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INTRASTAT Meldung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Laura1305 Geschrieben am 05 April 2016



Dabei seit
28 August 2014
14 Beiträge
Hallo,

wir wurden vom Statistischen Bundesamt gefordert, die INTRASTAT zu melden.
Ich habe den Leitfaden gelesen, habe aber noch Zweifel. Wir arbeiten mit einem internationalen Konzern mit folgenden Beispielen:

1)
Firmensitz in Deutschland kauft die Ware ein für die Tochtergesellschaft in Rumänien. Wir liefern zu dem vom Kunden beauftragten Spediteur/Logistikzentrum in Ungarn an. Dieser leitet die Ware weiter zum Empfänger nach Rumänien.

- Bestimmungsland für die Meldung:
Rumänien. Aber wenn wir den Empfänger nicht wüssten, würde ich Ungarn angeben.
Ist meine Aussage richtig?

2)
Firmensitz in Deutschland kauft die Ware ein für die Tochtergesellschaft in Tunesien. Wir liefern zu dem vom Kunden beauftragten Spediteur/Logistikzentrum in Ungarn an. Dieser leitet die Ware weiter zum Empfänger nach Tunesien.
Da Einfäufer im Inland ist, machen wir kein Ausfuhrbegleitdokument, wir liefern nur die Ware ins EU-Ausland, sodass für uns kein Ausfuhr ist. Als Bestimmungsland gebe ich dann Ungarn ein.
Richtig?
Eine Lieferung zu einem Spediteur/Logistikzentrum zählt wirklich als innergemeinschaftliche Lieferung?

3)
die Tochtergesellschaft vom Konzern im Drittland kauft selber die Ware. Wir liefern zu dem vom Kunden beauftragten Spediteur/Logistikzentrum in Ungarn. Dieser leitet die Ware ins Drittland weiter. Wir machen ein Ausfuhrbegleitdokument.

Da machen wir keine Intrastat-Meldung, da Ausfuhranmeldung von uns.
Richtig?

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Noch eine allgemeine Frage: Rücksendungen von Ware gegen Gutschrift
Wenn ein Kunde uns einen Artikel im gleichen Monat wie bei der Lieferung zurückschickt gegen Gutschrift. Muss ich dann die Versendung an den Kunden melden und dann den Eingang melden oder darf ich gar nichts melden, da der Verkauf nicht stattgefunden hat?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

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