)

CARGOFORUM PARTNER

Bauron Geschrieben am 27 Mai 2016



Dabei seit
01 Oktober 2012
31 Beiträge
Hallo chrischi1

Zu 1. Die Druckgasverpackungen brauchen keine Innenverpackung, sondern können in einer Einzelverpackung versendet werden. LP02 gilt nur für Groossverpackungen. Das Vermiculite ist dann quasi nur zur Sicherung, damit dir Inhalt nicht verrutscht.

Zu 2. Der Wareneingang erfüllt die Pflichten des Empfängers. Der Kommissionierer prüft quasi schon für den Verpacker, ob die Ware eine geeignete Verpackung hat, bzw. soweit beschädigt ist, das sie umgepackt werden muss oder nicht für den versand geeignet ist. Und das Versandbüro erstellt die Dokumente und muss diese rechtskonform Ausfüllen. All diese Tätigkeiten können nur mit dem notwenidgen Wissen durchgeführt werden.
Außerdem muss nach 1.3.2.2 ADR sowieso eine Aufgabenbezogene Unterweisung stattfinden, in der alle über die sichere Handhabung sowie den Notfallmaßnahmen geschult werden müssen.

Grüße

Marcel

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